Gabriela Assmann || Joachim Dettmann || Datenschwund ||
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rungen aufgenommen werden. Es gehorte daher auch zu den Aufgaben des Klagers, Änderungen auf dieser Karte, also z. B. Leitunqen. einzukleben. Denn der Klager war für die Kartographie der Autostadt verantwortlich, sowohl was die elektronische Aufzeichnung als auch was in diesem speziellen Fall die Darstellung auf der Wandkarte betraf.
Die Beklagte hat den Kläger durch die Fremdfirma, die mit der Installation des Systems beauftragt war, ausführlich schulen und einarbeiten lassen.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dettmann, b. b.
Bei der Tätigkeit des Klägers verschwanden mehrfach Daten, die nicht ordnungsgemäß gespeichert oder gesichert waren. Hierauf wurde der Klager von Herrn Dettmann auch angesprochen. Eine zufriedenstellende Erklärung gab es nicht. Die Daten mußten von externen Dienstleistern erneut beschafft und wieder in das System eingepflegt werden.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dettmann, b. b.
Der Datenschwund war nicht nur die Feststellung und der Eindruck des Vorgesetzten des Klagers, von Herrn Dettmann, sondern auch von Frau Assmann, in deren Zuständigkeit das Projekt später uberging. Sie berichtet, eine Mitarbeiterin eines extemen Dienstleisters, die bei dem Gebaudeinformationssystem mitgeholfen hatte, habe mitgeteilt, dad der Klager die Datenbank mehrfach "zerschossen" habe.
Beweis: Vernehmung von Frau Assmann, b. b.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 17:38:56
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE06/Text (last modified 2008-11-04 07:00:22)