Menschenrechte und Arbeiterbewegung
Einleitung: dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, dazu ist das Thema zu komplex; er wird ständig ergänzt, aber wahrscheinlich nie fertig !; Ihr findet zu den einzelnen Beschreibungen Querverweise und Links !.
Menschenrechte in Europa Die Französische Revolution (1789 bis 1799) gehört zu den folgenreichsten Ereignissen der neuzeitlichen europäischen Geschichte. Die Abschaffung des damaligen feudalabsolutistischen Ständestaats sowie die Propagierung und Umsetzung grundlegender Werte und Ideen der Aufklärung als Ziele der Französischen Revolution - das betrifft insbesondere die Menschenrechte - waren mitursächlich für tiefgreifende macht- und gesellschaftspolitische Veränderungen in ganz Europa und haben das moderne Demokratieverständnis entscheidend mitbeeinflusst. mehr
In Deutschland, wo alle Revolutionsversuche bis 1918 niedergeschlagen worden waren, konnten solche Denkformen zur herrschenden Ideologie werden und dann in Gestalt des Faschismus die bekannten furchtbaren Exzesse zeigen. Aber Elemente dieser Denkformen wirkten über 1945 hinaus und bestimmten z. B. die Normen in der Frage, wer zu dieser Gemeinschaft gehört und wer ausgegrenzt bleibt. Nation wird hier nicht als Territorialgemeinschaft oder als Willensgemeinschaft definiert wie in der politischen Kultur des Westens, sondern als Abstammungsgemeinschaft, eine Vorstellung, die von der Blutsgemeinschaft nicht sehr weit entfernt ist. Die lateinische Bezeichnung heißt denn ja auch
ius sanguinis
Grundrechte
sind wesentliche Rechte,
die Bürgern oder gesellschaftlichen Zusammenschlüssen gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).
Arbeiterbewegung in Deutschland
1836 Bund der Gerechten unter Weitlings Führung Bund der Gerechten
1846 Katholischer Gesellenverein unter Kolpings Führung Katholischer Gesellenverein
1847 Bund der Kommunisten Bund der Kommunisten
1848 Kommunistisches Manifest von Marx und Engels
Kommunistisches Manifest
1848 Revolution in Berlin und Wien
Märzrevolution 1848-Flugschriften im Netz
1848 Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung - Kongress in Berlin unter Borns Führung Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung
1863 Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein unter Lassalles Führung Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein
1869 Sozialdemokratische Arbeiterpartei unter Führung von Bebel und Liebknecht in Eisenach gegründet Sozialdemokratische Arbeiterpartei
1869 Gründung der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine
Hirsch Gewerkvereine
1875 Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands in Gotha, Vereinigung der Lassalleaner und Eisenacher Sozialistische Arbeiterparte
1878-90 Sozialistengesetz Sozialistengesetz
1890 Gründung der Generalkommission der Gewerkschaften unter Legiens Leitung Generalkommission der Gewerkschaften
1891 Erfurter Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Erfurter Parteitag
1899 Kongress der Christlichen Gewerkschaften in Mainz
Christliche Gewerkschaft
Die Besonderheiten der deutschen Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert, durch die sie seit der Jahrhundertwende eine teils führende, teils sehr einflussreiche Rolle in vielen europäischen Ländern zu spielen begann, resultieren aus der Besonderheit der deutschen Geschichte, von denen zum Teil schon gesprochen wurde. Zusammenfassend greifen wir nur drei Eigenarten heraus, die für die Prägung der deutschen Arbeiterbewegung besonders wichtig geworden sind:
- Die seit dem Dreißigjährigen Krieg bestehende religiöse Spaltung Deutschlands, die mit der politischen Aufsplitterung eng verbunden war. Sie förderte noch im 19. Jahrhundert die Tendenz, soziale und politische Differenzen in Gestalt religiöser und weltanschaulicher Programme zu formulieren und auszufechten.
- Das Problem der nationalen Einheit und der Kampf um den Weg zur Vereinheitlichung trug auch zu Richtungskämpfen innerhalb der Arbeiterbewegung bis in die 70er Jahre bei.
- Die Herstellung der Einheit durch Preußen im Sinne einer kleindeutschen, oder besser, großpreußischen Lösung gab der Industrialisierung ein halb ständisches, halb feudales Dach, hemmte die Demokratisierung und trug zur Entfremdung zwischen Arbeiterbewegung und dem preußisch bevormundeten Staatsapparat und damit zur Übernahme des orthodoxen Marxismus in der Arbeiterbewegung bei.
Vorformen
Vor der Herstellung des Wilhelminischen Reiches 1871 zeigt die Phaseneinteilung in der deutschen Arbeiterbewegung noch gewisse Ähnlichkeiten mit der englischen Geschichte, wenn auch um einige Jahrzehnte verschoben. In der Zeit, die auf die Napoleonischen Kriege folgte und in der die Versuche vorherrschten, feudale Zustände zu erhalten oder wieder herzustellen und die vorübergehend erreichten politischen Freiheiten wieder zurückzunehmen, also etwa zwischen 1815 und 1848, wurden die Vorformen einer modernen Arbeiterbewegung hauptsächlich von Handwerkern, Handwerksgesellen und Heimarbeitern getragen, die sich verzweifelt gegen die Folgen der industriellen Konkurrenz - besonders aus England - wehrten.
