Kommentare auf gerne auf persönliche Nachfrage!
Hallo Detlev,
Deine heute eingegangene e-mail ("... Ich habe weder die Kraft noch den Willen mich mit meinem Anwalt zu balgen. ..."), deutet auf ein mindestens eingeschränktes Vertrauen Deinerseits mir gegenüber hin.
Ich gebe grundsätzlich aus Gründen sicherer Prozeßvertretung Unterlagen nicht heraus, solange Verfahren andauern. In besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Regel durchaus einmal unter besonderen Vorkehrungen abgewichen werden. Allerdings benötige ich in Deinem Verfahren zwecks Fertigung der nächsten Schriftsätze sämtliche Unterlagen.
Weiter bin ich der Auffassung, dass eröffnete Fristen zur Vorbereitung ausgeschöpft werden sollten. Denn nur dann ist gewährleistet, dass die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit für die Fertigung von Schriftsätzen genutzt werden kann. Nicht selten gibt es Juristen, die -stets ohne Aktenkenntnis- behaupten, alles lasse sich schneller und besser bewerkstelligen. Demgegenüber geben mir die Resultate der von mir geführten Prozesse Recht.
Nicht zuletzt bin ich jederzeit gern zu Dialogen und Erklärungen bereit; wir sollten aber bedenken, daß alle Zeit die stattdessen in die Vorbereitung Deiner Schriftsätze investiert werden kann, besser genutzt ist.
Auch deutet Dein Hinweis auf Deine Strafanzeigen darauf hin, dass es Dir jetzt doch nicht mehr um den Erhalt Deines Arbeitsplatzes, sondern um eine Abfindung geht - oder wie meinst Du das ("...Nach 2 Strafanzeigen von meiner Seite kommt es darauf nicht mehr an...")?
In diesem Zusammenhang rate ich noch einmal dringend davon ab, Maßnahmen aller Art im Alleingang vorzunehmen (wie etwa die von Dir erwähnten Strafanzeigen).
Bitte überlege Dir, ob Du Vertrauen in meine Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt und ich den Rechtsstreit für Dich fortsetzen soll.
Denn Vertrauen ist die Grundlage jeder erfolgreichen Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
"Detlev Lengsfeld" <detlev.lengsfeld@t-online.de> schrieb:
>
> Hallo Jürgen,
>
> bitte sieh dir diese Seiten an.
>
> http://mobbing-gegner.de/mywiki/MobBing/RechtGesetzgebung/K%C3%
> BCnDigung/Anh%C3%B6rungBetriebsrat/PA_BR_Kuendigung1
>
> http://mobbing-gegner.de/mywiki/MobBing/RechtGesetzgebung/K%C3%
> BCnDigung/Anh%C3%B6rungBetriebsrat/PA_BR_Kuendigung2
>
> Ich habe weder die Kraft noch den Willen mich mit meinem Anwalt zu
> balgen. In beiden Verfahren erwarte ich deine Stellungnahme zu
> den Inhalten der Mails und die Entwürfe der Schriftsätze bis Freitag.
>
> Gerne lerne ich auch dazu! Solltest du gute Gründe haben warum die
> Anhörungen nach §102 doch in Ordnung sind und das Vorbringen nicht
> verspätet ist,
> teile Sie mir einfach mit! Die Formalschwäche der Anhörungen in beiden
> Verfahren sollten umgehend vorgetragen werden. Einfach kann man nicht
> gewinnen.
>
>
> Auch deine Begründung hinsichtlich der Schadenersatzklage greift nicht.
> Nach 2 Strafanzeigen von meiner Seite kommt es darauf nicht mehr an.
> Ich will doch das Verfahren und die Deckungszusage wegen der möglichen
> Verjährung und weil anhängig werden soll (im Hinblick auf einen
> Vergleich in H.)
>
> Dinge die anhängig sind können nicht verglichen werden. Richtig oder
> nicht?
>
> Anfang nächster Woche hole ich meine Unterlagen ab. Lass also bitte
> alles vorbereiten.
> Die Vernehmung bei der Polizei wird Anfang der Woch stattfinden. Also an
> die Arbeit.
>
> Ich lese derweil den "Wickler" :)
>
>
> --
> mfg
>
> Detlev Lengsfeld
> ----------------------------------
> homepage: http://mobbing-gegner.de
> telefon: 05355/91557
> handy: 0171/2833772
> ----------------------------------
>
>
> PS: ein ständiges Mitlesen ist auch nicht schlecht!
> http://mobbing-gegner.de/mywiki/RecentChanges
>
Hallo Jürgen,
bzgl. des Schriftsatzes teile ich Dir folgendes mit:
a) Anmerkungen mit der jeweiligen Seite und Bennung des Absatzes
b) Wünsche, Anregungen und mögliche Erweiterungen unter Zuhilfenahme
der oben eingeführten Orientierung
a)
Einleitung (1,3)
Jede Beschäftigung im Breich Kundenmanagement (Leiter Olaf Ansorge) ist problemlos.
