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Aufgrund dieser Vermerke hatte sie gar keine andere Möglichkeit, als eine Abmahnung auszusprechen.
VI. Unberechtigte, öffentliche Mobbingvorwürfe
Der Kläger hat in der bereits mehrfach erwähnten NDR-Sendung erklärt: Es gab Konflikte mit den Vorgesetzten, die eben nicht konfliktfähig waren oder sind und aufgrund dieser nicht vorhandenen wichtigen Fähigkeit wurde ich dann einfach abgestempelt, man hat mir dann eine Abmahnung auf fiesteste Art verpasst. Ich wurde sozial total isoliert und einfach niedergemacht, was man einfach Mobbing nennen muss.
Ich bin daher ehrlich gesagt, mehrfach eigentlich seelisch vergewaltigt und gedemütigt worden. Und wegen diesen Vergewaltigungen und seeelischen Misshandlungen bin ich dann krank geworden und wegen dieser mobbingbedingten Krankheitstage wurde ich jetzt einfach "krankheitsbedingt gekündigt."
Anläßlich des funfjahrigen Bestehens der Klage am 04.06.2005 errichtete der Kläger mit Frau Margit Ricarda Rolf, die als Mobbing-Zentrale im Intrnet firmiert, einen Mobbing-Infostand auf dem Bahnhof. Er wurde ebenfalls an diesem Tag auf dem Gelände des Beklagten gesehen, obgleich er wegen Arbeitsunfähigkeit seiner Tätigkeit nicht nachkam. Er trug ein T-Shirt mit der Aufschrift MOBBING-GEGNER, wir fügen die entsprechenden Zeitungsausschnitte als Anlage B 4 diesem Artikel bei.
Bei dieser Gelegenheit erklärte Frau Ricada Rolf, sie sei von verschiedenen Mobbingopfern innerhalb der VW-Reihen beauftragt worden, die Flugblattaktion hier auf dem Hauptbahnhof durchzuführen. Sie berechnen hier für 40,00 Euro je Stunde ohne Kilometergeld. Sie stellte den Kläger als angebliches Mobbingopfer vor und verwies auf dessen Intenetseite; www.mobbing-gegner.de. Der Kläger und Frau Ricarda Rolf berichteten.
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE16/Text (last modified 2008-11-04 07:00:05)