Für diese Zeit sind etwa die Weberaufstände in Schlesien von 1844 ebenso typisch wie der hauptsächlich von wandernden Handwerksgesellen getragene und vom Ausland geleitete Geheimbund der Gerechten, später von dem Schneidergesellen Weitling geführt wurde und mit zahlreichen politischen Emigranten und auch französischen utopischen Sozialisten in Verbindung stand. Aus diesem Bund entwickelte sich später der Kommunistenbund, für den 1848 Marx und Engels im Kommunistischen Manifest ein Programm schrieben, dessen Perspektive allerdings weit über den Horizont dieser mit dem Luddismus ähnlichen Anfangsphase hinausging, aber zunächst doch in der Arbeiterbewegung relativ wenig Beachtung fand.
Revolution 1848
Die Revolution von 1848 in Preußen und Österreich und vielen anderen deutschen Ländern, die durch die Pariser Revolution ausgelöst, wenn auch nicht verursacht worden war, stand unter der Führung hauptsächlich von bürgerlichen Gruppen. Sie scheiterte jedoch an der Schwäche der bürgerlichen Kräfte und der Rückständigkeit der industriellen Entwicklung. In der kurzen Zeit einiger politischer Freiheiten zwischen 1848 und 1849 war nicht nur der Kommunistenbund in Deutschland tätig geworden, es entstand unter der Leitung des Schriftsetzers Stephan Born auch ein erster Arbeiterverein, die "Allgemeine deutsche Arbeiterverbrüderung", in dem sich nicht nur Handwerksgesellen und Heimarbeiter, sondern erstmals auch Fabrikarbeiter zusammenschlossen, und der in seinen Forderungen und in seiner Perspektive erste Anzeichen einer modernen industriellen Arbeiterbewegung - zum Teil auch nach chartistischem Muster - erkennen lässt.
Die Zeit zwischen 1860 und 1890 ist die der vordringenden Industrialisierung und gleichzeitig die Lockerung in der Reaktionsperiode - besonders in Preußen - und die Phase sowohl der schrittweisen Ausweitung demokratischer Rechte wie des großen Rückschlags in den 80er Jahren. In dieser Periode entstand die erste Form einer modernen Arbeiterbewegung in ihren drei Hauptsäulen: der politischen Organisation, der Gewerkschaften und der Konsumgenossenschaften. Diese Periode zeigte gewisse Ähnlichkeiten mit der chartistischen Phase in der englischen Arbeiterbewegung, die ein Menschenalter früher ihren Höhepunkt erreicht hatte.
Lassalle
Zunächst sammelten sich die Arbeiter, unter ihnen auch schon Fabrikarbeiter, unter liberaler bürgerlicher Führung, vor allen Dingen in Arbeiterbildungsvereinen. Aber sehr bald drängten die aktiven Kräfte zu einer Verselbstständigung der Arbeiterbewegung, da sie ihre Interessen in der hauptsächlich bürgerlichen Fortschrittspartei nicht ausreichend vertreten sahen.
Im Jahre 1863 wandte sich der Leipziger Arbeiterverein an einen Mann, der in einem Vortrag unter Berliner Handwerkern ein besonderes Arbeiterprogramm entwickelt hatte und den der Leipziger Arbeiterverein aufforderte, sich zu den Möglichkeiten eines nationalen Arbeiterkongresses zu äußern. Der befragte Mann und seine Antwort sind berühmt geworden und haben eine prägende Bedeutung für die weitere Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung erhalten. Es war Ferdinand Lassalle, und seine Antwort legte in dem bekannten offenen Antwortschreiben das Programm einer selbstständigen Arbeiterpartei dar, die sich 1863 unter dem Namen "Allgemeiner deutscher Arbeiterverein" konstituierte und Lassalle zu ihrem Präsidenten machte. Lassalle befürwortete die Abkehr von der liberalen bürgerlichen Führung, polemisierte gegen alle Gedanken, auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung wesentliche Verbesserungen durch Gewerkschaften oder Konsumvereine für die Arbeiter herbeiführen zu können, forderte an Stelle des in Preußen bestehenden Dreiklassenwahlrechtes allgemeines und gleiches Wahlrecht, um dadurch die Arbeiter an den Staat heranzuführen und mit seiner Hilfe Produktivgenossenschaften einzurichten, die den freien Wettbewerb des Kapitalismus einschränken und aufheben sollten. Lassalle orientierte sich außerdem an der kleindeutschen, preußischen Lösung und hoffte sogar, in Verbindung zu Bismarck seine politischen Forderungen für die Arbeiter durchsetzen zu können.
Eisenacher Richtung unter Bebel und Liebknecht
Diese preußische Orientierung, seine Distanz zur praktischen und gewerkschaftlichen Reformarbeit und nicht zuletzt auch seine diktatorischen Allüren im Arbeiterverein selbst hielten viele andere Arbeitervereinigungen Mittel- und Süddeutschlands davon ab, sich der Lassalleschen Richtung anzuschließen. Sie waren mehr großdeutsch und weniger preußisch orientiert und hielten zunächst engere Verbindungen zu bürgerlich-liberalen Gedanken als die Lassalleaner.
Aus diesen Strömungen entstand dann in den 60er Jahren unter Führung des Drechslermeisters August Bebel eine zweite Arbeiterbewegung: der Verband deutscher Arbeitervereine. Auch dieser Arbeiterverband begann sich langsam von der bürgerlich-fortschrittlichen Führung zu lösen, ohne jedoch die großdeutsche Perspektive aufzugeben. Aber diese Richtung förderte die Gewerkschaften und die Konsumgenossenschaften und die Einführung des allgemeinen Wahlrechts, ohne dabei etwa im Sinne von Lassalle auf die offizielle preußische Staatshilfe für die Veränderung des Kapitalismus zu hoffen. Außerdem waren in dieser Strömung die Einflüsse von Marx und Engels, die in England lebten, und an der ersten 1867 gegründeten sozialistischen Arbeiterinternationale führend beteiligt waren, viel deutlicher bemerkbar als in den Arbeitervereinen Lassalles. Schließlich entstand aus der Mitte dieser Arbeitervereine 1869 in Eisenach die Sozialdemokratische Arbeiterpartei unter der Führung von August Bebel und Wilhelm Liebknecht.
