wie 13. Wenn, dann sollte die Fr. Polzin geladen werden ... welch ein Früchtchen :) Sie war einfach scharf auf den Job. Hat mittlerweile einen ganz üblen Ruf in der Autostadt und hat H. Claus Dieter Hohmann in dieser Situation einfach schön zugespielt
Das graue waren Bemerkungen für meinen Anwalt, leider hat er keinen Willen und Biss gezeigt.
Absatz 1 Es gab tatsächlich eine einzige solche Situation. Da ich selber unter einem früchterlichen Druck (anderses Schichtmodel, neuer Job, Verweigerung von Bildungsurlaub, Verweigerung von Freizeitausgleich immerhin 631 Tage etc ppp,) habe ich mich ev. einmal fragwürdig verhalten. Wie der/die Sachverhalte aber dann in der Abmahnung liest wird einen Wahrheitsgehalt nicht finden.
Gerade hier erbitte ich eine vollständige Ermittlung. Richter "Schiperek" (namen nachlesen) wird sich doch gewundert haben über die Verdrehung seines Ansinnens. Hier wurde Rechtsbruch durch Vorgestzte grob fahrlässig begangen.
Wieder werden Sachverhalte einseitig nur zur meiner psersönlichen Demontage verdreht und aufgebauscht.
Absatz 3
- nicht wurde eingräumt. Ich habe nach der langen Zermürbung von etwaigen Zweifeln gesprochen, weil ich mir in einem schwachen Moment unsicher wurde ob derart unmenschliches Vorgehen nicht doch irgendwo seine Berechtigung hat. Im Falle meiner Mobber kann ich dies aber heute ausschliesen.
Mit welchem perfiden Lügengerüst hier eine richterliche Beeinflussung vorgenommen wurde sucht seines gleichen.
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE14 (last modified 2008-11-04 07:00:04)