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Im vorliegenden Rechtsstreit geht es urn eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kundigung sowie urn einen Auflosungsantrag. Der Klager hat am 07.03.2005 im NDR-Fernsehen unter anderem gesagt, er sei mehrfach eigentlich seelisch vergewaltigt worden, man habe ihm eine Abmahnung reingedruckt auf das Fieseste, er sei sozial isoliert und einfach niedergemobbt worden. Seine Vorgesetzten seien nicht
konfliktfahia Ja' nacn e'ner r's* von "'Der Monaten Schreibe AS vom ....
°' und nachdem ich bereits wieder durch erneutes Mobbing krank war
Mail an Fr. Nitschke ("Mobbing-Beauftrage der Autostadt")
Die Beklagte hat ihn daraufhin aufgefordert, diese Vorwurfe naher zu substantiieren. Dem ist der Klager am 08.06.2005 nachgekommen. Wir sind den Vorwurfen, soweit es innerhalb der zur Verfugung stehenden Zeit moglich war, nachgegangen. Zum Teil konnten wir die erforder-lichen Gesprache wegen Urlaub oder Krankheit der entsprechenden Mitarbeiter nicht fuhren.
I. Sachverhalt Anmerkung2
Der Klager, geboren am 12.04.1959, ledig und einer Person zum Unterhalt verpflichtet, trat am 01.05.2000 als Systembetreuer im Bereich Prozeli- und IS-Management in die Dienste der Beklagten, die sich damals in der Aufbauphase befand. Seine Aufgabe bestand darin, die Anzeigetafeln EDV-maR>ig einzurichten, zu steuern und sie instand zu halten. Die Beklagte verfugt uber etwa 30 dieser Tafeln. Auf diesen wird elektronisch angezeigt, wer wann wo welches Auto abholen kann. Diese Tafeln mussen uber ein EDV-System mit den ubrigen EDV-Systemen verbunden werden, denn die Anzeigen sind abhangig vom Fortgang des Auslieferungsprozesses. Verzogert oder verandert sich dieser, muft dies entsprechend auf den Tafeln erscheinen. Urn dieses System EDV-technisch einzurichten, benotigte der Klager Speicherplatz auf den Zentralrechnem (Servern) der Beklagten. Diese wurden von Herm Hagemann betreut. Zwischen Herm Hagemann als System-
alter Test mit Linux
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Im vorliegenden Rechtsstreit geht es urn eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kundigung sowie urn einen Auflösungsantrag. Der Klager hat am 07.03.2005 im NDR-Fernsehen unter anderem gesagt, er sei mehrfach eigentlich seelisch vergewaltigt worden, man habe ihm eine Abmahnung reingedruckt auf das Fieseste, er sei sozial isoliert und einfach niedergemobbt worden. Seine Vorgesetzten seien nicht
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°' und nachdem ich bereits wieder durch erneutes Mobbing krank war
Mail an Fr. Nitschke ("Mobbing-Beauftrage der Autostadt")
Die Beklagte hat ihn daraufhin aufgefordert, diese Vorwurfe naher zu substantiieren. Dem ist der Klager am 08.06.2005 nachgekommen. Wir sind den Vorwurfen, soweit es innerhalb der zur Verfugung stehenden Zeit moglich war, nachgegangen. Zum Teil konnten wir die erforder-lichen Gesprache wegen Urlaub oder Krankheit der entsprechenden Mitarbeiter nicht fuhren.
I. Sachverhalt Anmerkung2
Der Klager, geboren am 12.04.1959, ledig und einer Person zum Unterhalt verpflichtet, trat am 01.05.2000 als Systembetreuer im Bereich Prozeli- und IS-Management in die Dienste der Beklagten, die sich damals in der Aufbauphase befand. Seine Aufgabe bestand darin, die Anzeigetafeln EDV-maR>ig einzurichten, zu steuern und sie instand zu halten. Die Beklagte verfugt uber etwa 30 dieser Tafeln. Auf diesen wird elektronisch angezeigt, wer wann wo welches Auto abholen kann. Diese Tafeln mussen uber ein EDV-System mit den ubrigen EDV-Systemen verbunden werden, denn die Anzeigen sind abhangig vom Fortgang des Auslieferungsprozesses. Verzogert oder verandert sich dieser, muft dies entsprechend auf den Tafeln erscheinen. Urn dieses System EDV-technisch einzurichten, benotigte der Klager Speicherplatz auf den Zentralrechnem (Servern) der Beklagten. Diese wurden von Herm Hagemann betreut. Zwischen Herm Hagemann als System-
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 13:30:02
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE03/Text (last modified 2008-11-04 06:59:56)