Jürgen Seffers || Martina Musial || Gesundheitswesen || Datenverlust || Claus Hohmann || Joachim Dettmann
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der vom Klager angestrengten Klage gegen die Abmahnung zu tun hatte. Denn die Abmahnung hatte offensichtlich mit dem Leistungsverhalten des Klägers nichts zu tun. Der zunehmende Datenverlust war aber in der Tat ein Problem fur die Beklagte.
Beweis: Vernehmung von Herrn Seffers, b. b.
21. Mobbinggespräch
Im Juni 2003 behauptet der Klager, er habe Herrn Seffers mitgeteilt, daß seine Krankheitsursache im fortlaufenden, sich verstärkenden Mobbing von Herrn Hohmann, Herrn Dettmann und Herrn Seffers besteht. Tatsache ist jedoch, daft der Kläger Herrn Seffers gegenüber in den Gesprächen im Juni 2003 niemals das Problem Mobbing erwähnt hat.
Beweis: Vernehmung von Herrn Seffers, b. b.
22. Juni 2003
Es ist zutreffend, daß der Kläger Freizeitausgleich beantragte. Dieser konnte ihm aber aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden. Durch seine vorhergehende Krankheit waren auch die Überstunden seiner Kollegen auf hohe Salden aufgelaufen. Durch den Freizeitausgleich des Kägers wäre dies noch verstärkt worden. Darum sah die Beklagte - insbesondere angesichts der Sommer- und damit Urlaubs-zeit - zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit, zusätzlich Freizeitausgleich zu gewähren. Der Klager nahm jedoch vom 01.07. bis 01.08. Urlaub und ab 04.09. dann Freizeitausgleich bis Ende des Jahres.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:17:34
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE29/Text (last modified 2008-11-04 06:59:55)