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administrator und den Obrigen Benutzem der Zentralrechner gibt es ein im System angelegtes Dauerproblem. Die ubrigen Benutzer mochten moglichst grofte Speicherplatze und vor alien Dingen moglichst groRe Programmfreiheit haben, urn ihre Systeme dort zu installieren. Je grower der Umfang der ihnen eingeraumten Gestaltungsmoglichkeit auf den Servern ist, desto grafter ist die Gefahr, daft sie andere Systeme und andere Datenbanken in Mitleidenschaft Ziehen. Daher ist der Systemadministrator stets darauf bedacht, die Eingriffs- und Program-miermoglichkeiten der Benutzer moglichst gering zu halten. Herr Hagemann beschwerte sich des ofteren uber von ihm behauptete Bedienungs- und Systemfehler des Klagers. Der Klager war wiederum der Auffassung, die Fehler lagen nicht an ihm, sondern an Herrn Hagemann. Herr Hagemann hatte vergleichbare Probleme mit Kollegen des Klagers und behandelte ihn weder besser noch schlechter. Aller-dings bemangelte er, daft bei der Tatigkeit des Klagers in seinem Server zu viele Fehler auftraten. Die Ursache konnte in diesen Fallen nicht immer einwandfrei festgestellt werden. Sowohl der Abteilungsleiter, Herr Dr. Bruna, als auch insbesondere die Vertreterin und unmittelbare Vorgesetzte des Klagers, Frau Assmann, bemuhten sich in Moderationsgesprachen darum, eine konstruktive Zusammenarbeit sicherzustellen. Unter anderem schickte sie den Klager im Juni 2001 zu einem Lehrgang zur Systemadministration.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dr. Bruna, zu laden uber die Beklagte.
Am 01.07.2002 fand bei der Bekiagten eine Umorganisation statt. In der Abteilung des Klagers wurde neben Herrn Dr. Bruna eine weitere Ab-teilung unter Leitung von Herrn Dettmann eingerichtet. Die Einrichtung der Anzeigetafeln war weitgehend abgeschlossen. Die Beklagte ent-schloR. sich, die weitere Betreuung Herrn Hagemann zu ubertragen, so
daft die bisherige Konfliktstelle mit dem Klager nicht mehr bestand. Es mufSte jedoch bei Herrn Dettmann eine andere Position besetzt werden, die man vereinfacht als elektronische Kartographie der Autostadt beschreiben kann. Es ging darum, alle Plane mit Leitungen, Einrichtun-gen usw. EDV-maftig zu erfassen, also zu digitalisieren, um bei etwai-gen Bau- oder sonstigen Mafinahmen einen sofortigen Uberblick zu haben, welche Leitungen tangiert werden konnten. Frau Assmann, die Vorgesetzte des Klagers, sollte aus dem Team einen Mitarbeiter fur diese Position vorschlagen. Sie hatte zwei Mitarbeiter im Auge und fragte zunachst den Klager. Der Klager erklarte, dieser Wechsel kame ihm entgegen, er sei mit seiner Arbeit ohnehin nicht zufrieden und auf der Suche nach einer anderen Aufgabe. Daraufhin schlug Frau Assmann ihn zum Wechsel vor und er wurde zu Herrn Dettmann ver-setzt.
Beweis: Vernehmung von Frau Assmann, zu laden uber die Beklagte.
Das Projekt war auf mindestens drei Jahje_ausj3eje.gt mit dem klaren Ziel, dafi der Klager ihm zum Erfolg hilft, mit darin enthaltenen Ent-wicklungschancen fur den Klager.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dettmann, zu laden uber die Beklagte.
Bei der Beklagten besteht eine Service4-jotliQe_J:ur interne Storungen, die angerufen werden kann, falls es irgendwelche - insbesondere tech-nische - Probleme gibt. Die Service-Hotline muli rund um die Uhr besetzt werden. Um Storungen in einem schnellen Gberblick zu haben, befindet sich in der Zentraie eine etwa 3 m mal 4 m grofte Karte der Autostadt an der Wand, Diese Karte wurde durch externe Firmen
erstellt. Sie mu(3> jedoch gepflegt werden, insbesondere muftten Ande-
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 17:39:39
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE04/Text (last modified 2008-11-04 07:00:12)