Kündigung Musterbrief
Ein RIESEN problem bei fortwährenden Kündigungen.. (siehe Mobbing Fälle Volkswagen) ist ja das Ausbluten. Da wir in Good-Old-Germany leben müssen wir nur die Wege kennen.
Ein Ansatz beschreibt dieser Musterbrief:
Sehr geehrter ,
Sie haben leider vergessen, nach dem Prozess am xxxx und dem Teilurteil, dass die Kündigungen für unzulässig erklärt hat, einen Antrag auf Lohnfortzahlung zu stellen. Dies ist Grundlage der Regelung im Arbeitsrecht, vergleichen Sie dazu bitte die Schriftreihe A 711 des BMAS auf Seite 30 ff. Der Nachweis, mit dem man Lohnfortzahlung auch per Gerichtsvollzieher innerhalb von 14 Tagen durchsetzen kann ist einfach, den das Urteil xxxxx hat alle Kündigungen als rechtlos angesehen. Dann ist der Arbeitgeber bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils verpflichtet, den Lohn umgehend fortzuzahlen. Bitte holen Sie umgehend diesen Antrag nach und stellen für den Prozess am xxxx einen neuen, denn der Beklagte wiederholt ja nur in seiner Berufung seine bekannten Vorwürfe, die einer substantiierten Vorgabe des Gerichtes in keinem Punkt standhalten können und die sich auch noch erheblich widersprechen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie bis zum xxxxx mir diesen Antrag zur Einsicht vorlegen. Laut Satzung der DPVKOM habe ich Anspruch auf eine volljuristische Vertretung vor dem Arbeitsgericht, in dem Punkt habe ich die leider nicht bekommen.
So droht mir ab dem yyyyyyyy kein Hartz IV und der Ärger mit der Agentur für Arbeit wegen ALG 1 wäre mir auch seit dem yyyyyyyyyyy geblieben und der Beklagte kann seine Verzögerungstaktik von mir aus dann bist zum BAG fortsetzen.
Informationen zur Rechtsprechung und Antragstelle erhält man bekanntlich ohne großen Aufwand vom BMAS auf der Homepgae unter dem Link Arbeitsrecht, und unter Suche A 711.
Anlage per link beim BMAS abrufbar:
Stand: Januar 2006 - aktualisierte Neuauflage Verfügbarkeit: verfügbar Art.-Nr.: A711
Mit freundlichen Grüßen
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http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/arbeitsrecht/3590426,f=linkL4_1.html
Arbeitsagentur muss über alle Leistungen informieren
Kassel (dpa) - Die Agentur für Arbeit muss ältere Arbeitslose über die Möglichkeit von Lohnzuschüssen informieren. Tut sie es nicht, kann der Betroffene Anspruch auf Schadenersatz haben, urteilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel. Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur muss Kunden über alle möglichen Leistungen zu informieren.
Demnach muss die Behörde die Arbeitssuchenden über alle in Frage kommenden Leistungen informieren. Wie hoch eine Entschädigung sein könne, legten die Richter allerdings nicht fest. Dazu würden die Details des Einzelfalles fehlen.
Im dem Fall ging es um einen heute 58-jährigen Baden-Württemberger, der sich im Februar 2003 arbeitslos gemeldet hatte. Schon zwei Wochen später fand er wieder Arbeit, allerdings schlechter bezahlt. Erst später erfuhr er, dass die Bundesagentur für Arbeit in solchen Fällen - auf Antrag - einen Ausgleich zahlt.
Seine Bitte um diesen Ausgleich lehnte die Behörde jedoch ab, weil der Antrag vor Aufnahme der neuen Stelle hätte gestellt werden müssen. Zudem sei die Arbeit nicht von ihr vermittelt worden.
Die Bundesrichter urteilten hingegen, dass sich die Agentur für Arbeit nicht auf den verspäteten Termin berufen dürfe. Zwar müssten die Anträge tatsächlich vor Aufnahme der Arbeit gestellt werden, das gelte jedoch nicht, wenn der Betroffene nicht über seine Rechte informiert wurde.
Eine Informationspflicht der Behörde ergebe sich schon aus dem Willen des Gesetzgebers, mit dieser Regelung ältere Arbeitslose für schlechter bezahlte Stellen zu gewinnen und so ihre Erwerbslosigkeit zu verkürzen. Informiere die Arbeitsagentur den Betroffenen nicht, müsse von einem Fall "unbilliger Härte" ausgegangen und dem Kläger ein Ausgleich gezahlt werden.
- Lohnzuschüsse für ältere Arbeitslose
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-- DetlevLengsfeld 2007-02-12 10:27:04
Tags: bmas | mobbing | hartzIV | arbeitsrecht
Mobbing/Agentur für Arbeit, Hartz IV und ständige Kündigungen (last edited 2009-11-25 22:19:22 by DetlevLengsfeld)