RECHTSPRECHUNG Die Macht der Mittelmäßigkeit - Allgemeinbildung für Juristen nötig
Von Juristen und der „Bescheißerei“ wird seit 200 Jahren bis heute geredet. Das Image der Juristen als Betrüger ist geblieben. Grund: Nach wie vor zahlreiche schlecht ausgebildete und unehrliche Juristen gab und gibt.
Als Hochschullehrer Prof. Dr. Wolfgang Sellert als Rechtshistoriker der Jura-Fakultät der Universität Göttingen Mitte Februar 2002 seine letzte Vorlesung hielt, stellte er fest, was der Bürger in der Praxis immer wieder erfährt. Es gibt zahlreiche unehrliche und schlecht ausgebildete Juristen. Früher wurden die Juristen als „Beutelschneider“ beschimpft, die sich bei der Auslegung der Gesetze bestens auf die „Bescheißerei“ verstehen.
Die Mangelausbildung der Juristen ist bekannt: Ohne ausreichend mit juristischen Fachbegriffen vertraut, müssen sie schon in den ersten Semestern nach einem stereotypen Schema völlig wirklichkeitsfremde juristische Fragestellungen lösen, die seit Generationen von Hochschullehrern immer wieder vorgetragen werden. Wirklichkeitsfremd „ausgebildet“, vom Verfahrensrecht kaum eine Ahnung, weil es nicht zu den Pflichtfächern in der Universitätsausbildung gehört, stolpern sie in die Praxis. Nach Absolvierung der Pflichtscheine im Studium folgt die Phase des „Auswendiglernens“, des sogenannten Repetitoriums, in der die zukünftigen Juristen von privaten Nachhilfeinstitutionen das eingepaukt bekommen, was ihnen die Universitätsausbildung vorenthält. Die Mischung von privater und öffentlicher Ausbildung ist alte Tradition bei Juristen. Nach dem Repetitorium folgt das erste Staatsexamen, bei dem die Durchfallquote bei ca. 60 % liegt. Ein weiteres Indiz der mangelhaften Rechtsausbildung.
Nach dem ersten Staatsexamen folgt eine zweite dreijährige Ausbildungsphase bei Gerichten, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten, Behörden u.a. Wer von den angehenden Juristen bislang nicht gelernt hat, wie man die Gesetze anwendet und Verfahren betreibt, lernt es auch diesmal nicht oder nur durch Zufall. Die Rechtsanwälte haben im Rahmen ihrer Geschäfte wenig Zeit für zeitintensive Ausbildung von Referendaren und Nachfolgern. Die Schwemme von Juristen erhöhen die Konkurrenz und gefährden das eigene Einkommen des niedergelassenen Anwalts. Woher soll das Interesse herrühren, ihn besonders gut zu unterrichten ? Bei den staatlichen Juristen ist die Lage ähnlich. Überlastet von dem Druck, ca. 600 Fälle im Jahr abzuschließen, sind viele RichterInnen überfordert, gesetzlich vorgeschrieben Sachermittlungen durchzuführen, um ein sachgerechtes Urteil zu formulieren. Da sind Referendare willkommen, die die Arbeit abnehmen zur Erholung der RichterInnen. Motivation zur Ausbildung der Referendare ist eher selten. Die beamteten Juristen kämpfen mit dem gleichen Mangelwissen wie die neuen Referendare.
Die Juristen brauchen Allgemeinbildung und Überblick über das Rechtssystem. Stattdessen wird die bestehende Mangelausbildung durch ein Kurzstudium noch verstärkt. Der Berufsstand der Juristen orientiert sich zunehmend an ökonomischen Grundsätzen statt an Recht und Gesetz. Damit ist der Korruption der Justiz Tür und Tor geöffnet. Was den juristischen Berufsstand schützt, ist die Tatsache, daß sie fast nie ernsthaft überprüft wird und für ihre schwerwiegenden Fehlentscheidungen zur Verantwortung gezogen wird.
