Arbeitsleistung || Dorothea Nitschke ||Elke Lücke || Anke Widdecke
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Beweis: Vernehmung von Frau Nitschke, zu laden uber die Beklagte.
12. Bildungsurlaub
Der Kiager behauptet, im September 2002 habe Herr Dettmann Bildungsurlaub wegen mangelnder Arbeitsleistungen abgelehnt mit der Begründung, Bildung sei das hochste, was einem verdienten Mitarbeiter im Untemehmen gereicht werden könne. Dies käme bei dem Kiager nicht in Betracht. Der Bildungsurlaub wurde aus betrieblichen Grunden abgelehnt, weil es zeitlich nicht möglich war und einige Zeit später, nämlich vom 18.11, bis 29.11.2002 fur die Jahre 2001 und 2002 gewährt.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dettmann, b. b.
13. Abmahnung
Im Dezember 2002 durfte es zutreffen, daß der Kläger bei Übergabe der Abmahnung geäußert hat, wenn man die Abmahnung lese, entstehe der Eindruck, als sei er das letzte Charakterschwein der Autostadt. Es ist abei^jn zutreffend, daß Frau Lücke gesagt hat, diesen Eindruck hätte sie von ihm gewonnen. Vielmehr hat Frau Lücke sinngemäß gesagt, das Verhalten des Klagers sei nicht so, wie man es in der Autostadt erwarte.
Beweis: Vernehmung von Frau Lücke und Frau Widdecke, zu laden uber die Beklagte.
14. Fortbildung
Es mag zutreffen, daß der Kläger im Dezember 2002 deutlich gemacht hat, daß er über die erforderliche Qualifikation nur in Teilbereichen
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:27:39
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