Absatz 2
- also von Indizien zu sprechen ... tzzzz
Dieses Attest hat Herr Henning Lüdtke bereits vor dem Tue, 13 Jul 2004 21:47:28 +0200 gelesen. Wir hatten uns zu einem Gespräch in Königslutter getroffen. Ich erinnere mich noch sehr genau das ich anbot ihm später eine Kopie zukommen zu lassen. "Dies sei nicht nötig" waren seine Worte.
Auch hier trägt H. Henning Lüdtke wahrheitswidrig vor.
Auch der Betriebsrat hatte es bereits zum Zeitpunkt der ersten Kündigung. Liest H. Neef nur das was er lesen will? Wo bleibt da die Wahrheit. ?
Gesundheitszustand Ein weiterer Befund aus dem Zeitraum April-Mai liegt vor. Arbeitsplatzprobleme als Verursacher der Krankheiten. Bescheid vom Versorgungsamt und wenn es sein muss den Bericht von M. Rudkowseki Begutachterin (sehr umfangreich) wegen der Kur, deutlich wird von Arbeitsplatzkonflikten gesprochen. 080704 Attest Stegemann, nachdem der Betriebsarzt eine Diagnose haben wollte, habe ich diese besorgt.
Stellungnahme Betriebsrat vom 19.08.04 Uns liegt ein fachärztliches Attest vor, dass die oben beschriebene Entwicklung ursächlich für die Erkrankungen ab März 2003 verantwortlich macht. Somit liegen aus fachärztlicher Sicht betriebliche Gründe für die Erkrankung vor. Dieses ist bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen.
http://mobbing-gegner.de/WeiteWelt/mails/HL_Aufhebungsvertrag.txt
Absatz 4
Zu dem anderen Absätzen, die ja wohl völlig überzogen von Sarkasmus, Hohn und Spott über meine Person sind verweise ich auf die begelegten Mails und Dokumente unter Mobbing im Zeithaus und die Presseberichte über eine Kollegin im Empfangsbereich der Autostadt. Die Gründe für diese "Späne" sind doch anscheined sehr wohl im Managementbereich zu suchen. "Wo gehoblet wird fallen auch mal Späne" Ich hoffe die Staatsanwaltschaft Braunschweig läßt sich dadurch nicht blenden, sondern betrachtet ausschließlich die Fakten. Offensichtlich fehlen den Beschuldigten die Sachargumente, so dass sie zu Hohn und Spott greifen müssen, um von den tatsächlichen Gegebenheiten abzulenken.
Inwieweit ich gegen dieses Vorgehen der Beschuldigten strafrechtlich vorgehen kann, darüber bitte ich um Auskunft.
Danach kann ja noch mal die Frage nach einer mobbingfreien Zone gestellt werden. Ich sehe Sie tatsächlich unter dieser Geschäftleitung nicht.
Bezüglich der Einwände mich mit anderer Arbeit in der Entgeltgruppe VII zu beschäftigen kann ich nur sagen: Es hat doch niemanden gestört als ich in der Hotline beschäftigt war. Bei meinen Fähigkeiten wäre auch ein Einsatz als Lagerleiter in Ehmen in Betracht gekommen. Aber wo kein Wille ist ist natürlcih auch kein Weg. Man hätte dann ja keine Gelgenheit gehabt mich weiter fertig zu machen.
Zeuge von den Vorkommnisssen am 14.11.03 Ort: ACC Kontrollcenter
Kay Giza Apenburg Gartenstraße 2
Seffers Attacken
Nach nur 4,5 Arbeitstagen griff mich H. Seffers das erste Mal wieder an. Vermutlich hat die PA mit ihm Gespräche über alte Mobbingvorwürfe geführt. Herr Seffers betrat den Raum, den ich gerade verlassen wollte. Er hörte nur die letzte Äußerung und konnte sich eine verletzende Bemerkung nicht verkneifen. Sinngemäß: "von H. Lengsfeld kann man ja nichts anderes erwarten" Dies war völlig abschätzig und erniedrigend.
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Freitags dann der totale Ausfall. Zeuge Frank Meyer: Wie ein HB-Männchen stand er mit hochrotem Kopf
aufgeplusterten Backen und schrie:
Herr Lengsfeld, was machen Sie denn da?! Sie haben doch strikte Anweisung den Raum nicht zu verlassen und sich nur um ihren
Auftrag zu kümmern.