Einigung in Gotha 1875
Als aber 1871 nach dem Deutsch-Französischen Krieg das neue deutsche Kaiserreich gegründet wurde, verloren einige der wichtigsten Streitpunkte zwischen den Eisenachern und den Lassalleanern - vor allem die Frage der klein- oder großdeutschen Lösung - praktisch ihre Bedeutung und damit begannen sich beide Richtungen aufeinander zuzubewegen. 1875 erfolgte schließlich in Gotha die Vereinigung beider Richtungen zur Sozialistischen Arbeiterpartei. Das Programm dieser Partei lässt den Kompromiss zwischen Gedanken Lassalles und den Gedanken der Eisenacher Richtung mit den Einflüssen von Marx und Engels erkennen, gab aber auch den Nöten und Bedürfnissen der Industriearbeiterschaft - besonders in gewerkschaftlicher und sozialpolitischer Hinsicht - einen deutlichen Ausdruck.
Christliche Arbeiterbewegung
Neben dieser von sozialreformerischen in Verbindung mit sozialistischen Zielsetzungen getragenen Arbeiterbewegung gab es andere Arbeitervereine, gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen. Nach der Lockerung der sog. Reaktionsperiode in den 60er Jahren entwickelten sich verschiedene Ansätze für besondere Organisationen der Arbeiter. Aus dem Kreisen der liberalen Fortschrittspartei gaben Schulze-Delitzsch für die Genossenschaften und Hirsch für die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine entscheidende Anregungen.
Einen größeren Einfluss übten später die von christlichen, vor allem katholischen Gedanken getragenen Strömungen aus. Schon 1846 war unter Initiative des katholischen Priesters Kolping der katholische Gesellenverein gegründet worden, der später auch Nichthandwerker und Lohnarbeiter aufnahm und sich der moralischen und wirtschaftlichen Fürsorge widmete. Der Bischof v. Ketteler lenkte 1864 mit seiner Schrift "Die Arbeiterfrage und das Christentum" die Aufmerksamkeit auf die soziale Frage, zu deren Bewältigung er vor allem an sozialpolitische Maßnahmen für die Familie, die Kranken und die Alten dachte.
In den 90er Jahren wurde neben der der Sozialdemokratie nahe stehenden eine einheitliche christliche Gewerkschaftsbewegung gegründet, die gleiche Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sittliche, geistige und wirtschaftliche Hebung des Arbeiterstandes, Arbeiterschutzgesetze, genossenschaftliche Selbsthilfe und Freiheit und Rechtssicherung beim Abschluss von Arbeitsverträgen forderte. Diese Gewerkschaften verkündeten, christlich aber interkonfessionell zu sein, standen aber doch zum Katholizismus, vor allem zur katholisch geführten Zentrumspartei in engster Verbindung. Die christlichen Gewerkschaften waren nicht sozialistisch, und daraus ergaben sich natürlich Differenzen zu der der Sozialdemokratie nahe stehenden Bewegung. Ungeachtet aber dieser Differenzen arbeiteten im Laufe der Zeit diese beiden Gewerkschaftsbewegungen in allen praktischen Alltagsfragen der Gewerkschaften eng zusammen, und auch die christliche Gewerkschaftsbewegung übte, wenn auch zahlenmäßig schwächer, doch einen bedeutenden Einfluss auf die soziale Entwicklung Deutschlands aus. Angesichts dieser Tatsachen konnte der Historiker Arthur Rosenberg in seinem Buch: "Die Entstehung der deutschen Republik" auch formulieren: "In Deutschland ist eine selbstständige Arbeiterbewegung parallel von zwei Seiten her geschaffen worden. Neben der marxistischen Bewegung steht die katholische." Er meinte, dass in vieler Hinsicht und in vielen Gegenden, wie z. B. in Oberschlesien, die katholische Arbeiterbewegung den herrschenden Gruppen Preußens und Deutschlands zeitweilig mehr oder ebensoviel zu schaffen machte, wie die der Sozialdemokratie nahe stehenden Strömungen.
Bekenntnis zur demokratischen Reform
Diese christliche und auch die sozialdemokratische Richtung der Arbeiterbewegung betonten ihr Bekenntnis zur demokratischen Reform und zur Beachtung auch der gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Kampf um sozial-ökonomische Verbesserungen und politische Gleichstellung der Arbeiter in der bestehenden Gesellschaft. Auch wenn sie, wie das Gothaer Programm es formulierte, die Verwandlung der Arbeitsmittel in Gemeingut der Gesellschaft mit der genossenschaftlichen Regelung der gesamten Arbeit vor allem durch "die Errichtung von sozialistischen Produktivgenossenschaften mit Staatshilfe unter der demokratischen Kontrolle des arbeitenden Volkes" forderte, um die "Lösung der sozialen Frage anzubahnen", so betonten die programmatischen Erklärungen dabei noch immer, alles mit gesetzlichen Mitteln erstreben zu wollen. Auch die praktischen Forderungen nach allgemeinen Wahlrecht, Koalitions- und Pressefreiheit, Verbot der Kinderarbeit, Einschränkung der Frauenarbeit, Arbeitszeitregelung, allgemeiner Schulpflicht, Schutzgesetzen in den Fabriken - bewegten sich in den Bahnen gesetzlicher Regelungen und möglicher Verfassungsreformen ohne einen Akzent revolutionärer Aktionen, d. h. auch immer noch mit der Tendenz, der schon Stephan Born 1848 mit den Worten Ausdruck gegeben hatte: die Arbeiter zu gleich berechtigten Teilen des Vaterlandes zu machen. Oder wie Audorf noch 1864 gedichtet hatte: "Nicht predigen wir Haß den Reichen - nur gleiches Recht für jedermann."
