Seite 30 weitere Lügen im Schriftsatz
meine Ausführungen stehen auf der Folgeseite
Ich möchte abr nochmals darauf hinweisen. Es gab nie eine Abmahnung oder sonstiges wegen Fehlverhalten, Arbeitsverweigerung oder was sonst noch alles im Rahmen eines Arbeitsvertrages möglich ist. Nur Lügen und Verdrehungen von Tatsachen. Hier wird wieder nur mit Munition geschossen, die nicht verletzen kann. Frei nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein"
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE30 (last modified 2008-11-04 07:00:05)