Seite 34 aus dem Schriftsatz zur Berufung
Absatz 1 Diese angesprochene Einigung war getragen von Angriffen auf meine Leistungsfähigkeit und Willigkeit. H. Dettmann sprach wörtlich von: "..ein wirtschaftliches Arbeiten mit H. Lengsfeld ist nicht möglich. Stets müssen wir einen zweiten Mitarbeiter zur Kontrolle abstellen"
Diese Einstellung wird auch in dem Zeugnis wiederholt. Das Gepräch fand u.a. im Beisein von Fr. Anita Simonian statt. Sie sagte im Anschluß sinngemäß: So etws habe ich ja noch nie erlebt. So kann man doch nicht miteinander umgehen." Dieses Gespräch fand im Beisein von Fr. Martina Musial im Treppenhaus der Autostadt statt. Beide waren pappe satt.
Ingsgesamt war und ist man deutlich bemüht auch meine weitere berufliche Persektive zu zerstören.
Absatz 2 Die Fakten und der tatsächliche Ablauf werden hier wieder verschleiert dargestellt. Im Dezember 2003 war ich einfach seelich derart am Ende meiner Kraft, das ich mich an das Gesundheitswesen von Volkswagen wandte. Der Blick in die Kugel der im Schriftsatz durchscheint ist ...
Die Beklagte hat wahrheitswidrig gegenüber dem Integrationsamt vorgetragen und dies wiederholt falsch dargestellt.
Richtig ist, dass ich versucht habe, nachdem innerbetrieblich nichts mehr ging, (BR. Uwe Zander: Nur für Lengsfeld mach ich kein Schaulaufen bei Wachs) das Integrationsamt einzuschalten. Dazu führte ich ein ausführliches Gespräch mit Fr. Wiora
Ob hier ggf. vom Betriebsratvorsitzenden gegen §75 und §84 BtrVG verstoßen wurde und somit eine Unterlassung vorliegt bitte ich zu prüfen.
Erst durch die verfälschte Darstellung habe ich mich an Karl-Herrmann Haack mit der Bitte um Vermittlung gewandt.
Brief von KHH Seite 1 und Seite 2
Die Antwort von H. Hartz kam nach 2 Monaten.
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Absatz 3
Gespräche über Aufhebungsvertrag die haben wirklich reichlich stattgefunden
mit H. Hennig Lüdtke etliche mit H. Joachim Dettmann JoachimDettmann und natürlich auch mit anderen Mitarbeitern der Personalabteilung.
Es ist zutreffend das diese Gespäche die über eine sehr langen Zeitraum immer wieder stattgefunden habe NIE eine konstruktive Komponente hatten. Dies schreibt auch der Betriebsstrat in seiner Stellungnahme zur ersten Kündigung.
Durch die ständigigen Anfeindungen und die immer wieder durch geführten Persoanlgesprächen in Zusammenhang mit der Verweigerung mir den zur Genesung notwendigen Zeitausgleich zu gewähren, obwohl alle Beteiligten von meinen Problemen wußten, stellt sich die Frage nach einer fortgesetzen, bewußten Körperverletzung.
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/SeitE34 (last edited 2009-10-25 21:53:35 by DetlevLengsfeld)