Mobbing Definition
Das Bundesarbeitsgericht hat sich direkt mit Mobbing nach diesseitigem Kenntnisstand noch nicht befasst. In einer Entscheidung, die sich nur mittelbar mit Mobbing befassen musste (es ging um die Erstattungspflicht von Fortbildungskosten eines Betriebsrates) hat das BAG folgende Definition gewählt:
„Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“
-- DetlevLengsfeld 2007-04-17 10:23:57
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