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Beweis: Vernehmung von Herrn Dr. Bruna, zu laden über die Beklagte.
2. Mai 2001 bis Februar 2002
Der Klager moniert weitere Angriffe von Herrn Hagemann. Hier bleibt nur zu erwidern, daß es Probleme gab, diese aber in ["Moderationsgespräche"n mit Herrn Dr. Bruna bzw. Frau Assmann geklart wurden,
Soweit es um die Beteiligung von Frau Assmann geht, kommt die Zeit von Mai 2001 bis Februar 2002 - wie der Klager behauptet - nicht in Betracht. Denn in dieser Zeit war Frau Assmann in Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub.
Beweis: Vernehmung von Frau Assmann, b. b.
Vor Mai 2001 war sie jedoch die unmittelbare Vorgesetzte des Klagers. In dieser Zeit kann es zutreffen, daß Frau Assmann dem Klager gesagt hat, die Korrespondenz zwischen ihm und Herrn Hagemann solle über ihren Schreibtisch gehen, weil sie den Eindruck hatte, daß die beiden sich gegenseitig hochschaukelten und der Ton eskalierte. Es ging ihr darum, die Korrespondenz sachlich zu halten.
Beweis: Vernehmung von Frau Assmann, b. b.
3. Biidschirmnachricht
Es ist zutreffend, daft Herr Hagemann dem Kläger eine Nachricht auf den Bildschirm schickte mit dem Inhalt: "Hah, hah, du SAP-lnstallateur". Es ist unzutreffend, daß Frau Assmann den Vorgang als Mobbing bezeichnet hat. Sie hat allerdings erklart, und zwar in Gegenwart des
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:47:40
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE19/Text (last modified 2008-11-04 06:59:55)