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26. November 2003 - neue Aufgabe
Der Klager moniert daß er aus dem Zeitausgleich zurückgerufen wurde. Den Hintergrund haben wir bereits geschildert. Herr John wurde zuständig für die Abteilung, in der der Klager arbeitete. Da die Wirtschaftsprüfer ein elektronisches Inventarisierungsprogramm gefordert
hatten, war dies eine Aufgabe, die der Kläger wieder als angemessene Beschäftigung übernehmen konnte.
Also wurde er damit betraut. Die Sache drängte, denn die Wirtschaftsprüfer hatten bereits einen Hinweis gegeben, daß eine solche EDV-mäßige Übersicht und Datenbank erforderlich sei. Sie kündigten an, daß dies auch künftig geprüft werden würde. Man konnte daher nicht warten.
Der Kläger behauptet, nachdem er etwa drei Wochen krank gewesen sei, sei das Projekt nicht fortgeführt worden. Dies ist unzutreffend. Das Projekt wurde nach Ausscheiden des Klagers infolge Krankheit weiterbetrieben und ist inzwischen fertiggestellt.
Beweis: Vernehmung von Herrn Dettmann, b. b.
27. Neuer Vorgesetzten Herr John
Der Klager schildert eine Arbeitskontrolle von Herrn John. Herrn John konnten wir leider noch nicht befragen. Es bleibt aber festzuhalten, daß der Klager auch seinem neuen Vorgesetzten, Herrn John, wiederum Mobbing vorwirft, wenn auch zu Unrecht.
28. Leistungsbonus 2003
Hier gilt das, was wir bereits zum Leistungsbonus 2002 vorgetragen haben. Es ist unzutreffend, daß Herr Dettmann gesagt hat, er müsse neben dem Klager noch ständig einen zweiten Mann daneben stellen.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-26 16:14:30
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InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE33/Text (last modified 2008-11-04 06:59:56)