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Ullrich Schirmer
Stuttgart (Korrespondenz), 04.12.06: Am 30. November holte sich Porsche vor dem Arbeitsgericht Stuttgart mit seiner "Gegenklage" gegen Ullrich Schirmer die nächste blutige Nase. Seit das Bundesarbeitsgerichts im Januar 2006 als oberste Instanz urteilte, dass die Kündigung unzulässig und rechtswidrig ist, verhindert Porsche, dass er endlich wieder arbeiten kann. Mit inzwischen drei nachgeschobenen Kündigungen, sogenannten Kettenkündigungen, die auf den bereits zurückgewiesenen Gründen beruhen.
Dass der Solidaritätskreis diese Vorgänge als das benennt, was sie sind, nämlich „Rechtsbeugung“, soll nun auch noch wiederum U. Schirmer in die Schuhe geschoben werden. Die Porsche-Geschäftsleitung mit Wendelin Wiedeking schickt sich nicht nur an, bei VW den Taktstock zu schwingen, sie will auch gleich Presserecht und Meinungsfreiheit einer "Lex Porsche" unterwerfen. „Rechtbeugung sei ein krimineller Tatbestand, der immerhin mit einem Jahr Gefängnis bedroht sei“, so der Porsche-Anwalt.
Letzterem kann man nur zustimmen, und das lässt sich nicht mit der Methode, „dass nicht sein darf, was nicht sein soll“, aus der Welt schaffen. So stellte der Richter zu dem laut Porsche-Anwalt ungeheuerlichen Flugblatt fest: „Wo liegt das Problem? Sie haben mehrere Prozesse verloren, das wird in diesem Flugblatt festgestellt. Es ist doch ein Desaster, meine Herren. Was denn sonst?“
Die angeblich neuen Tatbestände, die die Porsche-Anwälte vorlegen wollten, bestanden nun darin, dass sich U. Schirmer nicht von der Solidarität, die der Solikreis unter anderem für ihn gegen die dauernden Kündigungsversuche organisierte, distanzierte. Wo leben diese Herren denn eigentlich? Die praktische Solidarität – das macht die Stärke der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung aus – und wird von ihr in härter werdenden Zeiten umso mehr gebraucht.
Der Richter meinte dann zum Schluss: „Könnte die ganze Problematik sich nicht lösen lassen, indem Herr Schirmer weiterbeschäftigt wird? Das müsste von Porsche mal überlegt werden. Wir haben eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, das Maßstäbe gesetzt hat.“ Entsprechend schlug der Richter in seinem Schlusswort vor: „Rücknahme sämtlicher Kündigungen und Wiederbeschäftigung des Herrn Schirmer“, obwohl eine gütliche Einigung von Seiten Porsches nicht zu erwarten sei. Dies wurde von den Porsche-Anwälten auch prompt bestätigt.
Jeder Kollege, Demokrat, Rechtanwalt muss sich doch nach diesem Gerichtskrimi a la Porsche fragen, welchen Beitrag er leisten kann, dass der Widersinn aufhört: dass ein aufrechter Gewerkschafter Prozess für Prozess gewinnt und trotzdem nicht weiterarbeiten darf. Dies muss überall zum Thema gemacht werden, so wie es Günter Wallraff bei einer Talkschau im Fernsehen auch schon gemacht hat.
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-- DetlevLengsfeld 2006-12-16 07:53:24
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