Hochschullehrer Prof. Dr. Wolgang Sellert fordert: „Recht müsse soviel als möglich Allgemeingut sein.“ Erst wenn alle Bürger das Minimalwissen haben, das die juristische Schmalspurausbildung der Universität vermittelt, kann die Demokratie gestärkt werden. Der Bürger wird in unserem Staat durch vorsätzliches Vorenthalten von Wissen unmündig gehalten, damit ökonomische Grundsätze eines kleinen Berufsstandes im Volk besser bedient werden können. Die Politische Bildung in Deutschland versagt nach wie vor. Die Landeszentralen für Politische Bildung, die Bundeszentrale für Politische Bildung, die gesamten Bildungseinrichtungen hätten bei ernsthaftem Bemühen um ausreichende Information des Staatsbürgers mit und ohne Uniform und Stärkung der Demokratie durch selbständige Beteiligung der BürgerInnen am Gemeinwesen und bei der Orientierung an rechtlichen Begriffen systematische Schulungen über den Aufbau der Behördenhierarchien in Deutschland, den Verfahrensablauf in den Behörden und Gerichten und über die gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensabwehr, Schadensersatz und Strafbestimmungen zu informieren. Merkwürdigerweise bleibt die Schulung der Bevölkerung in Sachen Recht und Behörden auf der Strecke. Das Volk wird für dumm verkauft, nicht weil es dumm ist, sondern weil es bewußt nicht informiert wird und deshalb in immer neue Fallen gelockt wird. Der Prozeßbetrug durch Anwälte, Richter und Staatsanwälte ist heute schon ein riesiges Problem. Der Straftatbestandes des Prozeßbetruges wird nicht verfolgt oder geahndet. Es fehlt über die Justiz jegliche kompetente Fachaufsicht, die gesetzlich bestimmte ist funktionslos.
Recht zum Alllgemeingut zu machen, erfordert auch, daß die Sektierersprache der Juristen sofort abgeschafft, eine überbordende gedrechselte Fachsprache, inhaltlich durch unzählige Schachtelsätze schon für den Schreiberling verwirrend, weil er die Widersprüche in seinen Schachtelsätzen nicht mehr überschaut. Diese bewußt zur völligen Unverständlichkeit hochgeschraubte Schreibweise – bei vielen Juristen auch Redeweise – ist letztlich geistige Hochstapelei oder Rabulistik und Fehldeutungen. Haarspalterei und Rechtsverdreherei sind in der Praxis der juristische Regelfall. Die Praxisferne der Juristen, ihre autistisch anmutende Fomulierungsdrechselei isolieren die Juristen von der Bevölkerung, um nicht ihre Mängel zu offenbaren. Dennoch sitzen Juristen mit ihrem Minimalwissen in allen Entscheidungsknoten der Gesellschaft, z.B. ohnehin in den Gerichten, in der Wirtschaft, in der Politik. Von ihren Ratschlägen machen sich die rechtsunkundigen Gesetzesgeber – die Abgeordneten des Volkes – abhängig und verschaffen dem juristischen Berufsstand eine Entscheidungsmacht im Volk, die sonst keinem anderen Berufsstand zugänglich ist. Damit geben die Abgeordneten ihre eigene vom Grundgesetz legitmierte Vollmacht ab an die Juristen, der Berufsstand mit der minimal denkbaren Ausbildung und dem höchsten politisch-wirtschaftlichen Machteinfluß.
Überdies schützen sich Politiker selbst vor Strafverfolgung und verletzen damit den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft besteht weiter. Der Minister als politischer Beamter und gleichzeitig Abgeordneter im Parlament kann die Staatsanwaltschaften anweisen, bestimmte Straftaten zu verfolgen und andere nicht zu verfolgen – zu seinem eigenen Vorteil. Das Legalitätsprinzip , die uneingeschränkte Pflicht zur Strafverfolgung bei Bekanntwerden von Straftaten wird durch die enge Verzahnung von Politik und Justiz aufgehoben. Ohnehin gilt die Gleichheit vor dem Gesetz nicht uneingeschränkt für Politiker und Juristen – vor allem beamtete Juristen. Die vom Grundgesetz geforderte Gewaltenteilung wird faktisch aufgehoben, solange Politiker Einfluß nehmen auf die Strafverfolgungsmaßnahmen. Der Schutz vor Straftaten ist ein Grundrecht unserer Verfassung und zählt zu den Menschenrechten. Dieser Schutz ist manipulierbar durch den politisch-juristischen Einfluß auf die Praxis der Strafverfolgungsbehörden.