Hindernisse für die Entwicklung einer Reformpartei
Darin lagen einige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung einer sozialdemokratischen Reformpartei und einer pragmatischen demokratischen Grundrichtung etwa auch im Sinne des englischen Beispiels. Aber die sonstigen Bedingungen im damaligen Wilhelminischen Reich waren der Weiterentwicklung dieser Richtung nicht besonders günstig. Im Deutschen Reich war zwar das allgemeine Wahlrecht für Männer bei Reichstagswahlen verankert. Das Schwergewicht dieser Staatskonstruktion lag aber beim Bundesrat, der Vertretung der monarchisch regierten Länder des Bundes. Der Bundesrat wurde durch den preußischen Ministerpräsidenten, der gleichzeitig Reichskanzler war, geleitet. Er allein war dem preußischen König und deutschen Kaiser verantwortlich, nicht dem Bundesrat und auch nicht dem Reichstag.
Preußen hatte im übrigen in wichtigen Fragen wie der Militärorganisation oder Verfassungsreform ein Vetorecht. In Preußen herrschte außerdem das so genannte Dreiklassenwahlrecht, das die Stimmen nach den Steuerklassen aufteilte, wodurch den zahlenmäßig kleinsten, aber höchst besteuerten Gruppen der Bevölkerung die Mehrheit im Parlament gesichert war. Daneben konnte der Reichstag Gesetze einbringen und öffentlich diskutieren, hatte aber doch wenig praktischen Einfluss auf die tatsächliche Regierungspolitik, die vielmehr ihren Schwerpunkt in dem durch den ostelbischen Offiziers- und Beamtenadel, später in Verbindung mit der westdeutschen Schwerindustrie regierten Preußen hatte. In diesem Preußen waren noch 1911 die Mehrheit aller Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten Adlige und auch die Armee stand unter adliger Führung.
Damals war nicht nur, wenigstens in manchen Fragen, ein großer Teil des liberalen Bürgertums, sondern vor allem die immer wachsende Zahl der Arbeiterschaft und Arbeitnehmerschaft zunächst ganz von jeder direkten politischen Einflussnahme ausgeschlossen. Nachdem aber auch das liberale Bürgertum bei aller Opposition in einzelnen Fragen das Regime von Bismarck stützte, musste sich die Arbeiterbewegung als ein von der Gesellschaft ausgeschlossener Teil empfinden. Der Staatsapparat erschien daher auch als ein eindeutiges Instrument herrschender und feindlicher und an feudalistischen Maßstäben orientierter Klassen, unter denen die Aristokratie die Regierungsgewalt, die Schwerindustrie aber die Wirtschaftsführung in der Hand hatte. Unter solchen Verhältnissen musste es als unwahrscheinlich erscheinen, beim Staat Hilfe zur Verbesserung der Verhältnisse innerhalb der industriellen Betriebe oder zur Stärkung der gewerkschaftlichen Rechte zu finden. Der Ruhrindustrielle Kirdorf fasste das in seiner selbst bewussten Sprache dem Kaiser gegenüber in die Worte zusammen: "Weder Kaiser noch König haben in den Betrieben etwas zu sagen: Dort bestimmen wir allein."
Sozialistengesetz und Entwicklung zum orthodoxen Marxismus
Als nach zwei anarchistischen Attentaten auf den deutschen Kaiser 1878 durch das Sozialistengesetz von 1878-1890 die Organisationen der Arbeiterbewegung, auch der Gewerkschaften, aufgelöst und der Verfolgung ausgesetzt wurden, während die Aufstellung sozialdemokratischer Abgeordneter für den Reichstag immer noch erlaubt worden war, musste das zur Verbitterung und zur Entfremdung der Arbeiterklasse vom Staat, auf der anderen Seite aber auch zum Ausdruck der Opposition gegen den Staat durch die Wahlen sozialistischer Abgeordneten führen. Diese Frontstellung gegen den Staat wurde auch durch die Versuche, die Arbeiter durch Arbeiterschutz-, Unfall- und Krankenversicherungsgesetze in den 80er Jahren für den Staat zu gewinnen und von der Sozialdemokratie abzuziehen, nicht mehr verändert.
Das Ziel, die sozialdemokratische Arbeiterbewegung zu zerschlagen, wurde nicht erreicht. Die Sympathien für die Sozialdemokratie wuchsen. Bei Reichstagswahlen erhielt die Sozialdemokratie 1884 550 000 Stimmen 1887 760 000 Stimmen und 1890 1 400 000 Stimmen. Aber eine bedeutende Auswirkung hatte das Gesetz: Es stärkte - wenn auch unbeabsichtigt - die klassenkämpferischen Tendenzen in der Arbeiterbewegung und fördert die Aufnahme der Marxschen Staats- und Revolutionsauffassung. Danach ist der Staat das Instrument des herrschenden Klassenfeindes, das zertrümmert und durch ein proletarisches Herrschaftsinstrument ersetzt werden müsse, um eine sozialistische Gesellschaftsordnung einführen zu können. Als das Sozialistengesetz 1890 aufgehoben wurde, sich die Sozialdemokratische Partei neu konstituierte und sich in Erfurt 1891 ein neues Programm gab, hatte dieses Grundsatzprogramm nunmehr eine orthodox-marxistische Prägung. Die Bismarksche Politik und die gesellschaftliche und staatliche Verfassung des Deutschen Reiches haben, wenn auch nicht allein, so doch sehr wesentlich zu der Übernahme des orthodoxen Marxismus durch die sozialdemokratische Arbeiterbewegung beigetragen.
