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Vollständige Version anzeigen : Solidarität mit Mobbing-Gegner gefragt Jutta und Peter 06.08.2003, 19:57 Superwichtige Info!!!!!!!!!!
Der Webmaster von Bündnis gegen Mobbing (http://members.aol.com/sjhensel/mobbing/index.html) ist als Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein nicht nur virtuell, sondern auch dienstlich aktiv gegen Mobbing. Nach mehreren Dienstanweisungen und Abmahnungen, die sein Engagement unterbinden sollten, und einer erfolglosen fristlosen Kündigung hat er jetzt eine ordentliche Kündigung bekommen.
Wir organisieren derzeit einen Protest gegen diese Maßnahme. Öffentliche Soli-Bekundungen können hier als Antwort gepostet werden.
In dieser Situation ist es für den Betroffenen aber auch wichtig, persönlichen Zuspruch zu erhalten. Er hat uns deshalb gestattet, hier seine e-mail-Adresse zu posten: sjhensel@onlinehome.de
Nähere Informationen und Hintergrundmaterial haben wir auf unserer HP veröffentlicht: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/mobbing/mob_sjh1.html
Gruß Marcell 09.08.2003, 07:04 Hi
33 Aufrufe und noch keine Antwort :eek Habe den Beitrag erst grade entdeckt und möchte der erste sein in der Hoffnung das noch viele Folgen werden Drum hoch die Schilder und mit protestiert.
Grüße :wave
Marcell
P.S Wünsche dem guten Mann alles Gute... gast 15.08.2003, 09:07 Original von Marci Hi
33 Aufrufe und noch keine Antwort :eek Habe den Beitrag erst grade entdeckt und möchte der erste sein in der Hoffnung das noch viele Folgen werden Grüße Marcell
P.S Wünsche dem guten Mann alles Gute...
Hallo!
Als ex-opfer wundert es mich nicht, das hier kein feedback kommt!
Ich (wie bestimmt auch viele andere opfer), habe(n) auch nirgens hilfe, unterstützung oder persönlichen Zuspruch (auch nicht von herrn hensel) bekommen!
Ich wünsche dem mann natürlich trotzdem alles gute! Bin ja mal gespannt, ob der mann hier mal danke sagt?
Grüße
Ex-Opfer Triexi 15.08.2003, 15:21 Hallo,
Ich stimme Marcell zu und nehme mich auch denn worten an.
LG
Triexi J. Hensel 15.08.2003, 16:54 Guten Tag,
Sie klagen darüber, dass ich Ihnen keine Unterstützung oder Zuspruch habe zukommen lassen.
Ich merke hierzu an, dass ich - um diese Unterstützung überhaupt hätte leisten können - Ihren Fall kennen müsste. Da ich aufgrund Ihrer Anonymität zunächst davon ausgehe, dass entsprechende Mobbingsachverhalte mir nicht zur Kenntnis gebracht worden sind, muss ich diesen Vorwurf zunächst zurückweisen. Bitte teilen Sie mir Einzelheiten zu Ihrer angeblichen Beschwerde über Mobbing in Ihrem Betrieb mit, damit ich die Möglichkeit habe, Ihren Fall zu rekonstruieren. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass ich aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen, denen ich jahrelang ausgesetzt war nicht jeden Mobbingfall so bearbeiten konnnte, wie ich es eigentlich gerne getan hätte. Ich denke, dass dieses aus der Pressemitteilung (Prozess ArbGericht Kiel) in den Kieler Nachrichten gut hervorging.
Ich darf desweiteren darauf aufmerksam machen, dass Schleswig-Holstein laut Unfallverhütungsbericht die personell schlechteste Situation in der Bundesrepublik darstellt, so dass rein rechnerisch eine Überwachungsfrequenz von ca. sechsizig Jahren !!! (Fünf Jahre in den anderen Ländern) zu verzeichnen ist. 1 GAB/ ca. 26000 AN !!! 1 GAB / ca. 6000 in den anderen Ländern.
Sie können sich vielleicht auch vorstellen, welche Arbeitsbelastungen sich auf meine Gesundheit ausgewirkt haben.
Eine Beschwerde wegen Untätigkeit - in welcher Form auch immer - ist, lieber Beschwerdeführer unter diesen Voraussetzungen nicht fair.
So viele Aufsichtspersonen, die sich für die massenhaften Mobbingopfer in den Bundesländern einsetzen, gibt es schließlich nicht.
Wir sind erst am Anfang einer Rechtsentwicklung, die den Mobbingopfern zu Gute kommen kann und dazu habe ich beigetragen. Seit Jahren schon.
Bitte lesen Sie auch den Mobbingfall im Arbeitsschutzamt/Suhl Thüringen. Was denken sie hätte eine Beschwerde - gerichtet an den Leiter des dortigen Landesamtes - im Rahmen des § 17 (2) Arbeitsschutzgesetz bewirkt ? Den Artikel finden Sie hier:
Trotzdem vielen Dank für Ihren Beitrag.
Freundliche Grüsse
Jörg Hensel J.Hensel 15.08.2003, 17:00 Hallo,
ich hatte auf den Mobbingfall im Landesamt für Arbeitsschutz in Suhl hingewiesen.
In diesem Zusammenhang habe ich mich bei allen Bundestagsabgeordneten im Rahmen des Artikel 17 des Grundgesetzes wie folgt beschwert:
Petition gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes - Mobbing im Landesamt für Arbeitsschutz Suhl - Pressebericht der Gerichtsverhandlung in der Thueringer Allgemeinen
Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
Mobbing wird als Gefährdungseinflussgröße vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG -bzw. von der Richtlinie 89/391/EWG erfasst. - Ausgehend von der Grundvorschrift des § 5 ArbSchG sind wirksame Präventionsmaßnahmen zu treffen.
Normadressat für Arbeitsschutzpflichten ist der Arbeitgeber - z.B. Dienststellenleiter eines Amtes -bzw. die in § 13 ArbSchG genannten verantwortlichen Personen.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt in allen Tätigkeitsbereichen.
Werden Mobbinghandlungen - insb. i.S.d. Handlungen nach Leymann - an Arbeitnehmer/innen ausgeübt, haben die Betroffenen nach Ausschöpfung der innerbetrieblichen Möglichkeiten das Recht sich im Rahmen des § 17 (2) ArbSchG an die zuständige Behörde - also an das Gewerbeaufsichtsamt/Landesamt für Arbeitsschutz - zu wenden. - Es gilt hierfür ein Benachteiligungverbot.
