An dieser Stelle sollen besonders krasse Fälle von Behördenschlamperei dargestellt werden. Die Bereiche sind sehr vielfältig. - Hier einige Stichworte zum Thema Behördenschlamperei: Lebensmittelkontrolle, Arbeitsschutzaufsicht, Pflegeheimaufsicht, usw..
Die Frage nach dem Zusammenhang von öffentlich wahrgenommener Behördenschlamperei und Mobbing ließe sich möglicherweise dadurch beantworten, dass in einer staatlichen Aufsichtsbehörde, in dem Mobbing und Angst den Arbeitsalltag bestimmen, kaum ein Beamter oder Angestellter Verantwortung im Zuge des Verwaltungshandeln übernehmen möchte, insbesondere dann nicht, wenn eine starke politische Einflussnahme - i.S.v. ist politisch nicht gewollt (wie z.B. der Arbeitsschutz) -besteht.
Pflichtgemäßes Ermessen entsprechend den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (z.B. §73 - Ermessen - Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig- Holstein), insbesondere in Anbetracht des Schutzes hoher Rechtsgüter wird kaum noch adäquat wahrgenommen. Beispiele ergeben sich zahlreich aus den o.a. Aufsichtsbereichen.
Die Beachtung der Rangigkeit dieser Rechtsgüter spielt in vielen Fällen somit eine eher nachgeordnete Rolle und lässt ein Verhalten entsprechend höchstrichterlicher Rechtsprechung hierzu stark vermissen.
Eine erhebliche Verletzung der verfassungsgemäßen Grundrechtsbindung der Executive gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Zitat vg. höchstrichterlicher Rechtsprechung:
Die Wahrscheinlchkeit des Schadenseintritts muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf umso kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt. - Das bedeutet, dass bei der Gefahr besonders großer Schäden für besonders gewichtige Schutzgüter für die Bejahung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bereits die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970)
Kleinkind stirbt nach Behördenschlamperei
Trotz Warnung an Bremens Bürgermeisters - Kleinkind stirbt nach Behördenschlamperei
In Bremen ist ein kleiner Junge ums Leben gekommen, weil Behörden offenbar über Monate hinweg geschlampt haben. Der zweijährige Kevin wurde am Dienstag im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters tot aufgefunden.
Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke, die ebenso wie Bürgermeister Jens Böhrnsen (beide SPD) seit Monaten über den Fall informiert war, übernahm die Verantwortung und trat zurück. Böhrnsen räumte am Mittwoch ein, es habe "Hinweise und Warnungen" gegeben, dass das Kind misshandelt worden sei. "Doch das dringend und zwingend Nötige ist nicht geschehen." Böhrnsen sagte, es sei ein "tragisches und unverzeihliches Versagen, dass Kevin sich auf den Schutz des Staates nicht verlassen konnte". Der Bremer Regierungschef hatte das Rücktrittsgesuch seiner Sozialsenatorin bereits am Dienstagabend angenommen.
"Richtige Entscheidung" "
Es war die richtige Entscheidung", sagte der Bürgermeister. Die Senatorin und Böhrnsen selbst sind Mitglied des Trägervereins eines Bremer Waisenhauses, in das Kevin im November 2005 nach dem Tod seiner Mutter vorübergehend gebracht worden war. Sie kannten das Schicksal des Jungen seit Monaten. Das Waisenhaus hatte den Bürgermeister gewarnt, es sei unverantwortlich, das Kind zum alleinerziehenden Vater zurückzugeben. Der Junge sei damals schon unterernährt gewesen, sagte Böhrnsen. Er habe den Fall Sozialsenatorin Röpke übergeben, die sich darum habe kümmern wollen. "Es hat Hinweise und Warnungen gegeben", dass das Kind zu Hause "eine Last war und misshandelt wurde". Obwohl Kevin "voll unter dem Schutz des Staates" gestanden habe, starb er. Böhrnsen kündigte an, das gesamte Hilfesystem für Kinder überprüfen zu lassen. Die Vormundschaft für Kevin hatte das Bremer Jugendamt.
Akten beschlagnahmt
Der Leiter der Bremer Justizbehörde, Ulrich Mäurer, erwartet, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen Behörden wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermitteln wird. Das Gericht hat bereits angeordnet, dass alle Akten zum Fall Kevin beschlagnahmt werden. Der Junge aus dem Bremer Problem-Stadtteil Gröpelingen ist den Behörden seit längerem bekannt gewesen. Beide Elternteile waren drogensüchtig. Die Mutter starb Ende 2005 unter noch nicht geklärten Umständen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater wegen eines möglichen Tötungsdelikts. Allerdings steht noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten zur Todesursache der Frau aus. Der Sozialbehörde waren diese Ermittlungen jedoch angeblich nicht bekannt. Der Vater machte nach dem Tod seiner Frau eine Methadon-Therapie, galt aber als gewalttätig. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme befand er sich auf Bewährung, er ist unter anderem wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraft. Kevin war nach dem Tod der Mutter zwischenzeitlich in ein Heim gezogen.
"Günstige Sozialprognose"
Dem Jugendamt wurde zwar die Vormundschaft für Kevin übertragen - dennoch kam der Junge zurück zu seinem Vater, dem offenbar "eine günstige Sozialprognose" gestellt worden sei, sagte Böhrnsen. Eine ärtzliche Untersuchung im Juli war die letzte Gelegenheit, bei der Kevin lebend gesehen worden war. Weil der Vater Bernd K. bestimmte Auflagen des Jugendamtes nicht mehr erfüllt und zwei Gerichtstermine in der Angelegenheit seines Sohnes versäumt hatte, entschied das Familiengericht am 2. Oktober, Kevin in eine Pflegefamilie zu geben. Erst acht Tage später sollte der Beschluss mit Hilfe der Polizei umgesetzt werden. Kevins Leiche weist laut Staatsanwaltschaft schwere Verletzungen auf. Die Knochen im linken Oberschenkel, rechten Schienbein und linkem Unterarm waren gebrochen. Außerdem habe der Junge einen Bluterguss am Kopf gehabt. Zur möglichen Todesursache äußerten sich die Ermittler nicht.
Quelle: (SZ vom 12.10.2006)
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- Marburg (dpa) - Wegen einer Vielzahl kinderpornografischer Bilder auf seinem Privat-Computer laufen Ermittlungen gegen den Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Marburg. Der 54 Jahre alte Jurist ist nach Auskunft des hessischen Justizministeriums derzeit "dienstunfähig erkrankt". Die von der "Wetzlarer Neuen Zeitung" genannte Zahl von 1000 heruntergeladenen Porno-Dateien wollte eine Justizsprecherin nicht bestätigen.
Quelle: Lübecker Nachrichten
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BehoerdenSchlamperei und Skandale (last modified 2008-11-04 07:00:04)