Bürgerinnen und Bürger von Europa!
Einfach ein gute Idee an der man teilnehmen muss.
Bürgerinnen und Bürger von Europa!
Die Szenarien, in denen Sie von der Qualität deutscher Justiz betroffen werden können,
sind so zahlreich, dass sie durchzuspielen den Rahmen eines Briefes sprengen würden. Denken
Sie allein an die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen auf internationaler Ebene,
und Sie werden merken, was durchaus sehr schnell passieren kann!
Das Bundesverfassungsgericht denunzierte die Europäische Menschenrechtskonvention mit
folgender Passage unter Bookmark 18 seines Urteils vom 14.10.2004:
Auf Grund des Ranges der Europäischen Menschenrechtskonvention als einfaches Gesetzesrecht unterhalb der Verfassung, sei der Gerichtshof im Verhältnis zu den Gerichten der Vertragsparteien funktionell kein höherrangiges Gericht. Deshalb könnten nationale Gerichte weder bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention noch bei der Auslegung nationaler Grundrechte an dessen Entscheidungen gebunden sein.
Die Links zum Urteilstext sind:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html ( Deutsch
)
Die englische Version ist zur Zeit des Schreibens von der Website verschwunden. Der englische Text kann ersatzweise auf:
http://www.eucars.de/BVerfG/rs20041014_2bvr148104e.htm
eingesehen werden.
Der betreffende Artikel der Konvention lautet:
Art. 46 Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile
(1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
(2) Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug.
So viel wir wissen, stehen deutsche Richter allein mit dieser abstrusen Meinung da. Fest steht
allerdings, dass jemand, der die Konvention so sehr missachtet, nicht viel für Menschenrechte
übrig haben kann. Dies bestätigt eine Analyse der NGO-Menschenrechtsdatenbank unter
Art. 6-1 bis 6-3-e der Konvention:
Aufgrund der (unbrauchbaren) deutschen Prozessvorschriften gibt es eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit,
dass gegen die Konvention (überwiegend Art 6-1 und Art 6-3-d ) verstoßen wird. Dazu
kommt ein erheblicher Anteil persönlicher Willkür der Richterschaft selbst. Um Überschneidungen
zu vermeiden und Trends erkennbar zu machen, zeigen die Kurven das Verhältnis zwischen
Verstößen und Nicht-Verstößen (bzw. Verletzung) pro Artikel und Prozess.
Im Moment liegt der Anteil von Verletzungen der Menschenrechte bei einem Anteil von etwa 33%
aller Artikel der EMRK. Dies ist erschreckend hoch!
Die Gründe für diese Missstände sind vielschichtig, gereichen der deutschen
Justiz jedoch keineswegs zur Ehre! Falls Sie mehr dazu wissen wollen, dann ist das LLAMS (
= Low Level Abuse Models / Modelle des Missbrauchs auf unterster Ebene) sehr zu empfehlen,
bietet es doch eine Übersicht über die verworrenen Strukturen und Verflechtungen
in der bundesdeutschen Verwaltung, Justiz und Industrie. Link:
http://www.eucars.de/intntl/defns/llams/llams.pdf (Englisch )
Falls jemand meinen sollte, das LLAMS sei reine Theorie, stellen wir Ihnen eine Auswahl an
Internet - Links am Ende dieses Briefes vor. Sie werden erkennen, dass Justizunrecht und Verletzung
der Menschenrechte in Deutschland leider bittere Realität ist! Nicht jede ungerecht erscheinende
Gerichtsentscheidung ist ein Verstoß gegen die Vorschriften der EMRK. Aber jeder tatsächliche
Verstoß ist einer zu viel!
Wir werden am 30.09.2004 in Brüssel anlässlich des geplanten Treffens der europäischen
Justizminister demonstrieren, um unserem Unmut über die unglaublichen Missstände
in der deutschen Justiz kundzutun. Falls Sie in Dublin, Vilnius oder anderweitig in der EU
leben, können Sie uns Ihre Solidarität beweisen, indem Sie unsere Petition mit Ihrer
E-Mail-Adresse per Knopfdruck unterschreiben.
Der Link dazu ist:
Link: TBN
Unterschrift:
Links zu Mißstände der Justiz
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Im Anhang läßt sich die PDF-Datei laden! Bruessel.pdf
Mobbing-Gegner/Termine/2006-09-30 (last modified 2008-11-04 07:00:05)