Systematischer Psychoterror: Besserer Schutz vor Mobbing
Beweislast || Beweislastumkehr
http://www.focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1857&zu2=0014&res=job Quelle
Mit einem Grundsatzurteil sollen Arbeitnehmer besser vor Mobbing geschützt werden. Laut dem Landesarbeitsgericht in Erfurt (LAG) gilt dieser „systematische Psychoterror“ als ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Gesundheit des Arbeitnehmers.
„Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing“, sagte Peter Wickler, der Vorsitzende der 5. Kammer des LAG. Die Richter stellten 14 Leitsätze auf, nach denen Mobbing-Fälle künftig entschieden werden können. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen, auch vor Belästigungen durch Dritte.
Derzeit kämen Mobbing-Opfer vor Arbeitsgerichten meist gar nicht erst nicht zu Wort, weil sie ihre Vorwürfe nicht beweisen könnten, sagte Wickler. Ihre Beweisnot müsse mit einem fairen Verfahren ausgeglichen werden. Das bedeutete, das Opfer als Partei anzuhören und seine Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Ein 54 Jahre alter leitender Angestellter der Sparkasse Gera/Greiz hatte geklagt, ein Vorstand habe ihn mit Aufgaben weit unter seiner Vergütungsgruppe aus der Anstellung drängen wollen. Das LAG bestätigte unter Androhung von 50 000 Mark Ordnungsgeld eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichtes Gera. Diese hatte der Sparkasse eine Fortsetzung dieses Verhaltens verboten. Der 54-Jährige war an Depressionen erkrankt
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Mobbing/"Systematischer Psychoterror": Besserer Schutz vor Mobbing (last edited 2011-01-01 23:45:06 by DetlevLengsfeld)