Hintergrund war, dass der Kollege mal austreten mußte, ich ihn kurz vertrat und ihn über die
Vorkommnisse in seiner Abwesenheit informierte. Übergabegespräch, wie es immer üblich war.
allg. Mobbingvorwüfe -- Übersensibilität
Schilderung der Arbeitssituation von Fr. Schied über IGM-Wob. Mehr als 20 Fälle von Mobbing,Bossing und übelsten Aufhebungsverträgen. Ladung von Betriebsräten und genannten Mobbingopfern. Wenn die Beklagte grundsätzlich Mobbing bestreitet, müssen die anderen MO (Mobbingopfer) ran. 1. Mail Von: === :-) === <swamartobtamkim@web.de> An: detlev.lengsfeld@t-online.de Betreff: Autostadt :-( Datum: Wed, 1 Jun 2005 19:58:12 +0200 Hallo Herr Lengsfeld, ich kann Ihnen total nachfühlen, nur dass es bei uns noch nicht zu Ende ist :-( Aber da müssen wir durch. Mein Mann muss die Arbeit tun, da er uns ernährt. 2. Mail Hallo Kollege, ich bin auch Mitarbeiterin der Autostadt und habe ähnliche Probleme bei der Arbeit wie Du. Würde gerne mit Dir in Kontakt treten .Ruf mich bitte an, meine Telefon Nr. ist 0xxxxxxxx oder schick mir bitte Deine Nummer. Mit freundlichen Grüßen AB ---- ME hat sich in der auch an die Presse gewandt
Das Gesundheitswesen im Volkswagen-Konzern
Betriebsarzt und Arbeitsschutz: folgende Domumente belegen meine Bemühungen durch den Arbeitsschutz etwas gegen das Mobbing zu unternehmen:
http://mobbing-gegner.de/mywiki/MobBing/MeineGeschichte/EckPunkte
Inwieweit hier der AG sich hätte infomieren müssen? Ob das Gesundheitswesen eine Verpflichtung gehabt hätte diesen Mobbingsachverhalten nachzu gehen???
080704 Attest Stegemann, nachdem der Betriebsarzt eine Diagnose haben wollte, habe ich auch diese besorgt, obwohl dies für die arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention keinesfalls notwendig bzw. Voraussetzung für die Erfüllung der Aufgaben des Betriebsarztes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§3 ASiG) ist.
In diesem Zusammenhang bleibt zudem festzuhalten, dass seitens des Betriebsarztes und seitens des Arbeitgebers gegen das Arbeitssicherheitsgesetz verstoßen wurde, dies mit der Folge, dass in Ermangelung notwendiger arbeitsschutzgesetzlicher Maßnahmen zur Prävention meiner schweren arbeitsbedingten Erkrankung keine Abhilfe geschaffen wurde.
Demzufolge liegt auch ein schwerer Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 (2) des Arbeitssicherheitsgesetzes – AsiG vor.
Denn nach dieser Rechtsvorschrift hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen.
Dies im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben des Betriebsarztes gemäß § 3 ASiG betreffend die Mobbingproblematik, die bezeichnenderweise , wie vg. ebenfalls nicht stattgefunden hat.
Es gab bislang seitens des Betriebsarztes keine arbeitspsychologische Beratung des Arbeitgebers zur Mobbingprävention, die aber zu meinem Gesundheitsschutz nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern arbeitsmedizinisch von höchstdringlicher Indikation gewesen wäre. – Dies mindestens seit dem Jahre 1996 (Veröffentlichung des ArbSchG).
Wie b.b. ergibt sich o.a. Verpflichtung des Betriebsarztes gemäß § 3 (1) Ziffer 1 insb. Buchstabe d. i.V.m. Buchstabe f. und g. des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Hiernach haben die Betriebsärzte die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
d.) arbeitspsychologischen Fragen,
f.) Fragen der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß,
g.) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
Die Fragen der Wiedereingliederung stehen i.Ü. im direkten Kontext zu den Präventionsvorschriften des § 84 (2) SGB IX, die mein Arbeitgeber ebenfalls missachtet hat.
Insgesamt hat dieser die Präventionsvorschrift des § 84 SGB IX zu keinem Zeitpunkt erfüllt, und bestätigt noch einmal anschaulich das Mobbingkonstrukt der betrieblichen Verantwortlichen insbesondere durch Entzug bestehender Schutznormen bei anhaltender Zufügung gesundheitlichen Schadens.
Mein Arbeitgeber (vgl. § 2 (3) ArbSchG, die verantwortlichen Personen i.S.d. § 13 ArbSchG und der Betriebsarzt haben ihre vg. Pflichten zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz zur Mobbingprävention ergeben, seit Bestehen dieser Rechtsnormen beharrlich und wissentliches durch Unterlassen verletzt und ihre krankmachenden Handlungen stetig und zielorientiert fortgeführt bzw. weiterbetrieben.
Nur aufgrund dieser rechtswidrigen Umstände bzw. Missachtung der Präventionsnoremen konnte meine schwere arbeitsbedingte, körperverletzende Erkrankung enstehen, an der ich heute noch sehr stark leide.
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