„Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, auf einander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheit ist ausreichend.“
-- DetlevLengsfeld 2007-04-17 10:26:59
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Mobbing/Definition/LAG-Thüringen (last modified 2008-11-04 06:59:56)