Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing
Die Fürsorgepflicht Ist in meinem Fall beweisbar mit Füßen getreten worden. Ich will aber trotzdem die wichtigsten Fundstellen aus dem Internet auflisten.
* http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers , die sich aus §§ 241 Abs. 2, 617-619 BGB ergibt, ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften, etwa
- die Arbeitsstättenverordnung
- das Arbeitsschutzgesetz
- das Arbeitssicherheitsgesetz
Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung oder Probleme aus Sprachschwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer) zu kümmern.
Unabdingbar besteht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn für erkrankte Hausangestellte in § 617 BGB. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich zudem auf die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, besonders zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Sozialabgaben.
Im Beamtenrecht ist der Dienstherr gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen. Für Soldaten besteht eine
Als weitere gute Quelle rate ich diese [http://www.ratgeberrecht.de/index/is00496.html Seiten] zu lesen:
Fürsorgepflicht
Fragen und Antworten (24)
Gesetze (2)
Fragen und Antworten
- Darf der Arbeitgeber im Betrieb den Arbeitnehmer lückenlos überwachen?
- Inwieweit besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitnehmern vor dem Rauchen im Betrieb zu schützen?
- Inwieweit ist der Arbeitgeber zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet?
- Inwieweit ist der Arbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen im Betrieb geschützt?
- Inwieweit ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, gesetzlich verankert?
- Inwieweit ist es zulässig, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bekleidungsvorschriften macht?
- Inwieweit steht dem Arbeitnehmer bei sexueller Belästigung ein Beschwerderecht zu?
- Kann der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag ausschließen?
- Kann die Verletzung von Fürsorgepflichten die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen?
Muß der Arbeitgeber beim Abschluß eines Aufhebungsvertrags den Arbeitnehmer über die Auswirkungen und Folgen aufklären?
Von wem muß die sexuelle Belästigung veranlaßt sein, wenn der belästigte Beschäftigte seine Rechte nach dem Beschäftigtenschutzgesetz geltend machen will?
Wann liegt eine sexuelle Belästigung vor?
Was versteht man unter der "Beschäftigungspflicht" es Arbeitgebers?
Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten obliegen dem Arbeitgeber?
Welche Folgen hat eine sexuelle Belästigung?
Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung des Arbeitnehmers keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen ergreift?
Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt?
Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, verletzt??
Welche Schutzpflichten obliegen dem Arbeitgeber in bezug auf die vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachten persönlichen, arbeitsnotwendigen Sachen?
Welche Schutzpflichten obliegen dem Arbeitgeber in bezug auf die vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachten persönlichen, nicht arbeitsnotwendigen Sachen?
Welche Schutzpflichten obliegen dem Arbeitgeber in bezug auf die vom Arbeitnehmer in den Betrieb eingebrachten persönlichen, nicht arbeitsnotwendigen, aber üblichen Sachen?
Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Partner im Rahmen der Anbahnung eines Mietverhältnisses?
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber?
Welche Verpflichtungen ergeben sich für den Arbeitgeber aus seiner Pflicht, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen?
Gesetze
BGB § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
Eine wirklich gewaltige Ausarbeitung der Arbreitsrechlichen Betrachtung ist auf den Seiten von RA Buschamnn
Einige Auszüge aus den Inhalt, aus denen ich Kritik aber auch eine Erwartung in Richtung Erfurt lese:
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing Der Arbeitgeber ist bei Mobbing am Arbeitsplatz zum aktiven Eingreifen verpflichtet. Er riskiert sonst eine Haftung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. ... Der Arbeitgeber muss bei Mobbing-Vorfällen handeln
... Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet den Arbeitgeber nämlich, auf das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Eine Missachtung dieser als Fürsorgepflicht bezeichneten Arbeitgeberpflichten bei Mobbing kann zu Schadensersatzansprüchen und anderen Rechtsansprüchen des Mobbing-Opfers führen.
.... Der Arbeitgeber darf Vorgängen, die sich auf Arbeitnehmer negativ auswirken, nicht einfach tatenlos zusehen oder gar selbst Mobbing betreiben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Der muß der Arbeitgeber bei allen seinen Maßnahmen - und zwar auch soweit er eigene Rechte ausübt
- auf das Wohl und die berechtigten Interessen seines Arbeitnehmers Bedacht nehmen. Der Arbeitgeber kann deshalb unter Umständen auch die Pflicht haben, besondere Maßnahmen zu treffen, die die Entstehung eines Schadens, insbesondere eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers, verhindern können. Dies gilt gerade auch bei Mobbing. Der Umfang dieser Fürsorgepflicht genannten Arbeitgeberpflicht lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur im Einzelfall und nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen
(BAG AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 83 BGB § 611 Fürsorgepflicht BAG BB 1977, 1401; BAG 7, 267 [271, 272] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht). Aus der Fürsorgepflicht lassen sich zahlreiche Einzelpflichten des Arbeitgebers für Mobbing-Situationen , die in Beispielen noch darstellt werden. Zusätzlich: Ein Recht des Arbeitnehmers am eigenen Arbeitsplatz?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 04.06.1998 (BAG, Urteil vom 04.06.1998 - 8 AZR 786/96 - AP BGB § 823 Nr. 7) angedeutet, das es darüberhinaus zugunsten der Arbeitnehmer möglicherweise auch ein "Recht am Arbeitsplatz" im Sinne eines räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen Verfügungsrechts des Arbeitnehmers anerkennen könne, das als sogenanntes absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist.
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben hat der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Bezug auf Ansehen, soziale Geltung und berufliches Fortkommen zu beachten (BAG Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93, BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht). Hieraus lassen sich verschiedenste Pflichten des Arbeitgebers ableiten.
-- DetlevLengsfeld 2007-02-15 06:22:28
Tags: mobbing | arbeitsrecht | fürsorgepflicht | gesundheitswesen
Mobbing/Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Mobbing (last edited 2009-10-18 11:30:51 by DetlevLengsfeld)