Nun verhält es sich im vorliegenden Fall offensichtlich so, dass im Suhler Landesamt für Arbeitsschutz Mobbing ungehemmt - offenbar ohne wirksame arbeitsschutzgesetzliche Prävention - stattgefunden hat und möglicherweise gegen weitere Arbeitnehmer/innen dieser Behörde noch immer stattfindet.
Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang auf die wegweisenden Worte des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Herrn Wolfgang Clement innerhalb des Ratgeber der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Mobbing hinweisen:
" Wir dürfen es nicht zulassen, dass so etwas geschieht....." und " Prävention ist Pflicht" !!! (vgl. u.a.Seite 38)
Für den vorliegenden Fall bitte ich ebenfalls zu berücksichtigen, dass jede Arbeitsschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland den grundgesetzlichen Schutzauftrag in jeder Hinsicht zu erfüllen hat. - Dies insbesondere im Hinblick auf
I. Die Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die "Staatliche Gewalt" für den Bereich des Arbeitsschutzes wird also durch die Landesämter für Arbeitsschutz bzw. durch deren überbetriebliche Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes repräsentiert !
Nahezu skandalös verhält es sich, wenn diese Exekutive selbst die Würde ihrer Arbeitnehmer nicht zu schützen vermag oder dies einfach offensichtlich nicht will und psychische Gewalt selbst an ihre Arbeitnehmer ausübt.
Wieso eigentlich ist der Personalrat im dortigen Landesamt nicht frühzeitig eingeschritten und hat die arbeitsschutzgesetzliche Prävention vom Dienststellenleiter gefordert ? Wieso blieb die Fach- und Dienstaufsicht offenbar untätig im Hinblick auf die vg. Präventionspflicht ?
Nun stellen Sie sich auch einmal vor, welches Vertrauen ein Arbeitnehmer, der sich im Rahmen des § 17 (2) ArbschG - aufgrund einer Mobbingproblematik in seinem Betrieb - an die Suhler Arbeitsschutzbehörde wenden möchte haben mag.
Ich zumindestens hätte überhaupt kein Vertrauen in eine Arbeitsschutzbehörde, wo Mobbing offenkundig ungehemmt seinen vernichtenden Verlauf gegen dort beschäftigte Arbeitnehmer nimmt.- Es wird mir durch solch ein Phänomen auch das Vertrauen in die Staatsgewalt genommen, die die Würde des Menschen zu schützen und nicht zu zerstören hat, wobei ich davon ausgehe, dass wenn die Gesundheit durch Mobbing beeinträchtigt oder gar zerstört ist, schon lange die Würde des Betroffenen zerstört ist.
Mit meiner heutigen Petition verfolge ich aufgrund der Angelegenheit "Mobbing in der Arbeitsschutzbehörde Suhl " auch das Ziel einer verschärften und deutlichen Verpflichtung zur strikten Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes durch die Landesämter für Arbeitsschutz selbst. Dies sowohl hinsichtlich der überbetrieblichen Überwachung alsauch betreffend die Einhaltung bestehender Arbeitsschutzpflichten im Innenverhältnis.
Ich hoffe, dass das von der SPD - Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Lale Akgün initiierte "Strafgesetz gegen Mobbing" es für die Betroffene und Geschädigte möglich machen wird, den Mobbingtäter im Suhler Landesamt mit einer Strafanzeige wegen Mobbing zu konfrontieren; losgelöst von dem arbeitsgerichtlichen Vergleich, der möglicherweise unter erheblichen psychischen Druck - und somit nicht unbedingt auf Basis freier Willensentscheidung - zustande gekommen ist.
Abschließend möchte ich auf die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland und die der Bundesländer zur "angemessenen Überwachung " gemäß Artikel 4 (2) der Richtlinie 89/391/EWG hinweisen.
Anhand der Studie der SfS - Dortmund bzw. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Zusammenhang mit den diesbzgl. Berichten der Krankenkassen, stellt sich ernsthaft die Frage, ob die Landesämter für Arbeitsschutz Ihren Verfassungsauftrag überhaupt angemessen wahrnehmen oder auch wahrnehmen wollen bzw. können auch deshalb, da diese häufig unter erheblichen politischen Druck seitens der Landesregierungen selbst stehen und somit nicht unabhängig für den grundgesetzlichen Schutz der arbeitenden Menschen der Bundesrepublik Deutschland einstehen.
Auf die Charta der Grundrechte, die sicherlich in absehbarer Zeit Bestandteil der Europäischen Verfassung sein wird, weise ich ebenfalls hin.
Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Petition an die Volksvertreter. An den Petitionsaussschuss werde ich mich zu einem späteren Zeitpunkt wenden.
Für eine Veröffentlichung meiner Petition in der Thüringer Allgemeinen wäre ich der dortigen Redaktion sehr dankbar; und ich würde mich ebenfalls sehr freuen, wenn diese Petition an das Mobbingopfer weitergeleitet werden kann.
Landesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing - Schleswig-Holstein Sich.-Ing. Jörg Hensel Jutti 15.08.2003, 21:08 mmmmmmmmmmmmmh, Mobbing, sehr heisses Thema Zunächst einmal hat jeder von mir Unterstützung zu erwarten, der die Würde des Anderen respektiert, wahrt in jeder Beziehung, auf jeder Ebene, Einschränkungen diesbezüglich entgegenwirkt, für sich selber und auch für andere einsteht. Dann käme ich aber schnell ab vom Thema Mobbing und würde bei meinem Lieblingsthema, der Kommunikation und ihrer vielen Spielarten landen, was nun zu weit führt. ( sie ist nunmal an vielem Schuld, bzw könnten viele Probleme gelöst werden, wenn nur jeder die Grundbegriffe wissen würde!) also sag ich nur an J.Hensel: wenn es ein Kampf ist, für den Sie meinen, es lohnt sich, dann machen Sie es!!!! Zumindest weiß ich, wie man sich dann fühlt, da es vor einiger Zeit Jemand bei mir versucht hat, aber durch ein starkes Team mit Zusammenhalt gescheitert ist) Gruß Jutta gast 15.08.2003, 22:06 @ herrn hensel
Sehr geehrter herr hensel,
es führen immer viele wege zum ziel!
