Das Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sollte ja der Bestandschutz der beherrschende Gedanke sein. Leider steht häufig ein unmöglicher Vergleich auf der Wunschliste der Arbeitsrichter.
Begriffsdefinition MOBBING im Arbeitsrecht
“Im arbeitsrechtlichlichen Sinn erfasst der Begriff des Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso schützenswerte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen” Und was macht das Arbeitsrecht? Häufig zu wenig!
(Definition des LAG Thüringen vom 10.04.2001)
Lesen Sie bitte hier weiter die Inhalte werden z.Z umstrukturiert! Der Schlüssel gegen Mobbing -> Arbeitsrecht
Gesetze
Eine grundlose Kündigung sollte nie vor einem Arbeitsgericht durchkommen. Leider ist das nicht die Realität von deutschen Arbeitsgerichten. Häufig wird die ordentliche Kündigung durch unberechtigte Abmahnung(en) eingeleitet. Achtung. Hier ist absolute Cleverniss gefragt!
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Mobbing/Arbeitsrecht (last edited 2009-12-01 23:28:19 by DetlevLengsfeld)