Erfurter Programm
Der grundsätzliche Teil dieses Programms sagte die Konzentration des Kapitals in wenigen Händen, die weitere Verelendung des auch zahlenmäßig immer wachsenden Proletariats, den immer schroffer werdenden Klassenkampf zwischen den zwei Heerlagern Bourgeoisie und Proletariat und die Verschärfung der Krisen voraus. In diesen Tendenzen erblickte es den Beweis dafür, dass das Privateigentum an den Produktionsmitteln unvereinbar geworden sei mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und daher in gesellschaftliches Eigentum umgewandelt werden müsse. Dies sei nach den Worten des Programms das Werk der Arbeiterklasse, die dafür die politische Macht erobern müsste, um damit die Bedingungen für jede Art von Klassenherrschaft aufzuheben. "Diesen Kampf der Arbeiterklasse zu einem bewussten und einheitlichen zu gestalten und ihm sein naturnotwendiges Ziel zu weisen - das ist die Aufgabe der sozial-demokratischen Partei", so heißt es wörtlich im Erfurter Programm.
Diesem grundsätzlichen Teil wurde - wenn auch nicht immer deutlich miteinander verbunden - ein praktischer reformerischer Teil angefügt, in dem ein allgemeines gleiches geheimes Wahlrecht für ganz Deutschland, Koalitions- und Meinungsfreiheit, Gleichstellung der Frauen, Erklärung der Religion zur Privatsache, allgemeine Schulpflicht, progressive Steuern, der Achtstundentag, Verbot der Kinderarbeit, staatliche Arbeiterversicherung unter Mitwirkung der Arbeiter und Abschaffung der Gesindeordnung gefordert wurde.
Funktion des Marxismus als Rechtfertigungsbild
Wie stark der erste grundsätzliche Teil des Erfurter Programms von den Gedanken von Marx und Engels geprägt worden ist, kann man aus dem Vergleich etwa mit dem "Kommunistischen Manifest" von 1848 oder mit späteren Schriften von Engels, aber auch mit den ökonomischen Theorien von Marx im ersten Band des "Kapital" ersehen. Ob dieses Grundsatzprogramm damit eine vollständige oder "richtige" Interpretation von allen Theorien von Marx oder Engels darstellt, kann man diskutieren oder bezweifeln. Viel wichtiger ist es zu erkennen, dass die wenigen, und nur zum Teil übernommenen Theorien im Grundsatzprogramm nicht so sehr eine wissenschaftliche Erkenntnisfunktion erfüllten. Vielmehr ist dieses Programm zum Fundament eines Bildes von Gesellschaft, Geschichte und Welt für die Bewegung großer Bevölkerungsmassen geworden, durch das sie ihre Anklagen und Zielsetzungen, Wertungen und Interessen als gerechtfertigt erblicken konnten, das zur Stärkung des Selbstbewusstseins und ihrer Hoffnungen beitrug und das ihnen in Zeiten der Not oder der Niederlage Trost und Mut spendete, in Zeiten des Erfolges das Gefühl der Bestätigung verleihen konnte. Das marxistische Rechtfertigungsbild wies dem Arbeiter, der sich von der Gesellschaft ausgestoßen fühlen konnte, die Rolle des Wertschöpfers und der Kultur und die messianische Funktion eines Befreiers des ganzen Menschengeschlechts zu und gab den Zielsetzungen die Gewissheit einer wissenschaftlich begründeten Naturnotwendigkeit und die Weihe, Ausdruck der wahren Menschheitsinteressen zu sein.
Nicht im Wortradikalismus im Gegensatz etwa zur praktischen Politik, sondern in der Befriedigung dieser tief sitzenden und den religiösen Erlebnissen ähnlichen Rechtfertigungsbedürfnissen liegt die außerordentlich bedeutende Funktion dieser Ideologie, die sich unterdes zu einer großen Konfession entwickelt hat. Deswegen konnte August Bebel das kommunistische Manifest als Vorbild des Erfurter Programms auf dem Parteitag in Essen 1907 auch ein Evangelium des Sozialismus nennen.
Es ist wahrscheinlich nicht zufällig, dass ein solches revolutionär anmutendes Rechtfertigungsbild überall dort am ehesten rezipiert wurde, wo die Unterdrückung, Benachteiligung am stärksten, damit auch die Bedürfnisse nach Befreiung oder Hoffnung gebender Perspektive am tiefsten empfunden wurden. Und es erscheint daher ebenso wenig zufällig zu sein, dass der orthodoxe Marxismus vor allem in denjenigen Ländern und Erdteilen zuerst und auch am tiefsten rezipiert wurde, die im Hinblick auf die Möglichkeit demokratischer Reformen und die Stärke bürgerlicher Traditionen am rückständigsten oder unentwickeltsten waren. Dazu gehörte damals auch noch Deutschland, aber vor allem auch Osteuropa und Russland, weswegen es in der Rezeption des Marxismus von West nach Ost ein Gefälle gegeben hat, ganz im Gegensatz zu der häufigen von Marxisten verfochtenen Meinung, der Marxismus stelle das entwickeltste Bewusstsein der fortgeschrittensten industriellen Länder dar.
