VW-Autostadt muss kranken Mitarbeiter weiter beschäftigen
Arbeitsgericht Braunschweig gibt Gekündigtem Recht Von Christian Franz
Die Autostadt Wolfsburg muss einen erkrankten Angestellten weiter beschäftigen. Das entschied gestern die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig.
Richter Hans-Peter Szyperrek bestätigte die Rechtsauffassung des Arbeitnehmers, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unzulässig sei.
"Die Kammer hat nicht gesehen, dass sich eine ungünstige Zukunftsprognose ergibt",
sagte Szyperrek. Der Angestellte habe gute Aussichten, wieder zu genesen und dann auch weiter arbeiten zu können.
Außerdem urteilte die Kammer, dass die Autostadt dem Mann sein Gehalt für die Monate Oktober, November und Dezember seit der Kündigung zum 30. September nachzahlen muss. Ob das Urteil rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Die Autostadt hat die Möglichkeit, vor dem Landesarbeitsgericht ein Berufungsverfahren anzustrengen.
Der Betriebsrat hatte nach Auskunft des Vorsitzenden Uwe Zander im Anhörungsverfahren Widerspruch gegen die angekündigte Entlassung eingelegt. "Ich gehe davon aus, dass das auch Gegenstand der Verhandlung war", sagte Zander.
"In der Anhörung ging es auch um Mobbing."
- Jetzt bleibe abzuwarten, unter welchen Bedingungen eine Wiedereingliederung möglich sei.
Ausgangspunkt der Differenzen seien Unstimmigkeiten über das Einsatzfeld des Betroffenen gewesen, berichtete Zander.
"Als die Autostadt umstrukturiert wurde, ist sein ursprüngliches Aufgabengebiet weggefallen. Da ist nicht alles so gelaufen, wie es hätte laufen sollen."
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