Klaus Volkert || Peter Hartz || Bernd Osterloh || SPD || IG Metall
Datum: 16.08.2005
Lengsfeld J. Autostadt GmbH: Mobbing
Sehr geehrter
anwaltlich beauftragt vertrete ich nach wiederholten, massiven Mobbingübergriffen im Unternehmen der -Autostadt GmbH- den Arbeitnehmer, Herrn Detlev Lengsfeld, Am Fuchsberg 24, 38373 Frellstedt in zwei Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Braunschweig sowie am Niedersächsischen Landesarbeitsgericht (Hannover).
Mein Mandant hat mich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden, so daß ich unter Bezugnahme auf das heute mit Ihnen geführte Telefonat Auskunft zu den ungeheuerlichen Mißständen bei dem Unternehmen Autostadt GmbH geben mochte:
Herr Lengsfeld hatte sich wiederholt wegen diverser Mobbing-Vorkommnisse beschwert. Anstatt diese Mißstände abzustellen, wurde gegenüber Herrn Lengsfeld im Jahre 2002 seitens der Geschäftsleitung unzutreffend unterstellt, daß er sich über die Krankheit eines Kollegen belustigt habe und ihm -Herrn Lengsfeld- eine Abmahnung übermittelt. Hiergegen setzte sich das Mobbing-Opfer beim Arbeitsgericht Braunschweig erfolgreich zur Wehr, so daß die Autostadt Gmbh im Rahmen eines Vergleichs die Abmahnung vorzeitig aus der Personalakte entfernte.
Da auch nach dieser arbeitsgerichtlichen Einigung die Mobbing-Vorkommnisse nicht beendet wurden, sondern sich im Gegenteil sogar verstärkten, wurden die gesundheitlichen Beschwerden für Herrn Lengsfeld unerträglich. Er wurde aus dem Betrieb trotz auch eines persönlichen Anschreibens an den VW-Betriebs- und Aufsichtsrat/Herrn Volkert- regelrecht per gesundheitsbedrohlicher Methoden weggeekelt:
So wurden beispielsweise überdurchschnittliche Leistungen als mangelhaft hingestellt, seine Leistungsfähigkeit völlig unbegründet angezweifelt und diverse ehrrührige Kränkungen erhoben ("meine neun-jährige Tochter kann das besser als Sie" usw.). Sodann folgte am 25.08.2004 eine ordentliche Kündigung", die mit der Erkrankung des Herrn Lengsfeld begründet wurde. Den Vorwürfen des Mobbings war seitens der Autostadt nicht nachgegangen worden. Stattdessen war der Arbeitnehmer inzwischen infolge mobbings schwer erkrankt und somit Ursache der Kündigung nicht die Erkrankung des Klägers, sondern die Erkrankung durch mobbing kausal in der Autostadt verursacht.
Die Kündigungsgründe waren also hausgemacht. Nachdem der Arbeitnehmer auf diese Weise in seiner körperlichen Integrität verletzt, in seiner Gesundheit und auch seelisch nachhaltig beschädigt, wiederholt schwer verleumdet und ihm überdies ordentlich", d. h. rechtswidrig gekündigt worden war, setzte er sich erneut am Arbeitsgericht Braunschweig mit Erfolg zur Wehr:
Das Arbeitsgericht Braunschweig stellte mit Urteil vom 08.03.2005 die Unwirksamkeit der beanstandeten Kündigung fest. Hiergegen hat die Autostadt Berufung eingelegt und unter anderem beanstandet, daß sich Herr Lengsfeld hilfesuchend am 07.03.2005 in einem ausgestrahlten Interview an den NDR gewandt hat. In dieser Sendung des NDR Markt Spezial mobbing" vom 07.03.2005 ist auch der Personalleiter der Autostadt GmbH, Herr Henning Lüdtke zu Wort gekommen:
....Und sollten sich Vorwürfe wirklich bestätigen, werden wir ganz entschlossen die entsprechenden Schritte einleiten, die auch bis zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen können. Ich fasse zusammen: Mobbing in der Autostadt - keinesfalls."
Was sich auf den ersten Blick wie eine Kampfansage gegen mobbing in der Autostadt anhört, hat sich jedoch auf den zweiten Blick als eine den Tatsachen nicht entsprechende Erklärung entpuppt: So hat die Beklagte nicht etwa das erstinstanzliche Urteil als Anlaß genommen, den seitens des Arbeitsgerichts bestätigten Mobbing-Vorwurfen nachzugehen, sondern zunächst den Kläger mit Schreiben vom 12.05.2005 zur Abgabe einer Stellungnahme wegen seiner Erklärungen vom 07.03.2005 aufgefordert. Obwohl der Klager über die IG Metall Wolfsburg mit Schreiben vom 08.06.2005 diese Anfrage beantwortet hat, ist die Autostadt GmbH den Mobbing-Vorwürfen erneut nicht nachgegangen, sondern hat dem Kläger per Schreiben mit Datum vom 01.07.2005 -u. a. auch von Herrn Henning Lüdtke unterzeichnet- erneut gekündigt.
Damit ergibt sich aus Beobachterperspektive der Verdacht sogenannten Bossings, also einem Mobbing durch die Geschäftsleitung. Nicht zuletzt wird der Mobbing-Sachverhalt auch durch Arbeitnehmerrechte verletzende Drohgebärden begleitet. So lautet es beispielsweise in der Berufungsbegründungsschrift der Autostadt GmbH vom 24.06.2005:
- .. wo gehobelt wird, fallen auch Späne....Auch Vorgesetzte sind Menschen, auch diese haben einmal schlechte Laune, diese rasten 'mal aus.
Der Anspruch des Klägers" (= Herr Lengsfeld, Anm. des Unterz.) ... ist nicht zu erfüllen....".
Als diese Erklärung seitens der Autostadt Gmbh abgegeben worden ist, war der Skandal um den VW-Betriebsrat noch nicht bekannt.
Dies sind in aller Kürze die wesentlichen Punkte des hier gegenstandlichen Sachverhalts. Ich meine, , daß solche Mißstände auch in Zeiten erhöhter Anspannungen auf dem Arbeitsmarkt nicht hinzunehmen sind und die Öffentlichkeit Anspruch hat, hierüber informiert zu werden.
-- DetlevLengsfeld 2007-01-12 13:52:51
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Detlev Lengsfeld
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