fehlerfreie Vorgesetzte || Lothar John
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Sie wird durch folgende Indizien unterstutzt:
Der ihn behandelnde Arzt, Udo Stegemann, stellte am 08.07.2004 ein facharztliches Attest zur Vorlage beim Betriebsrat aus, in dem er feststellt, daB der Klager am derzeitigen Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbar ist, ohne daß es zu weiteren gesundheitlichen Schaden kommt. Eine betriebsinteme Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sei dringend erforderlich (wir weisen darauf hin, daß der Klager dieses Attest selbst erstmalig am 23.05.2005 der Beklagten per E-Mail übersandt hat).
Die Probleme des Klagers bestehen offenbar darin, daß er sich - wenn auch zu Unrecht - von sämtlichen Vorgesetzten gemobbt fühlt. Er kam weder mit Herrn Dr. Bruna zurecht, noch mit Herrn Dettmann, noch mit Herrn Seffers, noch in seiner jetzigen Position unter Herrn John.
Es gibt bei der Beklagten im EDV-Bereich nur noch die Abteilung Business Prozeftmanagement unter der Leitung von Frau Polacek. Dort kann der Klager aber aus folgenden Gründen nicht eingesetzt werden:
Die einzige Abteilung, in der der Klager noch nicht war, ist die Abteilung CCC(Uusiomer Care Center). Hierbei handelt es sich urn die Abteilung, in der alle Anrufe von Gästen und Kunden der Autostadt angenommen und entweder beantwortet oder weitergeleitet werden, also eine Art qualifiziertes Callcenter. In dieser Abteilung gibt es keine Mitarbeiter, die EDV-Kenntnisse benötigen oder Computer anwenden oder programmieren. Die dort beschaftigten Mitarbeiter werden in den Entgeltgruppen II und III vergütet. Der Kläger erhalt eine Vergütung gemaft Entgeltgruppe VII. Es bestand daher keine Möglichkeit, dem Klager in dieser Abteilung, der einzigen, die aus seiner Sicht noch "mobbingfrei" war, eine Tätigkeit anzubieten.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 17:30:20
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