ArbeitsAnforderungen
arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung Direktionsrecht Zermürbung
weder war ich für den Job geeignet, noch wurde ich unterstützt.
siehe Arbeitsbereitschaft von wegen nicht versprochen.
Auch die Darstellung das die Aufgabe nur befristet war oder ich gar stellverteternder Leiter war wird mit nichtwissen bestritten (oder wie heißt das)
RA: bitte noch bis Freitag Rückfrage!
Personalanforderung IGH aus 99
IGH Anforderungsprofil
Stellenbeschreibung aus 2002 Seite 1 Seite 2
Direktionsrecht und befristet.
Direktionsrecht hier steht aber noch nichts von befristet. Nein, kleiner Chef bin ich demnach
Zumutbarkeit und Rechtwidrigkeit.... ich glaube das betrachtet das AG in BS doch anders, oder?
das Schreiben zum Direktionsrecht der IGM mit Mobbingvorwurf unter Mobbing durch Vorgesetzte
RA: Denk bitte an die vertikale Grenze, Maßregelungsverbot (Abmahnung), Verkehrsauffassung und Sozialbild,ablegen
Synallagma MobBing/RechtGesetzgebung/FachBegriffe
nach der Rückkehr gab es dann nicht wie vereinbart diese Stelle: Mail vom 15.03.05 Mail von Anke W.
Anhang Stellenbeschreibung als pdf PDF-Format
(werde ich mal meiner Arbeitsberaterin bereitstellen!)
aber bereits am 11.04.2005 war ein neuer Plan gefaßt. Ich höre Herrn Lüdtke vor Gericht schon parlieren.
"weil wir in der Autostadt aber einem ständigen Wechsel unterliegen und flexible auf die Anforderungen des Marktes reagieren" müssen kam dann dieser Job in Frage:
Wie plant man eigentlich in der Autostadt mit Personal? Woche für Woche, Monat für Monat.... ??
(ev. bereits bei RA) Eingesetzt wurde ich dann als Systemadministrator (natürlich nur zur Probe "wir befinden uns in einem schwebenden Verfahren" und ohne jedes Paßwort). Das mittlerweile 5 Jahre vergangen waren, zwei Mircosoftbetriebssystemgenerationen übersprungen wurden, wurde natürlich bedacht. Ein satter Plan der Wiedereingliederung wurde vorgelegt. Meinen Sie
Das kann man nach Aussagen der Autostadt in meiner Gehaltsklasse nebenbei erlernen. (Seite X in der Berufungsschrift)
MobBing/MeineGeschichte/ThemaArbeitskontrollen
aus http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/Mobbing
Wann ist ein Entzug der Beschäftigung "Mobbing"? (Thueringer Landesarbeitsgericht 5. Kammer, Urteil vom 10. April 2001) Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers kann nicht nur im Totalentzug der Beschäftigung, sondern auch in einer nicht arbeitsvertragsgemäßen Beschäftigung liegen. Eine solche Rechtsverletzung liegt vor, wenn der Totalentzug oder die Zuweisung einer bestimmten Beschäftigung nicht bloß den Reflex einer rechtlich erlaubten Vorgehensweise darstellt, sondern diese Maßnahmen zielgerichtet als Mittel der Zermürbung eines Arbeitnehmers eingesetzt werden, um diesen selbst zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bringen.
Worte von H. Lüdtke am 1. Tag
betriebliche Über.-und Unterforderung Rückkehrgespräch, schade das der Zettel nicht kopiert wurde
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/ArbeitsAnforderungen (last edited 2009-10-10 14:54:39 by DetlevLengsfeld)