Vielfach wird schriftsätzlich die Lüge aufgestellt man sei den Mobbingvorwürfen nachgegangen. Stets werden aber auch nur die Personen als Zeugen zum Beweis erwähnt, welche in meinem Mobbingtagebuch auch als mögliche Mittäter in Frage kommen, oder sich zumindest durch die Erwähnung in diesem ertappt fühlten. Bitte machen Sie sich in diesem Zusammenhang auch folgendes klar: Eine eingereichte Mobbingklage hat es bisher nicht gegeben.
Alle Erklärungen diesbezüglich der Beklagten haben Verteidigungscharakter, ohne das die Beklagte im Vorfeld überhaupt damit konfrontiert wurde. Es sind auch größtenteils Vorgesetzte und keine Kollegen oder gar Betriebsratmitglieder angeführt. Einen Nachforschungsbeweis bleibt die Beklagte bewußt schuldig. Auf den Anmerkungen zur Seite 9 finden Sie meine Vorstellungen zur Wahrheitspflicht und in den Anmerkungen zur Seite 10 des Schriftsatzes finden Sie meine Ausführungen zum Arbeitsschutz. Beiden Seiten bitte ich besondere Beachtung zu schenken. Mir ist bewusst das dies ein sehr aufwendiges Unterfangen darstellt, kann aber wegen des mir nachhaltig zugefügten Leids und Unrechts keine Rücksicht nehmen und bitte nochmals diese Anzeige in allen Belangen zu verfolgen.
Hochachtungsvoll
(Detlev Lengsfeld)
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/AnMerkungen/Text2 (last modified 2008-11-04 07:00:06)