8 AZR 709/06
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BUNDESARBEITSGERICHT 8 AZR 709/06 8 Sa 949/05 Landesarbeitsgericht Hamm
Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Mai 2007
URTEIL Diederich, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In Sachen
Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger,
pp.
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, die Richter am Bundesarbeitsgericht Breinlinger und Creutzfeldt sowie die ehrenamtlichen Richter Schömburg und von Schuckmann für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. März 2006 - 8 Sa 949/05 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
-- DetlevLengsfeld 2007-09-26 16:29:00
| /Urteil |
BAG Urteil keine Ausschlußfristen bei Mobbing 8 AZR 709/06/Urteil (last edited 2009-10-31 11:32:38 by DetlevLengsfeld)