AKTUELLES Die Frankfurter Rundschau schreibt am 24.07.2001: Laden Sie hier den Zeitungsausschnitt zum Ausdrucken DIN A4 und Verteilen! (180 kB) Mobbing kann Täter den Job kosten
Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung wegen Psychoterrors
Von Andrea Neitzel
Schwerwiegendes Mobbing ist ein Grund für die fristlose Entlassung des Mobbingtäters. Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) den Schutz vor Psychoterror am Arbeitsplatz weiter gestärkt. Wie auch in seinem ersten grundlegenden Mobbing-Urteil vom April betont das LAG, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen.
FRANKFURT A. M., 23. Juli. Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Firma dem Warenbereichsleiter M. fristlos gekündigt, weil er den in seine Abteilung versetzten herzkranken Mitarbeiter F. durch "Schikanen und Demütigungen innerhalb von fünf Wochen in einen Selbstmordversuch" getrieben habe. M. klagte gegen die Kündigung. Nach den Feststellungen des Thüringer LAG wurde Mitarbeiter F. bereits am Tag seiner Versetzung von M. mit den Worten begrüßt: "Guten Tag Herr F., ich werde schnellstens Ihre Kotzgrenze finden." In der anschließenden Woche wurde F. von M. ständig kritisiert und beschimpft: "Sie lahmes Arschloch", "Sie Erfurter Puffbohne können wohl überhaupt nichts", "Ich mache Sie fertig".
Auf Grund dieser seelischen Belastungen stieg der Blutdruck Fs., von dessen Herzkrankheit auch der Warenbereichsleiter wusste, ständig an - nach drei Arbeitstagen hatte er beinahe einen Zusammenbruch. Als er sich nach vierwöchiger Krankschreibung wieder arbeitsfähig meldete, sagte M. zu ihm: "Sie haben doch nur simuliert, und zu Hitlers Zeiten hat man solche Betrüger wie Sie an die Wand gestellt und erschossen." Zwei Tage später schluckte F. eine Überdosis Schlaftabletten und überlebte nur, weil seine Mutter rechtzeitig einen Notarzt verständigte.
Das LAG Thüringen entschied in seinem Urteil vom 13. Juli, dass so schwerwiegendes Mobbing eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Man müsse sich vor Augen führen, "dass es hierbei um nichts weniger als um die systematische und fortgesetzte Missachtung der Würde des Menschen und dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit geht", heißt es in der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung. Mobbing könne in schweren Fällen die gleichen Folgen haben "wie eine gegen Leib und Leben gerichtete Straftat". Ein "massiverer Arbeitsrechtsbruch" als die in Kauf genommene gesundheitliche Schädigung oder gar existenzielle Vernichtung eines Mitarbeiters sei nicht vorstellbar (Az.: 5 Sa 102/2000).
Nach Meinung von Peter Wickler, Vizepräsident des LAG Thüringen, nimmt der Psychoterror am Arbeitsplatz ständig zu - deutsche Gerichte hätten bisher aber nicht hinreichend im Sinn der Opfer entschieden. Deshalb sei das Urteil zur Revision zugelassen, sagte er der FR. Wenn ein anderes LAG vom Thüringer Votum abweichen will, kann und muss es nun das Bundesarbeitsgericht als Schiedsinstanz einschalten. "Wir wollen, dass das BAG bei Mobbing endlich ein klares Stopp-Signal setzt", so Wickler. Denn das Thüringer LAG ist der Auffassung: "Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis."
Copyright © Frankfurter Rundschau 2001 Dokument erstellt am 23.07.2001 um 21:39:40 Uhr Erscheinungsdatum 24.07.2001
-- DetlevLengsfeld 2007-02-24 08:48:56
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