Europäische Menschenrechtskonvention aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats).
Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats (ER) ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft.
Die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedstaaten des ER die Konvention unterzeichnet und, mit Ausnahme des jüngsten ER-Mitglieds Monaco, auch in innerstaatliches Recht transformiert. (Stand: 19. Oktober 2005).
Entstehung [Bearbeiten]
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in erstaunlich kurzer Zeit geschaffen. Vom ersten Lautwerden einer Forderung am 7. Mai 1948 beim Europakongress, über die Arbeiten im Rat der Europäischen Bewegung oder im internationalen Rechtsausschuss und vor allem der intensiven Auseinandersetzung mit der Konvention im Europarat, bis hin zu ihrer Unterzeichnung durch die Vertragsstaaten am 4. November 1950 vergingen gerade einmal zweieinhalb Jahre.
-- DetlevLengsfeld 2007-08-11 19:02:55
Europäische Menschenrechtskonvention (last modified 2008-11-04 07:00:20)