Zur Anpassung der Justiz an demokratische Bedingungen gehört also:
- Umfassende juristische Ausbildung, insbesondere im Verfahrensrecht als Pflichtprüfungsfach – diese Ausbildung als Voraussetzung für die Anwendung der Gesetze gibt es in keiner Universität Deutschlands,
- Längeres, jedoch systematisches Studium, in dem erst umfassendes juristisches Begriffsvokabular gelernt und anhand der Gesetze in Übungen ausreichend angewand wird, um anschließend aktuelle realitätsnahe Fälle erörtert und gelöst werden,
- Allgemeinbildung für Juristen verankern, mehr ökonomisches Grundwissen verpflichtend ins Studium verankern, zusätzlich Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie, damit der Jurist über seinen engen Horizont hinauszudenken kann,
- Juristische Formulierungen in verständlicher Fachsprache durch anderen Satzbau und Aufeinanderfolge der Überlegungen in kurzen faktenbetonten Sätzen.
- Politische Bildung für Juristen und juristische Bildung für die Bevölkerung in allen staatlichen und nichtstaatlichen Bildungseinrichtungen.
- Ersatz von Juristen in leitender Stellung in Politik, Behörden, Wirtschaft, Verbänden durch Fachkräfte aus den Bereichen der Soziologie, Pädagogik,Wirtschaft u.a.,
- Kontrolle der Verfahrensweisen der Justiz bei Urteilen und konsequente Strafverfolgung und –verurteilung von Juristen bei Rechtsbeugung, Prozeßbetrug und Aufnötigung unnötiger Verfahren zur eigenen persönlichen Bereicherung der staatlichen und nichtstaatlichen Juristen.
- Die Anwendung des Legalitätsprinzips, damit jeder Bürger vor Straftaten geschützt wird, ist wiederherzustellen, das Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaften ist sofort abzuschaffen,weil es die Verfassung oder die Grundrechte in mehreren Grundsätzen unterläuft und aushöhlt: Der Bürger wird nicht ausreichend vor Straftaten geschützt, willkürlich werden Straftäter durch das Weisungsrecht geschützt; der Verfassungsgrundsatz, daß alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, wird ständig verletzt, ausgehöhlt und untergraben.
Die Abgeordneten zerlegen das Grundgesetz durch die Billigung der vorteilsgewährenden und vorteilsannehmenden Machenschaften selbst und benachteiligen die BürgerInnen unseres Landes.
- Die Politische Bildung ist für die Abgeordneten ebenso zu organisieren wie für die übrige Bevölkerung. Die Abgeordneten sind ebenso unbedarft in den Grundsätzen des Rechts, daß sie sich zu ihrer Entscheidungs-Orientierung immer Juristen halten müssen, statt selbst abwägen und zu entscheiden zu können.
- Abgeordnete lassen sich von der Verwaltung und den Juristen aufgrund ihres fehlenden Rechtswissens beliebig von der Verwaltung manipulieren und treffen Entscheidungen zur Vorteilsgewährung korrupter Verwaltungen, Minister, Amtsträger u.v.a.m. Viele Schädigungen der Allgemeinheit gelangen bei ihnen nicht zur Kenntnis, weil ihnen das erforderliche juristische und politische Begriffsvokabular fehlt.
- Die unheilvolle Allianz von Politik und Juristen sollte durch mehr mentale Selbständigkeit der Abgeordneten beendet werden. Die Politiker sollten sich wieder mehr mit ihrem von ihnen selbst verspotteten „Wählervolk“ wenden, um zu erfahren, welche Probleme wie gelöst werden können, statt sich von unwissenden Juristen beraten zu lassen.
Die offiziell verleugnete Macht der Juristen als Staat im Staate bremst die Entwicklungsmöglichkeiten Deutschlands in allen Bereichen, der Politik, der Wirtschaft, des Schulwesens, der Hochschulen. Es muß ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob nicht ein schlecht ausgebildeter, von engem geistigen Horizont gekennzeichneter und nur auf sein finanzielles Eigenwohl bedachter Berufsstand, eine Macht der Mittelmäßigkeit in Deutschland darstellt, der mit vielfältigen politischen Verpflechtungen die leistungsorientierten und kreativen BürgerInnen im Lande unterdrückt und sich mittels martialischer Urteile in völliger Überdehnung richterlicher Kompetenz in alle Lebensbereiche einmischt und sie stört.
Die Gleichstellung der BürgerInnen mit Rechtswissen, die Entflechtung der Einflußsphären der Justiz in allen Entscheidungsbereichen der Gesellschaft erscheint angesichts der Pisa-Studie und dem Korruptionsindex 20 Deutschlands auf der internationalen Skala dringend, damit sich das Entwicklungspotential und die Leistungsträger der Gesellschaft in Deutschland entfalten können.
-- DetlevLengsfeld 2007-02-24 08:41:04
EuroAntiMobbing/Mittelmaß (last edited 2009-01-18 16:44:17 by )