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nach diesem Brief korrespondiert der Kläger öffentlich mit Frau Rolf weiter und diskutiert die Veröffentlichungen in der Braunschweiger Zeitung uber die Aktion am 04.06.2005 auf dem Bahnhof in Wolfsburg (der Kläger korrespondiert unter der Bezeichnung: macdet). _
Die Beklagte hatte den Kläger bereits aufgrund der NDR-Sendung aufgefordert, seine Mobbingvorwurfe kurz zu substantijeren. Mit Schreiben vom 08.06.2005 läßt der Kläger über die ihn vertretende IG Metall seinen Mobbingkalender ubersenden (Anlage B 6).
Wir sind diesen Vorwürfen, soweit es zeitlich möglich war und soweit die Gesprachsteilnehmer zur Verfügung standen, nachgegangen.
Schon wegen des Zeitablaufs war es nicht möglich, in allen Punkten Klarheit zu gewinnen.
Doch zeigt sich, daß von Mobbing nicht im entferntesten die Rede sein kann. Im einzelnen:
1. April 2001
Wie wir bereits geschildert haben, gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Systemadministrator, Herm Hagemann, und dem Anwender, dem Kläger, die beide gemeinsam einen Computer, wenn auch in unterschiedlicher Funktion, benutzen muftten. Es hauften sich Fehler, die der Kläger im Zentralrechner verursachte. Dabei mag es durchaus sein, daft in dem einen oder anderen Fall Herr Hagemann den Kläger zu Unrecht in Verdacht hatte. Es konnte nicht in jedem Fall geklärt werden, an wem der Fehler lag. Wenn sich jedoch herausstellte, daft der Kläger zu Unrecht verdachtigt wurde, hat Herr Dr. Bruna dies auch den übrigen Beteiligten, insbesondere auch Herm Hagemann, mitgeteilt und ihn darauf hingewiesen, und es keineswegs dabei belassen, daß die Vorwürfe gegenuber dem Kläger im Raum stehenblieben.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:51:59
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE18/Text (last modified 2008-11-04 07:00:05)