Ich kann mich da nur den worten von jutta anschließen: "also sag ich nur an J.Hensel: wenn es ein Kampf ist, für den Sie meinen, es lohnt sich, dann machen Sie es!!!!"
Ich wünschen Ihnen viel erfolg und alles gute ! :yo
ex-mobbingopfer Jutta und Peter 15.08.2003, 22:13 Ja, Jutta, ein heißes Thema, aber immerhin geht es genau darum in diesem Forum.
Bei inzwischen 2 aktuell dokumentierten Fällen von Mobbing in Behörden, die eigentlich dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern verpflichtet sind, stellt sich die Frage, ob es nicht wirklich an der Zeit ist, "Mobbing" als eigenständigen Begriff in die Gesetzgebung aufzunehmen. Bisher tauchen lediglich einzelne Mobbing-Handlungen in den Gesetzen auf oder werden sogenannte "arbeitsvertragliche Nebenpflichten" berührt. Im Arbeitsschutzgesetz, das für Gewerbeaufsichtsämter etc. richtungweisend ist, wird dieses Feld nebulös mit "soziale Beziehungen", "Einfluß der Umwelt" und "arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren" umschrieben.
Immerhin befassen sich inzwischen der Petitionsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtages und der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union mit dem "Fall Hensel".
Gruß gast 15.08.2003, 23:39 Stop!
Genau das ist doch das große problem - 2 Fälle von geschätzten 800.000 mobbingopfern jährlich!!! Es wird in vielen dienststellen gemobbt!!!
Die betroffenen gehen falsch dagegen an!! Hunderte von vereine, selbsthilfegruppen, usw. - alle kochen ihr eigenes süppchen!
Wo sind deren stimmen???
Heute schreit doch schon jeder, wenn einem was nicht paßt - hilfe ich werde gemobbt! Nicht alles, was leider als mobbing bezeichnet wird, ist mobbing! :lol
Jeder einzelne Fall ist einer zuviel, aber jeder fall ist einzeln zu beurteilen.
Mobbing ist nur ein oberbegriff! Wird mobbing in den gesetzen aufgenommen, müßte das gesamte strafgesetz geändert werden.
Das problem ist, das sich nur die effektiv wehren können, die die mittel dafür haben. Die kleinen bleiben deshalb immer auf der strecke, da denen das geld und die unterstützung fehlt!
Selbst die gewerkschaften haben bisher bei mobbing versagt.
Das problem ist nicht mobbing - sondern das es nicht genügend arbeitsplätze gibt!
Wenn das so weiter geht, werden wir bald ein volk von mobbingopfern sein. :sad
Stellt euch vor, die arbeitslosen und die mobbingopfer würden gemeinsam auf die straßen gehen.
MfG J.Hensel 16.08.2003, 14:42 Hallo,
vielen Dank für die Anregung. - Meine Frage wäre:
Sind Sie der Auffassung, dass es sich grundsätzlich lohnt dafür zu kämpfen ? Oder sollte es immer nur der Kampf von Einzelnen sein ? ?(
Zum Thema Gewerkschaften ist zu sagen, dass es viele schöne Homepages - insb. zum Arbeitsschutzgesetz -und Hochglanzbroschüren zum Thema Mobbing gibt. - Gewerkschaftliche Fortbildungsveranstaltungen zur Mobbingproblematik werden massenhaft abgehalten und einiges mehr.
Ich frage mich: " Es gibt ca. 1,5 Millionen Opfer in der BRD. Ich gehe davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil hiervon in Gewerkschaften organisiert bzw. in "Mobbingrechtsstreitigkeiten" von diesen Arbeitnehmerorganisationen vertreten wird.
Jedoch gibt es kein einziges Grundsatzurteil zum Thema "arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention" !!! - Wieso eigentlich nicht ? Mir ist kein Verfahren bekannt, welches von Gewerkschaftsjuristen geführt wurde in dem die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes gefordert wurde. - Wieso eigentlich nicht ?
Die Gewerkschaften selbst sind doch schließlich diejenigen, die dieses immer wieder auf o.a. Medien einfordern.
Oder dient das "Sich Einsetzen" für das Thema Mobbing durch die Gewerkschaften nur der Mitgliederwerbung ?
Enttäuschte Mobbingopfer gibt es jedenfalls viele.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle von einem besonders schlimmen Mobbingfall berichten:
Das Opfer hat über 44 Stellen um Hilfe und Unterstützung gebeten, jedoch nichts davon erhalten.
Umfangreiche ärztliche Befunde und Aufzeichnung bestätigten schwere Erkrankungen in Folge von Mobbing. Die Person bekam aufgrund des Mobbings eine Schwerbehinderung zuerkannt.
Zu den 44 Stellen gehörten Gewerkschaften, Mobbingberatungsstellen, Arbeitsschutzbehörde, Berufsgenossenschaft, Anwälte, sog. Frauennetzwerk, Bundespräsident, Landtagsabgeordnete, Integrationsamt, Kirche u.a.m..
Das Ergebnis dieses Hilfeersuchen war vernichtend. Alle Institutionen haben diese Person abgewiesen und teilweise finanziell "abgesaugt". Die Verstärkung der Symptome führte schließlich zur Aufgabe des Arbeitsplatzes. - Weiteres hierzu erspar ich mir.
Ist es wirklich der Kampf von Einzelnen ? :in
J. Hensel Gast 16.08.2003, 16:01 Hallo herr hensel,
ihre fragen sollten sie an die von ihnen angesprochen gewerkschaften richten.
Als einzelkämpfer werden sie sicher, wenn überhaupt, nur wenig verändern können.
Ich meine, sie verfolgen ihre ziele in einen "tunnelblick", klar sie haben in vielem recht, nur sie brauchen verbündete, sie sind die sache falsch angegangen!
Sie zitieren hier wieder ein fall, wäres es nicht besser alle fälle zu eruieren?
Es würde bestimmt unsere volksvertreter oder gewerkschaften mehr beeindrucken, wenn die mal so einige tausend petitionen mit einmal auf ihren tischen bekommen würden.
Wie wär`s denn mal mit einer initiative?
