Keine Haftung für Fehler in übernommenen Zeitungsbeiträgen Dem privaten Betreiber eines Internetangebots ist es nicht zuzumuten, Darstellungen von professionellen Medien, die er auf seine eigene Website übernimmt, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 11. September 2008 (Az. 27 O 829/08). Die Entscheidung findet man zusammen mit einer Dokumentation des Prozessverlaufs im Forum des Beklagten.
Urteil stärkt Recht auf Meinungsfreiheit im Internet für Foren / Blogs Laut Urteil des Kammergerichts Berlin (erste Instanz) dürfen Blogger und Forenbetreiber Zeitungsberichten glauben schenken und sie ohne eigene Recherche veröffentlichen. Sie können selbst dann nicht verurteilt werden, wenn sich der Bericht als falsch herausstellt, wenn sie ihn nach Kenntnis der Falschberichterstattung aus dem Netz nehmen.
Bankaufseher gerät unter Druck Die Opposition im Bundestag fordert den Rücktritt des Chefs der Bundesanstalt für Finanzaufsicht, Jochen Sanio. Die Behörde fand bei einer Sonderprüfung der irischen Tochter der Hypo Real Estate Risiken. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erreichte die Nachricht nicht.
Der liberale Selbstbetrug Wie der Magdeburger Schneidergeselle Wilhelm Weitling zum Vordenker des freiheitlichen Sozialismus wurde. Eine Hommage zu seinem 200. Geburtstag...Den Widerspruch zwischen der liberalen Politik der Zeit und dem liberalen Ideal reflektiert Weitling feinnerviger als andere Sozialisten. Er verfolgt die historische Metamorphose der kapitalistischen Widersprüche, in der ursprüngliche Wohltat in Plage umschlägt: Warenüberfluss Armut erzeugt, Wunderwerke der Maschinerie Arbeiter brotlos machen, wissenschaftliche Glanzleistungen Schatten werfen, in denen das Volk verdummt und verroht. Das große Lob der freien Konkurrenz hält er für Selbstbetrug. Er zeigt, wie das freie Spiel der Kräfte, von dem man sich persönliche Freiheit und die spontane Harmonisierung der Interessen erhofft, den Kampf aller gegen alle entfesselt, die sozialen Vorrechte der Starken zementiert, die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft und alle sozialen Beziehungen verwüstet. Die viel beschworene persönliche Freiheit sieht er an Macht und Geld geknüpft. »Je mehr einer davon hat, desto freier und unabhängiger ist er.« In ihrer »liberalen Sprache« sagen sie Freiheit und meinen Vorrechte
ING - Der nächste Kandidat? Der größte niederländische Bankkonzern ING im Gepräch mit Zentralbank und Regierung wegen Kapitalspritze.
Keine Haftung für Fehler in übernommenen Zeitungsbeiträgen
Dem privaten Betreiber eines Internetangebots ist es nicht zuzumuten, Darstellungen von professionellen Medien, die er auf seine eigene Website übernimmt, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 11. September 2008 (Az. 27 O 829/08). Die Entscheidung findet man zusammen mit einer Dokumentation des Prozessverlaufs im Forum[1] des Beklagten.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Veröffentlichung eines Beitrags aus der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in einem nichtkommerziellen Internetforum, der eine falsche Tatsachenbehauptung enthielt. Der Betreiber des Forums erhielt daraufhin eine Abmahnung, welche ihn jedoch erst nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub und damit nach Verstreichen der gesetzten Frist erreichte. Zwar entfernte er sofort den umstrittenen Beitrag und gab eine Unterlassungserklärung ab. Inzwischen hatte der durch den Artikel betroffene Kläger jedoch bereits Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung hatte sich die Klage inzwischen inhaltlich erledigt. Im Rahmen des nun veröffentlichen Beschlusses hatten die Richter jedoch noch über die entstandenen Kosten zu entscheiden[2]. Diese muss nun der Kläger des Rechtsstreits tragen, da diesem der geltend gemachte Unterlassungsanspruch dem Beschluss zufolge nicht zustand.
Nach Ansicht des Gerichts ist die der Presse obliegende Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung von nachteiligen Tatsachen nicht auf private Betreiber von Internetangeboten übertragbar. Es sei diesen bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, insbesondere solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen zu erbringen. Vielmehr sei der Betreiber auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen.
Zwar gelte grundsätzlich, dass eine unbewiesene Tatsachenbehauptung herabsetzenden Charakters nicht deswegen zulässig sei, weil sie auch von anderen unwidersprochen aufgestellt worden ist. Würde man aber auch von einer Privatpersonen die Prüfung solcher Behauptungen verlangen, so hätte dies zur Folge, dass er herabsetzende Tatsachen, die er der Presse entnommen hat, überhaupt nicht mehr aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfte.
Vielmehr würde der gesamte gesellschaftliche Kommunikationsprozess eingeschränkt, wenn "Presseberichte, die ihre meinungsbildende Funktion erfüllen, vom Einzelnen, der sich aufgrund solcher Berichte eine Meinung gebildet hat, nicht mehr verwertet werden dürften, weil der Beweis für ihre Wahrheit nicht antreten kann". Aus diesem Grund dürfe eine Privatperson, die Presseberichte guten Glaubens aufgreift und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen zieht, erst dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen ist.
Bei der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung ist allerdings zu beachten, dass sie keinen Freibrief für die Übernahme von Meldungen aus anderen Medien darstellt. Diese sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt, so dass eine Erlaubnis des Rechteinhabers notwendig ist. (Joerg Heidrich) /
heise online 15.10.2008 16:27 http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/117427
Dies ist wichtig für weitere Abmahnungen und die Vorbereitung des Rechtsweges!
-- DetlevLengsfeld 2008-10-19 08:50:33
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