Auch eine Tätigkeit im Bereich Finanzwesen/Controlling oder auch Einkauf entspricht meinen
Grundqualifikationen. Allg. in folgenden Bereichen
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sind Tätigkeiten möglich. Insbesonders die Breite meiner Ausbildung läßt viele mögliche Tätigkeitsfelder zu.
Kaufmann, Betriebswirt und einschlägige Kenntnisse im Kündigungsschutzrecht.
Eine Beschränkung nur auf meine EDV-Fähigkeiten kann nicht zugelassenwerden, da der AG ja selber
auf unbestimmte Zeit eine minderwertige Tätigkeit angeordnet hat. Desweiteren beabsichtige ich ohnehin mich zum
Betriebsrat wählen zu lassen. Die Wahlchancen stehen nicht schlecht.
b)
1. Tatbestandsmerkmale der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung.
--> Tschöpe, Verhaltensbedingte Kündigung - Eine systematische Darstellung im Lichte der BAG-Rechtsprechung, BB 2002, 778-785.
a) Erhebliches schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers (Vertragsverletzung)
b) Negative Prognose: Abmahnung
c) ultima ratio
d) Interessenabwägung (Auswirkungen auf den Betriebsablauf)
es wäre für mich besser zu verstehen, wenn ich eine klare Struktur vorfünden würde.
Umwirksamkeit der beiden Kündigungen, da der Betriebsrat nicht ordnungsgem. gehört worden ist.
Der pauschale Vortrag ist nach einschlägigier Rechtsprechung stets zu wenig.
Insbersonders das Weglassen des durchgeführten Rückkehrgesprächs mit dem schriftlich festgehaltenen Ergebnis,
das eine betriebliche Über.-und Unterforderung kausal die Krankheit herbeigeführt hat. Die Nennung der Sozialdaten ist nicht
umfassend erfolgt. Der Grad der Behinderung von 20% ist nicht eingegangen. Das ich einem Kind zu Unterhalt verpflichtet bin ist nicht erwähnt und sogar in unserer Klage falsch dargestellt. Da erwarte ich in beiden Verfahren einen schnellmögliches Vortrag (oder eine schriftliche Begründung warum das nicht nötig ist)! Es waren somit sehr wohl betriebliche Gründe für die Krankheit(en) bekannt. Ist weiterhin die alleinige Unterschrift von H. Lüdtke ausreichend. Bei VW und somit auch in
der Autostadt gilt allg. das 4 Augenprinzip!
allg. Würdigung des Mobbings ein Hinweis auf den möglichen Abgleich der vollzogenen Handlungen (Mobbingkalender) mit denen aus dem
Katalog der 100+… Mobbinghandlungen (von Dr. M. Wolmerath). Die Deckung ist doch verblüffend!
Mobbing und die Verstöße gegen Fürsorge- und Obhutsplicht würden mehrfach gerügt. Beweise: E-Mail und
von der Beklagten selbst verfaßte Protokolle die ja nicht nur Lügen beinhalten.
spezielle Würdigung des Mobbings die Situation nach den Arbeitsantritt vom 19.04 wird gar nicht geschildert
Fr. Rolf als Zeuge, und ein deutlicher Hinweis, das ich wegender Schwere und Anzahl der Unwahrheiten bereits
Straßantrag wegen Prozeßbetrug eingereicht habe. Dieser Hinweis muß dringend von uns erfolgen, das er nicht
vorgehaltrn werden kann.
Aufstellung der Kosten:
Telefonkosten, Gehaltsabrechnungen, Zinsen, Lebenversicherung, außergewöhnlichen Belastungen,
Differenz zwischen , Artzbesuche für Therapeuten, Fahrtkosten, Apotheke, Zuzahlungen bei Rezepten,
Lohnabrechnungen, Aufbrauchen der LV, Zinsen von der Bank, Sollzinsen, Versicherungsschaden Vermögensschaden,
Der rote Faden fehlt. Alle Einwände müssen substatiniert und unter Beweisantritt vorgetragen werden.
Besonders die schweren Fehler bei der Erwähnung einer nicht vorgenommenen Abmahnung in Zusammenhang
einer personenbedingten Kündigung sind gravierend und lassen uns nicht sehr professionell ausssehen.
Links die ich mal lesen würde:
http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/kschprozess/
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01418.html Eine personenbedingt Kündigung setzt keine Abmahnung voraus!
Suchen Sie sich daher bitte einen Spezialisten und keine Pfeife --> Rechtsanwalt für Mobbing
Tags: arbeitsrecht | abzocke | unvermögen | mobbing | unvermögen | Formalschwäche
InterNas/AnwaltBrief (last edited 2009-09-24 14:43:54 by DetlevLengsfeld)