Personalgespräch Moderationsgespräch
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In der Leistungsbeurteilung vom Oktober 2001 gab es - wie auch im Folgejahr - unterschiedliche Auffassunqen zwischen dem Klager und seinem Vorgesetzten. Zum damaligen Zeitpunkt gab es aber noch nicht das nachgeschaltete Mediationsverfahren für den Fall, daß die Beurteilungen zu weit auseinander lagen. Der Klager monierte die angeblich ungerechtfertigte Beurteilung durch seinen Vorgesetzten, wurde aber kompensiert durch eine aus Sicht des Unternehmens zu gute Beurteilung des Klagers. Fur den Bonus wurde das rechnerische Mittel genommen, so daft sich die beiderseitigen Abweichungen gegenseitig wieder aufgehoben haben.
Beweis: Vernehmung von Herm Dr. Bruna, b. b.
5. Teamgesprach am Folge
Am Foigetag nach dem Teamgespräch im Oktober 2001 ging es nicht urn ein Personalgespräch, wie der Klager behauptet, sondern urn ein Fachgesprach. Daher war die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes (so der Klager) nicht erforderlich. Beweis: Vernehmung von Herrn Dr. Bruna, b. b.
6. Praxistage
Die Praxistage dienen dazu, daft die Mitarbeiter auch einmal andere Tatigkeiten kennenlernen, die sie sonst nicht ausuben, z. B. Tatigkeiten auf dem Parkplatz. Hierzu werden auch Mitarbeiter der Personalabtei-lung, z. B. Frau Widdecke, herangezogen.
Beweis: Vernehmung von Frau Widdecke, zu laden uber die Beklagte.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:40:43
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE21/Text (last modified 2008-11-04 06:59:55)