Sie gehen hier auf die beiträge im forum sehr oberflächlich ein und fühlen sich angegriffen.
Die vielen ausrufezeichen, die bringen sie auch nicht weiter.
Gruß ex-opfer :god www.euro-antimobbing.org 22.08.2003, 02:19 EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION www.euro-antimobbing.org e-mail:euromobbing@t-online.de
20.8.2003
Die SPD-Regierung von Schleswig-Holstein scheint in der Vorgehensweise gegen einen engagierten Arbeitsschutzbeauftragten Mobbing als Korruptionsstraftaten Tür und Tor öffnen zu wollen. Sie führt die Bevölkerung mit dem Begriff des Arbeitsschutzes in die Irre und schließt den grundgesetzlich garantierten Anspruch der Bürger auf Schutz vor Straftaten - auch am Arbeitsplatz - durch die offizielle und gerichtlich unterstützte Billigung und Duldung von Mobbing in der eigenen Landesbehörde aus. In zahlreichen Publikationen ist zu Mobbing alles gesagt, es gibt nichts mehr zu erläutern. Besonders in SPD-regierten Bundesländern wie ehemals Niedersachsen, Hessen und immer noch Nordrhein-Westfalen haben sich Gewaltstrukturen durch korruptes Zusammenwirken von Gewerkschaften und SPD entwickelt, die verfassungsfeindlich sind, weil sie in schwerwiegender Weise die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit, die berufliche Entwicklungsfreiheit, die Grundrechte auf faire Verfahren und rechtliches Gehör verletzen und durch die jahrelange Praxis die Verfassung aushöhlen, zerstören und den demokratischen Rechtsstaat beseitigen. Gewerkschaftsinterne wissenschaftliche Untersuchungen über das Ausmaß rechtsradikaler politischer Einstellungen in den Gewerkschaftsorganisationen haben gezeigt, daß der Anteil rechtsradikaler Gesinnungen von Gewerkschaftsmitgliedern fünfzig Prozent über dem Anteil der Gesamtbevölkerung liegt. Gewerkschaftler sind nach Untersuchungen des Deutschen Bundestages zu 85 % in der SPD organisiert. Viele SPD-Abgeordnete haben ihr Mandat durch gewerkschaftliches Sponsern erhalten und damit der Gewerkschaft in vieler Hinsicht lebenslang verpflichtet. Die rechtsradikalen Gesinnungstäter finden sich somit auch in der SPD-Politik auf jeweiliger Landesebene wieder. Auffallend ist bei Gewerkschaften und SPD stärker als in jeder anderen Partei, daß es vorwiegend darum geht, staatliche Stellen an willfährige Parteigänger zu vergeben und zu den brutalsten Mobbingmethoden greifen, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Justiz ist in SPD-regierten Ländern auffallend stark politisiert, was auch in diesem arbeitsgerichtlichen Fall deutlich wird. Die Richter des Arbeitsgericht üben pure Willkür aus und stiften durch ihre Äußerungen, wie sie in den Kieler Nachrichten wiedergegeben sind, den Arbeitgeber zu weiterem Mobbing an. Diese Richterschaft, die weit von der verfassungsgebotenen Unabhängigkeit entfernt sind, interessiert es nicht, was Kollegen vom Landesarbeitsgericht in Thüringen als Leitsätze in Mobbingverfahren formuliert und postuliert haben. Diese haarsträubende Ignoranz gegenüber dem Verfassungsauftrag der Gleichbehandlung der BürgerInnen vor dem Gesetz in allen Bundesländern ist als Beweis für politische Justiz zu werten, die willkürlich und verfassungswidrig handelt.
In dem Fall Hensel ist vom Gericht nicht einmal die fragwürdige Praxis des Behördenleiters untersucht worden, ob seine Anweisung, alle Schreiben dieses Mitarbeiters einer hausinternen Zensur zu unterwerfen, dem grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Willkür- und Maßregelungsverbot widerspricht und deshalb als Kündigungsgrund gänzlich ausscheidet.
Des weiteren hat das Arbeitsgericht versäumt, eine weitere Grundsatzfrage zu prüfen, ob es nicht Ziel und Zweck der Behörde darstellt, was dem Sicherheitsingenieur Herrn J. Hensel zu seinem Nachteil vorgeworfen wird, den gesetzlichen Verpflichtungen nach Präventivmaßnahmen zum Schutze der ArbeitnehmerInnen nachzukommen. Damit steht die Kündigungsbegründung im eklatanten Widerspruch zu gesetzlichen Auftrag der Behörde. Der Leiter der Behörde, der einem Mitarbeiter kündigt, weil dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, müßte auf der Stelle von seinem Posten entbunden und versetzt werden, weil er sich gesetzwidrig verhält und nicht nur den behördlichen Mitarbeitern, dem Ansehen der Behörde und dem Gemeinwesen Schaden zufügt. Vorsatz der Schadensstiftung ist erkennbar.
Das Arbeitsgericht steht somit in seiner Vergleichsvorschlägen wie auch den Ratschlägen an den Behördenleiter, in welcher Weise er dem Mitarbeiter Hensel kündigen könne oder solle auf gesetzlich verbotenem Gebiet: Es erteilt dem Behördenleiter verbotene Rechtsberatung und ist allein dadurch befangen und für die Urteils- oder Beschlußlage überhaupt nicht mehr zuständig - zumindest nicht mit der aktuellen Richter- bzw. Kammerbesetzung. Das Arbeitsgericht ist befangen und hat das Verfassungsgebot nach unabhängiger Rechtsprechung schwerwiegend verletzt.
Diese Art der Kündigungen sind grundsätzlich rechtswidrig, sie können durch fortgesetze Kündigungen nicht rechtsverbindlich werden. Die neuerliche fristgerechte Kündigung als Ersatz für die fristlose aufgehobene Kündigung verletzt von ihrem Begründungsansatz bereits die Landesverfassung und die arbeitsvertraglichen Bestimmungen nach BGB und Kündigungsschutzgesetz. Eine solche Kündigung ist widersprüchlich zu sich selbst und pure Willkür.
