Kündigung Kündigungsschreiben
Die Kündigung im Arbeitsrecht - der Arbeitgeber hat Sie gekündigt! Was müssen Sie tun? Für Sie als Arbeitnehmer geht es um alles!
Keine Panik:
Aber Sie müssen handeln und zwar sofort! Denn es laufen Kündigungsfristen gegen Sie. Ob Sie die kennen oder nicht. Der Gesetzgeber meint: Sie können sich ja erkundigen.
Die Vorschriften sind außerdem kompliziert. Viele Kündigungen sind deshalb nicht wirksam. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen oder für eine Abfindung kämpfen wollen. Viele Gekündigte wollen das Arbeitsverhältnis - mit einer Abfindung - beenden, weil sie sich den Ärger ersparen wollen, nach gewonnenem Prozess wieder in den Betrieb zurückzukehren. Wollen Sie während des Kündigungsschutzprozesses weiter im Betrieb arbeiten? Dann muss entsprechend geklagt werden („Weiterbeschäftigungsanspruch“).
Sie merken, das Arbeitsrecht ist kompliziert. Aber es birgt auch Chancen, zu Ihrem guten Recht zu kommen.
Hier kommen Tipps und Hinweise für Sie. Sie ersetzen aber keine Rechtsberatung. Suchen Sie sich einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Ihr Chef lässt sich nämlich von Rechtskundigen beraten und vertreten. Und die haben nur ein Ziel: Den Vorteil Ihres Chefs.
Wie kommen Sie an Geld für den Rechtsanwalt? (Für eine Erstberatung darf der nicht mehr als 250€ nehmen.)
Als Gewerkschaftsmitglied können Sie sich an Ihre Gewerkschaft wenden und sich von ihr direkt vertreten lassen oder sich die Kosten für einen Anwalt erstatten lassen (schließlich haben Sie Monat für Monat Ihre Beiträge gezahlt ...). Oder haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die den Arbeitsrechtsschutz mit einschließt? Manchmal -wenn Ihre Finanzen knapp sind- hilft auch Vater Staat mit Prozesskostenhilfe oder im Rahmen von Beratungshilfe.
Checkliste Kündigung Wichtig!
Zunächst aber zeigen Sie bei der zuständigen Bundesarbeitsagentur für Arbeit an, dass Sie gekündigt wurden. (Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und beeinträchtigt Ihre Rechte gegen den Arbeitgeber überhaupt nicht)
Schauen wir uns die Kündigung an, die Sie erhalten haben. Das Wort Kündigung muss im Schreiben nicht vorkommen, aber es muss eindeutig klar sein, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will und zu welchen Zeitpunkt es enden soll. Bedingungen machen die Kündigung unwirksam. ( Z. B. „Wenn Herr A. noch einmal zu spät kommt, endet das Arbeitsverhältnis am x.x.x. durch Kündigung“. Da endet überhaupt nichts.)
Hat der Chef selbst gekündigt oder nur sein Angestellter? Wenn der keine Vollmacht hatte (z.B. im Handelsregister eingetragene Prokura), hat der Chef Pech gehabt mit der Kündigung: Nicht wirksam.
Ist die Kündigung schriftlich? Mündlich gilt nicht
- Ist sie eigenhändig unterschrieben? Unterschriftenstempel reicht nicht. E-Mail oder Fax oder gar SMS gelten nicht als schriftlich.
- Darf der Chef kündigen, wenn Feiertag ist ? Oder wenn Sie gerade mit einer Scheidung in Schwierigkeiten stecken? Ja. Er darf sogar kündigen, wenn Sie krank im Bett liegen.
Übergabe Kündigung. Es kommt noch schlimmer: Er kann Ihnen das Kündigungsschreiben sogar zuschicken, wenn Sie gerade im Urlaub Kräfte für die Arbeit im Betrieb sammeln. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob Sie das Schreiben wirklich erhalten haben, sondern ob es – juristendeutsch - „in Ihren Machtbereich als Empfänger gelangt ist“. Wenn der Brief an einem Werktag in Ihrem Briefkasten landet, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie den Brief auch erhalten haben. Wenn der Chef Sie ins Personalbüro bestellt und Ihnen die -schriftliche- Kündigung übergeben lässt, gilt sie damit als zugestellt. Pfiffige Chefs lassen sich das quittieren.
Achtung !
- Bestätigen Sie nur den Empfang des Schreibens!
Passen Sie auf:
Unterschreiben Sie keine Formulierungen wie Kündigung angenommen oder Ähnliches! (Dann ist Ihr Kündigungsschutz futsch. Hilfe bringt dann möglicherweise eine schwierige „Anfechtung“)
Achtung! Bei dieser Gelegenheit versuchen es manche Chefs gern, mit Ihnen einen „Aufhebungsvertrag“ zu schließen. Das bedeutet für Sie:
- Kein Kündigungsschutz mehr!
- Keine Kündigungsfrist!
- Keine Beteiligung des Betriebsrates!
- Risiko: Arbeitslosengeldsperre! Die ggf. gezahlte Abfindung muss voll versteuert werden!
Tipp: Niemals unterschreiben! Nie! ( Auch wenn Sie ausnahmsweise Gründe haben, auf einen Aufhebungsvertrag einzugehen. Wenn Ihnen z.B. der Chef nachweisen kann, dass Sie mehrfach „Riesenmist gebaut haben“, so dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre.) Die Zeit für eine Beratung sollten Sie sich immer nehmen. Immer!
Der Zeitpunkt, an dem Ihnen die Kündigung zugeht, ist ganz wichtig. Da beginnt nämlich die 3-Wochen-Frist zu laufen. Wenn Sie die „Kündigungsschutzklage“ erheben wollen, müssen Sie das innerhalb dieser 3 Wochen tun. (Wenn Sie diese Frist nicht einhalten konnten, gibt Ihnen der Gesetzgeber nur unter bestimmten Umständen noch eine Chance)
Muss ein Kündigungsgrund angegeben werden? Grundsätzlich nein.
Nur wenn (u.a.) dies im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist oder “außerordentlich“ gekündigt wurde.
Wenn es einen Betriebsrat gibt
- Hat der Chef den Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung beteiligt?
- Hat er das versäumt oder ihn nur unvollständig unterrichtet (z. B. nicht mitgeteilt, ob es eine „ordentliche“ oder „außerordentliche“ Kündigung sein soll oder die Gründe nicht aufgezählt), kann er die Kündigung vergessen: Sie ist unwirksam. Will er sie trotzdem aufrecht erhalten, muss er sie von Anfang an korrekt wiederholen.
Aber: Der Betriebsrat wird nur angehört. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Wichtig: Ein Widerspruch des Betriebsrates macht eine Kündigung nicht unwirksam.
Zu unterscheiden sind folgende Arten der Kündigung:
- ordentliche Kündigung
ausserordentliche Kündigung / fristlose Kündigung
Die ordentliche Kündigung wiederum ist zu unterteilen in:
- krankheitsbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- Verdachtskündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
Autor Anwalt Kiel siehe auch Rechtsanwalt Mobbing
| /Fristlose Kündigung /Kündigungsfrist |
Kategorie/Arbeitsrecht || Kategorie/Kündigung
Stichworte: Verhalten bei Kündigung - Kündigungsschreiben - Arbeitnehmer Kündigung - Arbeitsrecht Kündigung
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Arbeitsrecht/Kündigung (last edited 2010-03-19 08:34:13 by DetlevLengsfeld)