Seite 18 aus dem Schriftsatz zur Berufung
Absatz 1
ja, richtig ich habe versucht, mich gegen das forstgesetztes Mobbing zu wehren. Ich bin dafür, dass derartige "Verfehlungen" in einem Unternehmen öffentlich gemacht werden, wenn - und nur dann - innerbetrieblich keine Abhilfe geschafft wird.
Dafür bin ich auf die Straße gegangen, habe mir T-Shirts, Autoaufkleber sowie Visitenkarten beschafft. Auch entsprechende Fernsehauftritte/-berichte hat es gegeben. Als dies hat jedoch keinerlei Wirkung gezeigt. Die Beschuldigten wollen mir nicht ernsthaft den Gang an die Öffentlichkeit vorwerfen, nachdem sie meine wiederholten Bitten um innerbetriebliche Abhilfe ignoriert haben.
Absatz 2 Die unheimlich anmutende Zeitdifferenz zwischen Ausstrahlung am 07.03.05 und der Auforderung nach mehr als 2 Monaten erklärt sih bestimmt durch Urlaub von Claus Dieter Hohmann. Oder war es eine Ohnmacht?
Bist zum letzten Schriftsatz vom 11.11.05 war man nicht in der Lage den Mobbingvorwürfen nach zu gehen. URLAUB???
Absatz 3
naja... betrachtet man das "Gesamtwerk" ist das ein harmloser Absatz
Im Umkehrschluß müßte ich ja behaupten nie Fehler gemacht zu haben. Sicherlich nicht!
wie kann es sein das man nicht allen Punkten nachgehen konnte und trotzdem feststellt das von Mobbing nicht im entferntesten die Rede sein kann
Sicher, sicher ganze 2 Monate nach der Sendung wurde ich aufgefordert die Vorwürfe zu belegen. Meine vielen Mails an Mitarbeiter der PA, die Beschwerde beim Gesundheitswesen VW, alles was Inhalt dieser Seiten ist, wird einfach ignoriert und ist nicht wahr. Herr L. fühlt sich einfach von allen gemobbt. Angeblich ja um den Dingen nachzugehen. Schreiben der IGM vom ... Schreiben der Autostadt vom. Oder sollte nur dieser Schriftwechsel mit meinem MobbingKalender abgeglichen werden?
Aussagen von Uwe Zander in der Presse:
Uwe Zander in der Presse vom (leider weg) http://mobbing-gegner.de/mywiki/PresseArchiv/TexTe1
Der Betriebsrat hatte nach Auskunft des Vorsitzenden Uwe Zander im Anhörungsverfahren Widerspruch gegen die angekündigte Entlassung eingelegt. "Ich gehe davon aus, dass das auch Gegenstand der Verhandlung war", sagte Zander. "In der Anhörung ging es auch um Mobbing." Jetzt bliebe abzuwarten, unter welchen Bedingungen eine Wiedereingliederung möglich sei. Ausgangspunkt der Differenzen seien Unstimmigkeiten über das Einsatzfeld des Betroffenen gewesen, berichtete Zander. "Als die Autostadt umstrukturiert wurde, ist sein ursprüngliches Aufgabengebiet weggefallen. Da ist nicht alles so gelaufen, wie es hätte laufen sollen."
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE18 (last modified 2008-11-04 06:59:55)