Weisungsrecht Maßregelungsverbot Mobbingvorwürfe Verursachungsanteile
03.08.02 Stellenbeschreibung CAFM
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23.02.04 Beabsichtigung der Kündigung
Behauptung stellvertretender Leiter
Am 23.02.04 schreibt die Autostadt der IGM. Auf die zuvor formulierten Mobbingvorwürfe wird nicht eingegangen. Hier erfahre ich das ich "...war als stellvertretender Leiter" war. Nichts von einer Befristung zu lesen. Die Stellenbeschreibung sagt hierzu aber nichts. Ich hätte auch mehr Geld verlangt :) Im Schriftwechsel der Kündigungen wird dann behauptet dies sei eine zeitlich begrenzte Stelle gewesen. Warum habe ich mich dann aufgeregt? War ja nicht so schlimm? Alles wird so hingebogen, wie es in dem jeweiligen Statium gerade benötigt wird.
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wieder wird der Aufläsungsantrag bemüht. Dies kann nur fruchtbar sein, wenn die Kündigungen wirksam sind. Sind Sie aber nicht. Nicht ordnungsgemäße Anhörung nach §102 BVG Außerdem wurde nicht wahrheitsgemäß vorgetragen. Es wurden auch nie den Mobbingvorwürfen nachgegangen! Partnerschaftliches Verhalten. Maßreglungsverbot
InterNas/BerufungsVerfahren/SchriftSatz/WiderSpruechliches (last modified 2008-11-04 07:00:08)