Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 26.3.2007 I 378
Contents
SGB III § 1 Ziele der Arbeitsförderung
Der Vermittlung hat man zur Verfügung zu stehen. Das Gesetz
Was muß ein Bezieher von ALG I alles hinnehmen um nicht gespeert zu werden?
- Umzug bleibt die Ausnahme!
- bezahlbare Wohnung
- Zeiten für An u. Abfahrt
Was zahlt das Amt für die Beschaffung eines Arbeitsplatzes
- Umzugskosten zum Antritt eines neuen Arbeitsplatzes (Mobilität), Zumutbarkeit
was ist zumutbar
- 20 % unter dem was man mal hatte
- 30% nach mehr als 4 Monaten Arbeitslosigkeit
- Netto=Brutto nach mehr als 6 Monaten (Vollzeitstelle), sittenwidriger Lohn
- Erfurt Urteil!
- ab Hartz IV ist alles zumutbar, vorher eine STufe unter dem vorherigen
Auch Verleihfirmen haben Tarife und sind damit hoffähig! Arbeit ist damit zumutbar!
Gründe die annerkannt sind
- kleine Kinder (besondere Störungen der Kinder -- Wiederspruchs und Klagerecht)
- Aufsichtspflicht als Argument
- pflegebedürftige Angehörige SGB 11 (Achtung Stundenwiederspruch! ), Argumente wichtig
- Ehrenämter
- Glauben
- Arbeits und Gesundheitsschutz (persönliche Belästigung, sexuelle Angriffe)
- Krankheit, allg. gesundheitliche Einschränkungen
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Lesetipp Leitfaden für Arbeitslose
Der Rechtsratgeber vom SGB III"
Fachhochschulverlag ISB 3-936065-69-1
Vollzeitstelle hat immer Vorrang!
-- DetlevLengsfeld 2007-05-29 08:17:10
Die harten Fakten des Sozialgesetzbuch-Bundessozialhilfegesetz (last modified 2008-11-04 06:59:56)