Warum ist die Abmahnung so wichtig?
mit der Abmahnung missbilligt der Vertragspartner ein konkret benanntes Fehlverhalten des Vertragspartners. Die Abmahnung ist nicht formbedürftig, kann also sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. In der Regel wird die Abmahnung aus Beweisgründen jedoch schriftlich erteilt.
Nicht selten kommt es vor, dass Abmahnungen bereits formunwirksam sind und sich nicht eignen, eine u.a. auf vorangegangene Abmahnungen gestützte Kündigung sachlich zu rechtfertigen. Der Gebrauch des Begriffes „Abmahnung“ ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass mit der Abmahnung ein konkretes Fehlverhalten des Empfängers mitgeteilt wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist auch, das Ankündigen konkreter Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall.
Ohne die Ankündigung von Sanktionen für den Fall der Wiederholung liegt keine Abmahnung im rechtlichen Sinne vor, vielmehr eine „Ermahnung“.
Wirksamkeit der Abmahnung
Weiterer Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass die Abmahnung von einer hierzu berechtigten Person mitgeteilt wird. Abmahnberechtigt sind in der Regel die jenigen, die auch zur Versetzung und Kündigung eines Mitarbeiters berechtigt sind. Die Veröffentlichung der Abmahnung im Betrieb des Arbeitgebers führt nicht zu deren Unwirksamkeit, ist aber eine rechtlich unzulässige Maßnahme des Arbeitgebers.
Generell besteht für den von einer Abmahnung betroffenen die Möglichkeit, sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen und zu verlangen, dass die Abmahnung, sofern sie unbegründet ist, aus der Personalakte entfernt wird.
Sinn einer Abmahnung
Der praktische Sinn eines derartigen Vorgehens ist allerdings zweifelhaft. Zum einen wird dadurch, dass ein Arbeitnehmer sich gegen eine Abmahnung nicht zur Wehr setzt, die Beweislast nicht verändert. Der Arbeitgeber, der sich zur Begründung einer Kündigung auch auf vorangegangene Abmahnungen stützt, muss in einem Rechtsstreit sowohl die tatsächlichen Voraussetzungen der Kündigung, wie auch die Voraussetzungen der Abmahnungen darlegen und gegebenenfalls beweisen. In einem Abmahnprozess wird die Beweisführung des Arbeitgebers dadurch erleichtert, dass die Überprüfung der tatsächlichen Vorgänge zeitnah stattfindet. Diese Darstellung und der Nachweis der zugrunde liegenden sachlichen Gründe wird mit der Zeitablauf zunehmend schwieriger, so dass die Klage gegen eine Abmahnung sogar einen prozesstaktischen Fehler darstellen kann.
Kosten des Verfahrens
Auch Kostenaspekte sprechen gegen eine Abmahnungsklage, da im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren Parteiauslagen, zu den auch Rechtsanwaltskosten gehören, trotz eines möglichen Obsiegens nicht von der Gegenseite zu erstatten sind. Auch in dem Fall, das Prozesskosten von einem Rechtsschutzversicherer zu tragen wären, sollte die Notwendigkeit einer Klage gegen eine Abmahnung genau bedacht werden. Durch die Erteilung einer Abmahnung ist deutlich, dass weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen sind.
Da die Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherer in der Regel ein '''Sonderkündigungsrecht''' in dem Fall enthalten, dass binnen 12 Monaten zumindest zwei Rechtsschutzfälle von dort übernommen werden, erscheint es bedenklich, bereits eine Schadensmeldung dafür zu verbrauchen, einen Rechtsstreit zu führen, der in der Regel nicht zu einem praktischen Vorteil führt.
Zeitablauf und Konsequenzen
Hinzu kommt, dass Abmahnungen bereits durch Zeitablauf wieder aus den Personalunterlagen zu entfernen sind. Die Frage, ob die Abmahnungen berechtigt oder unberechtigt ausgesprochen wurden, ist dabei ohne Bedeutung. Die Gerichte stellen zur Klärung der Frage, nach welchem Zeitablauf eine Abmahnung zu entfernen ist, auf die Umstände des Einzelfalles ab, wobei bei abgemahnten einfachen Verstößen in der Regel von einer Beseitigungspflicht nach zwei Jahren auszugehen ist.
Sofern wegen eines konkreten Geschehens eine Abmahnung erklärt wurde, ist dieses verbraucht, so dass eine Kündigung nicht mehr mit dem in der Abmahnung genannten Vorfall begründet werden kann.
Derweil einige Lesetipps:
Arbeitsrecht/Abmahnung (last edited 2010-01-12 20:18:00 by DetlevLengsfeld)