Drei Strömungen in der Sozialdemokratie
Als sich nach dem Fall des Sozialistengesetzes in den 90er Jahren die Koalitionsrechte erweiterten, die Gewerkschaften vor allem unter sozialdemokratischer, aber auch unter katholisch-christlicher Führung, neben den Konsumgenossenschaften zu immer mächtiger werdenden Organisationen entfalteten, die Möglichkeiten zu einer praktischen Sozial- und Kommunalpolitik vergrößerten und sich der Schwerpunkt der Arbeiterbewegung immer mehr auf die Gewerkschaften verlagerte, trat das praktische Reformprogramm immer weiter in den Vordergrund. Auch die deutsche Gesellschaft näherte sich einer modernen Industriegesellschaft am Rande der Demokratisierung. Die vom Marxismus vorausgesagte Verelendung war nicht eingetreten. Der Untergang der so genannten "alten" Mittelschichten wie Kleinhandel und Kleingewerbetreibende vollzog sich nur teilweise oder auch in anderen Formen. Die Perspektiven des Grundsatzprogramms unterlagen somit der Diskussion.
In dieser Situation bildeten sich in der deutschen Arbeiterbewegung drei Richtungen heraus: 1. der Revisionismus und die reformistische Theorie unter der Leitung von Eduard Bernstein, die der tatsächlichen praktischen Reformarbeit der Gewerkschaften oder der Vertreter in den Kommunen auch einen deutlichen Ausdruck gab; 2. der linke Flügel unter der Führung von Rosa Luxemburg, die diese Reformperspektive eine opportunistische Illusion nannte und das Ziel der revolutionären Machtübernahme durch das Proletariat propagierte und 3. schließlich das Parteizentrum unter der Führung von August Bebel und Karl Kautsky, das das marxistische Rechtfertigungsbild als ein einigendes Band der Bewegung gegen alle revisionistischen Angriffe leidenschaftlich verteidigte, aber doch die praktische Reformpolitik in mancher Hinsicht nicht verhinderte, sondern teilweise sogar förderte.
Mit der zunehmenden Einordnung der Arbeiterschaft in die sich langsam verändernde Gesellschaft wurde die Anziehungskraft des marxistischen Rechtfertigungsbildes schwächer. Die reformistische Praxis und Perspektive verstärkten sich. Wieweit dieser Prozess der zunehmenden Einordnung in Staat und Gesellschaft bereits gediehen war, zeigte sich auch unter den Arbeitern 1914 in der Vaterlands- und Kriegsbegeisterung, die zureichend nicht aus dem "Verrat" schmaler Führungsgruppen erklärt werden kann.
Erst die wachsende Not während des Krieges, die russische Revolution von 1917, die Niederlage und die Kriegsauswirkungen nach 1918 haben apokalyptische Stimmungen und den im marxistischen Rechtfertigungsbild artikulierten Bedürfnissen unter einem Teil der Arbeiterbewegung neuen Auftrieb gegeben. Das führte nicht zuletzt unter dem Einfluss der russischen Entwicklung zur endgültigen Spaltung in Sozialdemokraten und Kommunisten, die in den früheren Auseinandersetzungen um den Revisionismus im Kern schon angelegt war. Damit beginnt aber eine neue Epoche im 20. Jahrhundert.
Das 20. Jahrhundert
Das marxistische Rechtfertigungsbild hat seine Funktion zum Teil gewandelt (oder hat sich nur entfaltet, was sozialhistorisch schon darin angelegt war?) und ist zum Beispiel in Russland und China zu einer staatlich monopolisierten Konfession und zum Rechtfertigungsbild einer neuen Herrschaftsordnung und einer neuen Klassengesellschaft oder aber auch zum Evangelium großer Bauernbewegungen und agrikultureller Revolutionen und Herrschaftsordnungen im Zeichen der Industrialisierung geworden - weit entfernt davon, primär das Rechtfertigungsbild von Arbeiterbewegungen in den hochindustrialisierten Ländern der westlichen Welt geblieben zu sein. Es liegt auf Grund dieser historischen Erfahrungen nahe, auch die neomarxistischen und neokommunistischen Ideologien und Bewegungen und ihre Funktionen im Lichte dieser historischen Perspektive zu betrachten und zu fragen, wem sie dienen und welche Tendenzen sie befördern.
Aber die neue Epoche hat in vielen anderen Ländern am Rande oder in der Hochflut der Industrialisierung und mit feudalen oder halbständischen Blockierungen der demokratischen Entwicklung auch andere diktatorische "Problemlösungen" totalitärer Art in Gestalt faschistischer, nationalsozialistischer oder ähnlicher Erscheinungen erlebt, die aus anderen Traditionen geboren und von anderen Schichten getragen wurden und deren Wurzeln auch schon im 19. Jahrhundert entdeckt werden können. Sie sind mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges keineswegs verschwunden, haben in manchen Ländern bereits neue Aktualität erhalten oder befinden sich in anderen Ländern im Zustand der Latenz. Die Probleme privatwirtschaftlicher und kapitalistischer Markttauschordnung sind nicht verschwunden, haben sich aber unter dem Einfluss übernationaler Konzentrationen und imperialer Blockbildungen verändert und die Bewältigung der mit der Industrialisierung verbundenen Schwierigkeiten erschwert und kompliziert.
