wie besprochen, sollte diese Wäsche wegen Herrn X vor Gericht nicht nochmals durchgekaut werden. Die Stellungnahmen, der Vergleich etc. sollten reichen... wenn du es aber für richtig hältst laden wir den "Kranken" Dann aber auch die Kollegen mit denen ich ca 1 Jahr und mehr zusammengearbeitet habe plus die Praktikanten, die bestätigen werden, dass er seine Ticks auch so bekommt. Entscheidend, dass sehe ich genauso, ist die angesprochene vertraute Umgebung.
Absatz 2
die Krankeit ist an keiner Stelle durch fachärtzliche Atteste belegt. Ausforschungsantrag
Absatz 3
- es ist offenkundig... eine derartige Parolle hat doch bestenfalls Jahrmarktsniveau. Was ich alle über Mobbing im Internetnet gelesen habe ist auch nicht alles wahr.
Absatz 4
- pauschaler Vorwurf nur mit dem einen Ziel mich zu diskreditieren. Auf die gerichtliche Stellungnahme von Fr. Dorothea Nitschke bin ich gespannt.
Falschaussage und wahrheitswidriges Vorgingen in einem Zivilprozeß
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE13 (last modified 2008-11-04 07:00:04)