Die SPD in Schleswig-Holstein erweckt den Eindruck, daß sie Mobbing in ihrem Bundesland ausdrücklich fördert und unterstützt und sich hinter jene - oft parteipolitisch gebundene - Behördenleiter zu deren Vorteil stellt, die die Gesetze mißachten, verletzen und ihr Amt zu Willkürmaßnahmen mißbrauchen.
Die Kündigung eines Sicherheitsingenieurs, der sich in sehr qualifizierter und distanzierter Weise um eine Minimierung der persönlichen gesundheitlichen und anderen Schäden durch Mobbingstraftaten bemüht, indem er publiziert, Vorträge hält, die Öffentlichkeit über aktuelle politische und juristische Entwicklungen in Deutschland und Europa informiert, zu Grundsatzüberlegungen in Politik und Justiz öffentlich anregt und vom Europäischen Parlament mit hohem Lob für seinen fachlichen und menschlichen Einsatz bedacht wird, erscheint als Ausdruck kleinkarierter diktatorischer SPD-Politkultur. Eine Justiz, die diese Umstände ignoriert und sich als verlängerter Arm eines armseligen Behördenleiters öffentlich darstellt, zerstört dauerhaft das Ansehen der Justiz und das "blinde Vertrauen" der BürgerInnen in die Justiz.
Die gesamte vorsätzlich angelegte Zerstörung der Existenz eines hervorragenden Spezialisten für arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Schädigungskomplex Mobbing stellt sich als ein politischer Willkürexzeß der SPD-Regierung dar. Die Politiker dulden und fördern, daß jährlich - nach einer Studie der SPD-Bundesregierung - 4,5 Millionen BürgerInnen durch Mobbing beruflich, familiär, finanziell und gesundheitlich zerstört werden. Eine politische Partei, die solche diktatorischen Zustände entgegen allen Ein- und Ansichten des gesunden Menschenverstandes und fachlichen Erkenntnissen, fördert, ist mit Ernst und Nachdruck daraufhin zu überprüfen, ob sie noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und sich das Leitbild einer SED-Diktatur und die Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland in eine DDR-light zum politischen Ziel gesetzt hat.
Die Kündigung des Sicherheitsingenieurs im Landesamt für Arbeitsschutz etc. von Schleswig-Holstein ist kein bedauerlicher Mobbing-Einzelfall, sondern ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassungsrechte und -gebote und stellt eine undemokratische Abschreckungsmaßnahme für alle Mobbinggegner bzw. Verfassungsschützer dar. Diese Willkürmaßnahme ist sofort aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen EUROPEAN ANTIMOBBING ASSOCIATION AnKe 22.08.2003, 13:04 Hallo zusammen,
noch scheint es ein Kampf Einzelner zu sein, und so lange er das ist, sind die Reihen zu zersprengen, können Repressalien gegen Einzelne ausgeübt werden und haben Erfolg. Auch hier bei diesem Thema greift die Individualität um sich, an der unsere Gesellschaft mittlerweile so schwer zu kauen hat. Die Chinesen haben ein schönes Sprichwort: "Wenn 1000 kleine Leute an 1000 kleinen Orten 1000 kleine Schritte tun, können sie die Welt verändern."
Die Arbeit gegen Mobbing zu bündeln, als Ganzes aufzutreten sollte das Gebot der Stunde sein. Aber wie so oft gibt es auch hier Einzelne, die das nicht wollen, weil sie Macht- oder Ansehensverlust befürchten. Aus dieser Richtung kommen dann auch oft die Vorwürfe, man würde sich ja nur profilieren wollen, wenn man massiv gegen Mobbing auftritt und agiert.
Ich finde jedes einzelne Engagement gegen Mobbing wichtig. Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass man als Einzelkämpfer sehr schnell militant zu werden droht, wenn man merkt, wie gedankenlos (im besten Fall) bzw. mit welcher kriminellen Energie Mitarbeiter oder Vorgesetzte, manchmal auch beide Gruppen zusammen, vorgehen. Insofern kann ich Herrn Hensel überhaupt nicht verurteilen, weil er "über das Ziel hinausgeschossen" sein könnte... Dieses unser Ziel kann gar nicht so niedrig sein, als dass man darüber hinausschießen könnte!
Ich finde das Engagement von Herrn Hensel bewundernswert: Mit Samthandschuhen erreicht man bei diesem Thema nicht viel. Außerdem ist im neuen SGB zum Thema Gesundheitsschutz doch auch eine Verpflichtung der für den Gesundheits- und Arbeitsschutz zuständigen Stellen zur Beratung der Firmen und Behörden verankert, im Gegensatz zu früher, wo diese Stellen nur auf Antrag tätig werden mußten.... oder? Was also wirft man ihm vor??? Mit scheint, man fühlt sich ans Bein gepinkelt und sieht seine Machtposition nicht so akzeptiert wie man es gern hätte...
Herr Hensel, meine Sympathie für Ihr Engagement haben Sie!
Viele Grüße, AnKe AnKe 22.08.2003, 13:20 Mir fällt da gerade ein kleines, aber doch passendes Beispiel ein, wie mir Mobber oft vorkommen, denen man das Handwerk legen will:
Einem kleinen Kind erklärt man wiederholt: Hey, Du, Mama hat gerade die Scheibe geputzt! Nicht anfassen! Das Kind schaut einen an - prüft den Gesichtsausdruck - vielleicht um abzuschätzen, was wohl passieren könnte - und patscht mit der Schokoladenhand an die frisch geputzte Scheibe....
Was nun?
Geduldig erklären? Wohl wissend: Dem Kind ist es völlig egal, welche Mühe Mama hat, wenn sie nur genug Zeit mit ihm verbringt. Den Zusammenhang der freien Zeit mit der von ihm verursachten zusätzlichen Arbeit sieht es nicht. Im Gegenteil, das Spiel ist doch lustig!
Dem Kind auf die Hand hauen? Dann weint es - und ob es sich die Sache merkt, steht noch auf einem anderen Blatt. Der Aufwand, es abzulenken und darauf zu achten, dass es aus Wut nichts anderes anstellt, ist ziemlich groß... Und außerdem: Ein Kind zu schlagen - oh, nein, wo kommen wir dahin!? Eigentlich ist es doch ganz lieb... und man hat ja auch so viel Freude an ihm...
Also: Man läuft mit einem Putzlappen in der Hand herum, immer bereit, die Schandtaten zu beseitigen, die der kleine Racker sich so einfallen läßt.