Vor allem aber ist durch alle diese Erscheinungen und ihre Komplexität in Verbindung mit den Bedrohungen durch faschistische oder kommunistische Einparteidiktaturen und totalitäre Tendenzen die Funktion der rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie, um deren Verwirklichung im 19. Jahrhundert lange und intensive gerungen wurde, in der industriellen Welt in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen gerückt. Sie hat vorrangig vor den Problemen des Eigentums oder der Alternative Kapitalismus-Sozialismus den Platz einer zentralen Frage und Entscheidung eingenommen, an der die Anstrengungen um die Zukunft unserer Gesellschaft gemessen werden.
Alles das wurde im 19. Jahrhundert vorbereitet und hat doch im 20. Jahrhundert ein anderes Licht erhalten. Alles ist auch vieldeutiger, gegenläufiger und mit neuen Problemen verbunden worden, als man es im 19. Jahrhundert hat erkennen können. Insofern war der Weg ins 20. Jahrhundert kein gerader Weg und führte zum Teil in eine Landschaft, deren Konturen im 19. Jahrhundert kaum oder nur undeutlich sichtbar geworden sind.
Geschichte der Betriebsverfassung in Deutschland
Arbeitsausschüsse und -räte wurden erstmals Ende des 19. Jahrhunderts gebildet. Im Ersten Weltkrieg gab es mit dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 2. Dezember 1916 erstmals eine gesetzliche Regelung für sie. Dieses Gesetz sah jedoch auch vor, dass Arbeitnehmer für die Kriegsproduktion eingezogen werden konnten. Dies führte unter anderem dazu, dass bei Streiks die aktiven Arbeitnehmer abkommandiert wurden. In der Arbeiterbewegung war dieses Gesetz stark umstritten.
In der Weimarer Verfassung [1] wurden 1919 erstmals Arbeiterräte konstituiert (Artikel 165). Mit dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920, das eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer auf sozialem und personellem Gebiet regelte, wurden die Mitbestimmung und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 20. Januar 1934 das Betriebsrätegesetz aufgehoben und durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ersetzt, mit dem die Betriebsverfassung auf der Grundlage des „Führerprinzips“ geordnet wurde.
Basisdaten
Titel:
Betriebsverfassungsgesetz
Abkürzung:
BetrVG 1952 / 1972
Art:
Bundesgesetz
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:
Arbeitsrecht
FNA:
801-1 / 801-7
Ursprüngliche Fassung vom:
11. Oktober 1952 (BGBl. I S. 681)
Inkrafttreten am:
14. November 1952
Neubekanntmachung vom:
15. Januar 1972 (BGBl. I S. 13)
Letzte Neufassung vom:
25. September 2001 (BGBl. I S. 2518)
Letzte Änderung durch:
Art. 221 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2434)
Inkrafttreten der letzten Änderung:
8. November 2006 (Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Dieses Gesetz wurde nach 1945 durch die Kontrollratsgesetze Nr. 40 und 56 aufgehoben; durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 (Betriebsrätegesetz) vom 10. April 1946 wurden Rahmenbestimmungen über eine Betriebsverfassung erlassen, die zunächst durch eine Reihe von Ländergesetzen ausgefüllt und ergänzt wurden.
Am 14. November 1952 trat schließlich das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz enthielt neben Regelungen zur betrieblichen Beteiligung der Arbeitnehmer auch Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung; diese (§§ 76 ff BetrVG 1952) galten bis zum 30. Juni 2004. Seit 1. Juli 2004 gilt das Drittelbeteiligungsgesetz.
Im Jahre 1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend novelliert. Das Gesetz trat in dieser Fassung am 18. Januar 1972 in Kraft. Das Gesetz ist seitdem in zahlreichen Punkten überarbeitet und angepasst worden, zuletzt mit der Novellierung vom 27. Juli 2001. Insbesondere wurde hierbei die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert. Auch wurde der wiederholt geforderte Wegfall der Gruppenregelung nach Arbeitern und Angestellten im BetrVG vollzogen. Als weitere Regulierung wird die Schaffung einer Quotenregelung betrachtet. Hierbei wird bei der Wahl des Betriebsrates die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer dadurch eingeschränkt, dass das in der Minderheit befindliche Geschlecht nach einem bestimmten Schlüssel eine Mindestanzahl von Sitzen im Gremium zugeschrieben bekommt.
Stationen der Mitbestimmung 1849 Der Deutschen Verfassungsgebenden Nationalversammlung in der Paulskirche liegt neben dem Hauptentwurf einer Gewerbeordnung ein Minderheitenentwurf vor, der die Gründung von Fabrikausschüssen mit bestimmten Rechten vorsieht.
1891 Novelle zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich: Die Errichtung von Arbeiterausschüssen wird in das Ermessen der Arbeitgeber gestellt.
1905 Novelle zum Preußischen Berggesetz: Zwingende Einführung von Arbeiterausschüssen in Bergbaubetrieben mit mehr als 100 Beschäftigten.
1916 Vaterländisches Hilfsdienstgesetz: In gewerblichen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten sind Arbeiter- und Angestelltenausschüsse zu bilden, denen ein Anhörungsrecht in vorwiegend sozialen Angelegenheiten zusteht.
1920 Betriebsrätegesetz vom 4.2.1920: In Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten sind Betriebsräte zu bilden, die bestimmte Rechte erhalten.
1922 Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern (1-2) in die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften: Die Verordnung über Beiräte für die Reichsbahn regelt die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die aufsichtsführenden Beiräte dieses Staatsunternehmens.
