dieses ist der aktuelle Stand der Presseerklärung zum 1. Mai 2007
Presserklärung:
Warum Mobbing in Deutschland so erfolgreich ist! Aktion AntiMobbing Das-Geht-Besser
Augenblickliche Lage Mobbing gibt es immer wieder in der europäischen Arbeitswelt. Nur, in all den Nachbarstaaten hat man sich von Seiten der politischen Entscheidungsträger vehement mit Gesetzen gegen diese soziale Seuche gestemmt. In Deutschland ist dies nicht erfolgt und daher nimmt angesichts der sozialen Lage vieler Arbeitnehmer durch die Bedrohung mit Arbeitslosigkeit und Hartz IV diese Seuche immer weitere Ausmaße an. Ursachen gibt es viele, so hat zuletzt der Beitrag von Frontal 21 mit dem Titel Gewalttätige Kollegen davon einige aufgezeigt.
Das Dilemma Doch eine der wichtigen Seiten in einem Mobbingfall hat die gesellschaftliche Diskussion bisher geschickt ausgeblendet, die der Arbeitsgerichte. Ziel der Mobber ist es fast immer jemanden vom Arbeitsplatz zu vertreiben, also der Kampf um den Job vom Kollegen, und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Mobbern um Frauen oder Männern handelt, die Gleichberechtigung hat hier schon lange sich durchgesetzt.
Die erste Stufe zur gerichtlichen Auseinadersetzung Nun kann sich das Opfer vor Gericht wehren. Meist beginnt das mit den unwillkürlich einsetzenden Kündigungen. Pro Opfer ist es heute üblich, dass sich die Unternehmensleitung oft mit dem Mob verbündet und das Opfer wird mit mehreren Kündigungen bombardiert. Nun geht die nächste Stufe der Demütigung und Schikane los. Man muss eine Rechtsvertretung finden, viele haben dann die erste üble Erfahrung mit ihrer Interessenvertretung oft nach Jahrzehnten treuer Mitgliedschaft gemacht.
Die zweite Stufe oder wie geht man es an? Innerhalb von drei Wochen muss der Betroffene gerichtlich Einspruch gegen die Kündigungen einlegen, oft fehlt bei den Kündigungen geschickter Weise die Begründung, also muss der gefundene Anwalt einen Anfechtungsgrund finden, meist ist es die Vollmacht des Unterzeichners einer Kündigung. In § 4 Kündigungsschutzgesetz wird das so formuliert, „ will ein Arbeitnehmer geltend machen. dass eine Kündigung ...rechtunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht.... erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist“.
Die erst Tortour Drei Wochen! Drei Wochen in denen man eine Rechtvertretung suchen muss, seine Lage erklären muss, Termin bekommen muss und dann noch die Erhebung der „Feststellungsklage“, so nennt sich das juristisch und dann muss ja auch noch die finanzielle Frage geklärt sein, wer bezahlt den Anwalt, Rechtsschutzversicherung usw. Alleine dieser Druck lastet auf dem Mobbing-Opfer nun zusätzlich, statt Unterstützung kommt die nächste Stufe der psychischen Eskalation.
Die dritte Stufe, die Güteverhandlung Noch klammert sich meistens das Opfer an die Illusion, jetzt geht es los und bald habe ich meinen Arbeitsplatz wieder. Nach dem § 54 Arbeitsgerichtsgesetz soll die „mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden“, also ohne Beisitzer „zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung)“ stattfinden. Im Klartext heißt das, hier wieder über Abfindung, Geld gesprochen. Der Arbeitnehmer und somit das Mobbingopfer kann sich den zustehenden Arbeitsplatz für Bargeld abkaufen lassen, um mehr geht es hier nicht. Nun erlebt das Opfer die nächste Stufe der psychischen Eskalation, nämlich die einfache Tatsache, für wie viel verkaufst du deine Würde und dein Recht auf Arbeit, denn Mobbing ist immer ein Angriff auf die Würde des Menschen und auf das Recht der freien Arbeitsplatzwahl oder wie es im Grundgesetz im Artikel 12 (Berufsfreiheit) so schön heißt, >(a)lle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz ... frei zu wählen<. Denn den Arbeitsplatz kann er ja nicht mehr wählen, er hat sich sogar dieses Grundrecht „abfinden“ lassen und das bei der heutigen Sanktion Hartz IV.
und und und
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Harald Bulling
Dipl. Volkswirt
Links zum Thema:
Es geht auch besser:
-- DetlevLengsfeld 2007-04-12 13:53:25
/1. Mai 2007 Presseerklärung
Mobbing/Aktionen/Tag der Arbeit/1. Mai 2007 Presseerklärung (last modified 2008-11-04 06:59:55)