Wer versteht da nicht auch die vielen Mamas, die, genervt, irgendwann ihren kleinen Racker packen und ihn in den Laufstall, in den Hüpfer oder vor den Fernseher oder sonstwohin deponieren... nur um Ruhe zu haben und auch mal fertig zu werden?
Die Mama ist zufrieden, ihre Arbeit ist gerettet, das Kind kann sie nicht mehr sabotieren - aber das Grundübel ist nicht beseitigt. Die Einsicht fehlt dem Kind immer noch: Wieviele Kinder werden wohl als erstes wieder an die Sheibe fassen, sobald sie auch nur in die Nähe gelassen werden?
Nur mal so zum Nachdenken...
AnKe gast 22.08.2003, 15:39 He leute,
mein vorschlag, solidaritäts bekundungen direkt ins forum von herrn hensel schreiben!
http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.cgi?USER=user_162029
:yo Jutta und Peter 25.08.2003, 20:11 Hallo Gast!
Prinzipiell ist Deine Idee nicht schlecht, beim Kollegen Hensel direkt ins Forum zu schreiben. Wir denken aber, daß wir nicht grundlos quasi den "Auftrag" bekommen haben, Widerstand und Soli zu organisieren.
Gruß gast 26.08.2003, 07:08 Hallo moderatoren!
Von wem habt ihr denn den auftrag bekommen und was ist der grund?
Sind denn schon soli-bekundungen von den gewerkschaften erfolgt?
Habt ihr euren aufruf/auftrag auch in den verschiedenen foren der gewerkschaften oder parteien veröffentlicht?
Herr hensel ist leider den falschen weg gegangen!
Das Landesamt hat ihm unter anderem untersagt, die Ursachen für die überdurchschnittliche Zahl von Frühpensionierungen bei Lehrerinnen und Lehrern aufgrund psychosomatischer Erkrankungen zu untersuchen, obwohl der Landesrechnungshof eine derartige Untersuchung angeregt hatte. Die Absendung eines Rundschreibens an alle Schulen, das er mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Institut für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Freiburg abgestimmt hatte, verhinderte der Leiter des Landesamtes und erteilte ihm die Dienstanweisung, künftig alle nach außen gehenden Schriftstücke zuerst seinem Vorgesetzten vorzulegen.
Warum frage ich herrn hensel, warum sind sie nicht auf dem rechtsweg gegen diese dienstanweisungen vorgegangen?
Gruß
gast hensel 26.08.2003, 14:18 guten tag anonymer gast, die rechtmäßigkeit aller maßnahmen wird im anstehenden kündigungsschutzprozess nunmehr sicherlich behandelt werden müssen. - hierzu gehört auch, dass die überprüfung der verfassungsmäßigkeit aber auch der vereinbarkeit der maßnahmen mit der zielsetzung des arbeitsschutzgesetzes bzw. der richtlinie 89/391/ewg vorgenommen werden muss. - Eine signifikante rolle spielt an dieser stelle das landesverwaltungsverfahrensrecht aber auch gemeinschaftsrechtliche verwaltungsverfahrensgrundsätze, wie das vereitelungsverbot bzw. das effektivitätsgebot, welche - neben der berührung von speziellen eu-recht - hier artikel 4 (2) der rl. 89/391/ewg - möglicherweise den gang zur vorinstanz beim eugh eröffnen könnte. eine gerichtliche "vorabklärung" - wie sie es für richtig erachten - war aufgrund von tatsachen - die sie nicht kennen können - nicht möglich. ich bitte sie deshalb nicht so voreilig mit ihrer vermutung zu sein, es wurde der falsche weg gegangen und ich bitte sie derartige mutmassungen auch nicht weiter anzustellen, da sie die situation - in ermangelung einer notwendigen sach- und datenlage - wie o.a. auch bei weiteren überlegungen zur arbeitsrechtlichen vorgehensweise nicht adäquat einschätzen können. prinzipiell haben sie - denke ich - jedoch recht, die rechtmäßigkeit von vermeintlich rechtswidrigen dienstanweisungen gerichtlich überprüfen zu lassen, so dies dann für den einzelnen zum jeweiligen zeitpunkt opportun erscheint.
freundliche grüsse
hensel Gast 26.08.2003, 17:12 Sehr geehrter herr hensel,
ich gebe hier nicht meine vermutungen wieder, sondern nehme mir nur das recht, meine meinung zu äußern! :wave
Ich lasse mir doch von ihnen nicht verbieten, meine meinung zu sagen, was ich einschätzen kann oder nicht, das können sie doch überhaupt nicht beurteilen!
Sie sollten axzeptieren, dass es neben ihren ansichten, es auch andere gibt.
Sehr geehrte herr hensel, ich bin nach wie vor der meinung, sie sind den falschen weg gegangen!
Ich werde mich von ihnen nicht manipulieren oder bevormunden lassen!
:god
Im übrigen habe ich meine fragen an die moderatoren gerichtet. andrea 26.08.2003, 18:30 Ich (wie bestimmt auch viele andere opfer), habe(n) auch nirgens hilfe, unterstützung oder persönlichen Zuspruch (auch nicht von herrn hensel) bekommen!
Hallo Gast, ich frage mich warum du derart negativ auf Herrn Hensel reagierst. Hast du seinerzeit denn so gekämpft oder hast du wie so viele völlig fertig aufgegeben?????????????? Bist du wegen deines eigenen Schicksals so verbittert dass du so reagierst??Sieh das Ganze doch mal als Chance, es ist gut dass es Menschen gibt die sich wehren, das macht auch anderen Mut denn es zeigt der Gesellschaft auf, was "Mobben" für den Einzelnen bedeuten kann.Statt zu boykottieren sollte man aufmuntern!! Ich persönlich finde das sehr mutig und zeige hiermit meinen Respekt. :yo andrea Jutta und Peter 26.08.2003, 19:54 Lieber Gast!
Herr Hensel hat sich Ende Juli mit der Bitte um Unterstützung an uns gewandt. Diese haben wir ihm gerne gewährt, weil wir ein solches Anliegen durchaus legitim finden.