1926 Reichspostfinanzgesetz: Entsendung eines Gewerkschaftsvertreters in den Verwaltungsrat.
1927 Erster Arbeitsdirektor in einer Montan-Gesellschaft (Preußische Bergwerks- und Hütten AG).
1933-1945 Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" vom 20.1.1934 beseitigt jede Form von Mitbestimmung.
1946 Zunächst Hans Böckler, der spätere Vorsitzende des DGB, danach auch die Interzonenkonferenz der Gewerkschaften, fordern die volle Mitbestimmung in allen Wirtschaftszweigen, sowie Arbeitnehmervertreter in allen Aufsichtsräten und Vorständen der Kapitalgesellschaften.
1946/1947 Betriebsrätegesetz des Alliierten Kontrollrats (Nr. 22 vom 10.4.1946): Die Errichtung und Tätigkeit von Betriebsräten wird wieder nach demokratischen Grundsätzen gestaltet, die Betriebsratstätigkeit wird nur allgemein umschrieben.
1948-1950 In den einzelnen Ländern entstehen gesetzliche Regelungen zum Betriebsverfassungsgesetz.
1951 Am 21.5.1951 tritt das Montan-Mitbestimmungsgesetz für Kohle- und Stahlunternehmen in Kraft.
1952 Betriebsverfassungsgesetz vom 11.10.1952: Das Gesetz sieht nur unzureichend gestaltete Rechte des Betriebsrats in bestimmten sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten vor. Für Kapitalgesellschaften schreibt es die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten fest.
1955 Personalvertretungsgesetz des Bundes vom 5.8.1955: Das Gesetz sieht nur unzureichend gestaltete Rechte der Personalräte in sozialen, personellen sowie organisatorischen Angelegenheiten vor und wird - wie das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 - von den Gewerkschaften als völlig unzureichend angesehen.
1956 Holding-Novelle zur Sicherung der Mitbestimmung in Konzernobergesellschaften des Montan-Bereichs.
1967 Mitbestimmungsänderungsgesetz zur befristeten Sicherung der Mitbestimmung in Montan-Unternehmen.
1971 Mitbestimmungsfortgeltungsgesetz zur befristeten Sicherung der Mitbestimmung in Montan-Unternehmen.
1972 Am 18.1.1972 wird das neue Betriebsverfassungsgesetz verkündet. Das neue Recht ist ein Fortschritt gegenüber dem Gesetz von 1952, bleibt aber insgesamt hinter den Forderungen des DGB zurück.
1973 Eigenbetriebsgesetz des Landes Berlin: Paritätische Besetzung der Verwaltungsräte.
1974 Inkrafttreten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes (1.4.1974) als Grundlage der betrieblichen Mitbestimmung für die in den Betrieben und Verwaltungen beschäftigten Angestellten, Arbeiter und Beamten.
1976 Mitbestimmungsgesetz: Gültig für alle Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten (Unternehmen/Konzerne) außerhalb des montan-mitbestimmten Bereichs. Unterparitätische Lösung mit Sonderrechten für leitende Angestellte.
1977-1979 Klage der Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsgesetz. Am 1.3.1979 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
1981 Änderungsgesetz zur Montan-Mitbestimmung (Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 und Holding Novelle von 1956). Befristete Sicherung der qualifizierten Mitbestimmung bei Einschränkung der Gewerkschaftsrechte.
1982 DGB-Gesetzentwurf über die Mitbestimmung in Großunternehmen und Großkonzernen.
1987 Gesetz zur Verlängerung der Auslaufzeiten in der Montanmitbestimmung.
1988 Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montanmitbestimmung.
1994 Umwandlungsgesetz vervielfacht die Möglichkeiten zur Umwandlung Von Unternehmen, beispielsweise durch Fusoin oder Aufspaltung. Mitbestimmungsregeln bleiben nach Abspaltungen und Ausgliederungen fünf Jahre bestehen.
1994 Gesetz für kleine Aktiengesellschaften: Neue (nach 10.8.1994 gegründete) kleine (<500 Arbeitnehmer) AG benötigen keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
1998 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG): Gewisse Verbesserungen bezüglich Berichterstattung und Risikomanagement in AG (Verkleinerung der Aufsichtsräte unterbleibt).
1999 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Montanquote im Mitbestimmungsergänzungsgesetz in der Fassung des Sicherungsgesetzes von 1988: Die Montanmitbestimmung gilt in Konzernobergesellschaften auch dann weiter, wenn der Montanbereich nicht mehr das Hauptgeschäft darstellt, aber noch 20 Prozent am Umsatz hat oder 20 Prozent der Mitarbeiter im Montangeschäft sind.
2001 28.07.2001: Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Unter anderem wurden die Arbeitsmöglichkeiten der Betriebsräte verbessert sowie die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert. Aufgabe der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten (auch für den Bereich Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat).
2004 24.05.2004: Mit dem 2. Gesetz zur Vereinfachung der Aufsichtsratswahlen wurde das Betriebsverfassungsgesetz 1952, welches für die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat galt, durch das Dirttelbeteiligungsgesetz 2004 abgelöst. Kurz danach wurde auch die neue Wahlordnung verkündet. 22.12.2004: Das europäische Recht zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird in deutsches Recht umgesetzt.
2005 08.06.2005: Gesetz ändert Quorum für Delegierte nach § 12 MitbestG wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
-- DetlevLengsfeld 2007-09-06 08:47:44
| /Menschenrechte |
Betriebsrat/Geschichte der Arbeiterbewegung/Menschenrechte (last edited 2011-03-08 11:06:25 by DetlevLengsfeld)