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Ob und was Herr Herr Hohmann in Bezug auf den Klager gesagt haben soll, konnten wir bislang noch nicht klaren, da Herr Hohmann urlaubsabwesend ist.
7. Februar 2002 bis Juni 2002
Seit Februar 2002 bis Juni 2002 behauptet der Klager, seine Vorgesetzten, insbesondere Frau Assmann, hatten sich geweigert, klärende Gesprächsrunden durchzufuhren. Das Gegenteil ist richtig. Frau Assmann hat stets, auch nach ihrer Rückkehr aus dem Elternurlaub im Februar 2002, Moderationsgespräche geführt.
Beweis: Vernehmung von Frau Assmann, b. b.
8. 01.07.2002
Am 01.07.2002 wurde der Klager versetzt, und zwar auf eigenen Wunsch, wie wir bereits geschildert haben. Frau Assmann hat ihn vorher gefragt und ihn dann vorgeschlagen. Es ist nicht so, daß diese Position geringwertiger war.
Im Gegenteil: Zunachst ging es darum, das Gebaudeinformationssystem und Bauarchiv aufzubauen.
Das Projekt war - wie ebenfalls bereits erwahnt - auf drei Jahre anqelegt. In einem weiteren Schritt wäre dann eine Vernetzung mit den anderen Systemen hinzugekommen. Der Kläger hatte daher mit dem System wachsen können.
Er erhielt eine Schulung und Einweisung von dem installierenden Fremdunternehmen. Die später notwendige Vernetzung mit anderen Computern wäre sogar eine Tatigkeit gewesen, bei der man eine AT-Vergütung hätte in Betracht Ziehen konnen.
Tatsachlich wird diese Aufgabe auch zur Zeit von einer AT-Mitarbeiterin, nämlich Frau Assmann, wahrgenommen.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:34:51
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE22/Text (last modified 2008-11-04 07:00:05)