Und ja, wir haben uns auch um Unterstützung bittend an den DGB-Bundesvorstand und die Gewerschaft Ver.di gewandt. Von diesen sind wir enttäuscht, weil bisher keine Reaktion kam. Von dem Schleswig-Holsteinischen Petitionsausschuß und dem EU-Bürgerbeauftragten haben wir aber immerhin schon Zusagen, daß die Angelegenheit untersucht werde.
Gruß gast 26.08.2003, 21:57 @andrea
Hallo,
wenn z.B. eine verkäuferin oder handwerker um hilfe bittet, da werden keine solche aktionen wie diese hier gestartet! Ehrlich, das ärgert mich schon sehr!
Zumal der mann in seinem fall wohl dienstanweisungen einfach mal so ignoriert hat, da könnte man doch auch sagen, - er hat seine jetzige situation provoziert?
Als antwort bekommt man dann von herrn hensel, dass können sie überhaupt nicht einschätzen, dazu fehlen ihnen,- zitat: in ermangelung einer notwendigen sach- und datenlage - wie o.a. auch bei weiteren überlegungen zur arbeitsrechtlichen vorgehensweise nicht adäquat einschätzen können. zitat ende Was für eine aroganz!
Er mag ja recht haben, dass man sich ihm gegenüber nicht korrekt verhalten hat, aber ob es sich da tatsächlich um mobbing handelt? Wohl doch eher um eine arbeitsvertragliche angelegenheit?
Jeder Mensch, ob gemobbt oder nicht gemobbt, ist selbstverantwortlich, sich aktiv um die Erhaltung seines seelischen und körperlichen Wohlbefindens zu kümmern.
Das kann auch bedeuten, die eigenen Einstellungen zu hinterfragen. Oft können diese mobbingfördernd sein.
Ich wünsche herrn hensel, dass er es nie bereuen wird, diesen weg eingeschlagen zu haben, denn selbst das berühmte thüringer urteil (LAG Thüringen vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 ), hat im zusammenhang mit mobbing, den vielen betroffenen bisher kaum geholfen.
Ich melde mich wieder, wenn die sache von herrn hensel entschieden wurde.
:yo Gast 26.08.2003, 22:04 @Jutta und Peter
Und wie seit ihr mit all den anderen bitten und anfragen umgegangen? ?( Jutta und Peter 26.08.2003, 22:42 Hallo Gast!
Diese Frage haben wir ja jetzt eigentlich erwartet :smile
Zum einen: "Andere Bitten und Anfragen" erreichen uns entweder per Mail oder über dieses Forum. Diese Bitten und Anfragen enthalten meist sehr spärliche Angaben, die wir dann so gut es eben geht zu beantworten versuchen. In der Regel erhalten wir dann keine weitere Rückmeldungen, geschweige denn ein "Danke schön", wenn unsere Tipps weitergeholfen haben.
Zum anderen: Bei Herrn Hensel handelt es sich ja nicht um eines der vielen täglichen Mobbing-Opfer, die von uns einfach nur einen Hinweis erwarten, wie sie sich verhalten sollen, oder an ihrer Situation verzweifeln und irgendwann aufgeben, sondern um einen Menschen, der seit Jahren engagiert gegen Mobbing anzugehen versucht und jetzt selbst zum Opfer geworden ist - das halten wir schon für einen qualitativen Unterschied, der diesen Einsatz lohnt. Oder erwartest Du für jeden eine eigene Petition, wenn nicht einmal in den Anfragen steht, aus welchem Bundesland er/sie kommt?
Gruß gast 27.08.2003, 09:05 Hallo Jutta und Peter!
Das herr hensel engagiert gegen mobbing seit jahren anzugehen versucht ist ja wohl unumstritten!
Nur in die jetzige situation hat sich herr Sich.-Ing. Jörg Hensel selbst gebracht! Wie ich ja bereits geschrieben habe, warum ist er nicht gegen die, nach seiner ansicht rechtswidrigen dienstanweisungen gerichtlich vorgegangen? Seine antworten, zu einigen der fragen die gestellt wurden, sind mehr als dürftig und sprechen für sich. Auf viele fragen geht er überhaupt nicht ein! Oder unterstellt einem, das können sie überhaupt nicht beurteilen, da fehlen ihnen die kenntnisse!
So jetzt noch zu dem, dass ihr bisher nie konkrete hilferufe bekommen habt, das stimmt nicht!Diese anwort dazu habe so erwartet. :smile Nur hatten diese Menschen kein titel oder waren ebend nicht so interessant wie der "fall" Sich.-Ing. Jörg Hensel. Wie ich aus eigener erfahrung einfach mal behaupte!
Seit ich mich mit mobbing befasse, schreckt mich eigentlich nichts mehr.
Es gibt viele wege um Mobbingopfer zu helfen.
Und erwartet nicht zuviel von euren eingaben an den petitionsausschuss, in schwebenen verfahren greift der ausschuss nicht ein.
Noch einige fragen, hat herr Sich.-Ing. Jörg Hensel die ordentliche kündigung bekommen ? Er selbst hat dies bisher nicht bestätigt. Wenn ja, hat der pr zugestimmt? Ist herr Sich.-Ing. Jörg Hensel mitglied in einer gewerkschaft? Wenn ja, in welcher?
:wave hensel 29.08.2003, 14:03 sehr geehrter gast,
zur beantwortung ihrer fragen kann folgendes gesagt werden:
- ja, es liegt eine ordentliche kündigung vor - nein, der personalrat hat nicht zugestimmt - die gewerkschaft heißt komba schleswig-holstein und verfügt über einen mobbingbeauftragten namentlich: herr ernst-günther paasch
weitere informationen (auszug der online-präsenz) hierzu:
KOMBA KOMBA-Gewerkschaft Schleswig-Holstein Gerwerkschaft kommunaler Beamter und Arbeitnehmer e.V.
Kreisverband Flensburg Rathaus, Am Pferdewasser 1, 24937 Flensburg Vorsitzender: Horst Bendixen, Tel. 85 27 16
Kreistarifausschuß Vorsitzender: Ernst-Günther Paasch, Tel. 85 24 87, Mobil 0172 / 3863792eMail
Hilfe bei Mobbing: Ernst-Günther Paasch, Tel. 85 24 87, Mobil 0172 / 38 63 792
oder
http://kombash.datakontor.de/index.php?Link=personen&kat_id=1 Jutta und Peter 31.08.2003, 21:26 @Gast So jetzt noch zu dem, dass ihr bisher nie konkrete hilferufe bekommen habt, das stimmt nicht!Diese anwort dazu habe so erwartet. Nur hatten diese Menschen kein titel oder waren ebend nicht so interessant wie der "fall" Sich.-Ing. Jörg Hensel. Wie ich aus eigener erfahrung einfach mal behaupte! Anonym behaupten und nix belegen kann jeder. Deshalb lehnen wir es ab, hierzu Stellung zu nehmen.
Aus Gründen der Nettiquette (http://www.zfn.uni-bremen.de/regelungen/nettiquette.php3) schließen wir diesen Thread vorläufig, weil andere Besucher hier ja kaum zu Wort kommen bzw. deren Beiträge völlig untergehen.
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Ich (wie bestimmt auch viele andere opfer), habe(n) auch nirgens hilfe, unterstützung oder persönlichen Zuspruch (auch nicht von herrn hensel) bekommen!
Hallo Gast, ich frage mich warum du derart negativ auf Herrn Hensel reagierst. Hast du seinerzeit denn so gekämpft oder hast du wie so viele völlig fertig aufgegeben?????????????? Bist du wegen deines eigenen Schicksals so verbittert dass du so reagierst??Sieh das Ganze doch mal als Chance, es ist gut dass es Menschen gibt die sich wehren, das macht auch anderen Mut denn es zeigt der Gesellschaft auf, was "Mobben" für den Einzelnen bedeuten kann.Statt zu boykottieren sollte man aufmuntern!! Ich persönlich finde das sehr mutig und zeige hiermit meinen Respekt. andrea andrea ist offline Mit Zitat antworten andrea Öffentliches Profil ansehen Eine Private Nachricht an andrea schicken Mehr Beiträge von andrea finden Alt 26.08.2003, 19:54 #22 Jutta und Peter Team Pflegenetz
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Standard Lieber Gast!
Herr Hensel hat sich Ende Juli mit der Bitte um Unterstützung an uns gewandt. Diese haben wir ihm gerne gewährt, weil wir ein solches Anliegen durchaus legitim finden.
Und ja, wir haben uns auch um Unterstützung bittend an den DGB-Bundesvorstand und die Gewerschaft Ver.di gewandt. Von diesen sind wir enttäuscht, weil bisher keine Reaktion kam. Von dem Schleswig-Holsteinischen Petitionsausschuß und dem EU-Bürgerbeauftragten haben wir aber immerhin schon Zusagen, daß die Angelegenheit untersucht werde.
Gruß Jutta und Peter Webmaster Konfliktfeld Pflege Jutta und Peter ist offline Mit Zitat antworten Jutta und Peter Öffentliches Profil ansehen Eine Private Nachricht an Jutta und Peter schicken Besuchen Sie die Homepage von Jutta und Peter! Mehr Beiträge von Jutta und Peter finden Alt 26.08.2003, 21:57 #23 gast Benutzerbild von gast Pfeil @andrea Hallo, wenn z.B. eine verkäuferin oder handwerker um hilfe bittet, da werden keine solche aktionen wie diese hier gestartet! Ehrlich, das ärgert mich schon sehr! Zumal der mann in seinem fall wohl dienstanweisungen einfach mal so ignoriert hat, da könnte man doch auch sagen, - er hat seine jetzige situation provoziert? Als antwort bekommt man dann von herrn hensel, dass können sie überhaupt nicht einschätzen, dazu fehlen ihnen,- zitat: in ermangelung einer notwendigen sach- und datenlage - wie o.a. auch bei weiteren überlegungen zur arbeitsrechtlichen vorgehensweise nicht adäquat einschätzen können. zitat ende Was für eine aroganz! Er mag ja recht haben, dass man sich ihm gegenüber nicht korrekt verhalten hat, aber ob es sich da tatsächlich um mobbing handelt? Wohl doch eher um eine arbeitsvertragliche angelegenheit? Jeder Mensch, ob gemobbt oder nicht gemobbt, ist selbstverantwortlich, sich aktiv um die Erhaltung seines seelischen und körperlichen Wohlbefindens zu kümmern. Das kann auch bedeuten, die eigenen Einstellungen zu hinterfragen. Oft können diese mobbingfördernd sein. Ich wünsche herrn hensel, dass er es nie bereuen wird, diesen weg eingeschlagen zu haben, denn selbst das berühmte thüringer urteil (LAG Thüringen vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 ), hat im zusammenhang mit mobbing, den vielen betroffenen bisher kaum geholfen. Ich melde mich wieder, wenn die sache von herrn hensel entschieden wurde.
gast Alt 26.08.2003, 22:04 #24 Gast
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Und wie seit ihr mit all den anderen bitten und anfragen umgegangen? ?(
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Gast Alt 26.08.2003, 22:42 #25 Jutta und Peter Team Pflegenetz
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Standard Hallo Gast!
Diese Frage haben wir ja jetzt eigentlich erwartet
Zum einen: "Andere Bitten und Anfragen" erreichen uns entweder per Mail oder über dieses Forum. Diese Bitten und Anfragen enthalten meist sehr spärliche Angaben, die wir dann so gut es eben geht zu beantworten versuchen. In der Regel erhalten wir dann keine weitere Rückmeldungen, geschweige denn ein "Danke schön", wenn unsere Tipps weitergeholfen haben.
Zum anderen: Bei Herrn Hensel handelt es sich ja nicht um eines der vielen täglichen Mobbing-Opfer, die von uns einfach nur einen Hinweis erwarten, wie sie sich verhalten sollen, oder an ihrer Situation verzweifeln und irgendwann aufgeben, sondern um einen Menschen, der seit Jahren engagiert gegen Mobbing anzugehen versucht und jetzt selbst zum Opfer geworden ist - das halten wir schon für einen qualitativen Unterschied, der diesen Einsatz lohnt. Oder erwartest Du für jeden eine eigene Petition, wenn nicht einmal in den Anfragen steht, aus welchem Bundesland er/sie kommt?
Gruß Jutta und Peter Webmaster Konfliktfeld Pflege
-- DetlevLengsfeld 2007-08-29 20:41:03
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Jörg Hensel/Spurensuche im Internet/PflegeNetz (last modified 2008-11-04 07:00:21)