Betriebsvereinbarung Mobbing
Sprüche, Sprüche und nichts dahinter
http://www.netzwerk-bgf.at/dokumente/b87_news1_03%20Mobbing.pdf
Berichte aus der Praxis Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten“ bei Volkswagen
Mobbing als ständiges Thema bei Ausbildung und Qualifizierung aller Mitarbeiter 6 News 1/03
Die Automobilindustrie ist mehr denn je Aufhängeschild für deutsche Ingenieurskunst und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Erfolge vor allem im internationalen Wettbewerb sind nicht zuletzt Ergebnis der in den 90er Jahren stark verbesserten Effizienz. Eine Voraussetzung für effiziente Prozesse ist das reibungslose Miteinander der Mitarbeiter auf allen Ebenen. Mobbing und Diskriminierung dürfen daher - nicht nur wegen der Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiter - nicht als persönliche Probleme Einzelner oder als abteilungsinterne Schwierigkeiten abgetan werden:
Wo Mobbing auftritt, läuft etwas nicht rund, und Störungen in einem Arbeitsbereich können weitreichende Folgen für die gesamte Produktionskette zeitigen. Bei der Volkswagen AG wurde deshalb schon 1996 zwischen Gesamtbetriebsrat und Vorstand eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, die das „Partnerschaftliche Verhalten am Arbeitsplatz“ zum Thema hat und Instrumente und Verfahren beschreibt, mit denen Mobbing-Handlungen, Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen frühzeitig erkannt, bekämpft und ggf. geahndet werden können.fenen Mitarbeitern, andererseits weil durch Mobbing nicht nur die betroffenen Mitarbeiter bei ihrer eigentlichen Aufgabe gestört werden, sondern die Auswirkungen zwar nicht immer sichtbar, aber häufig sehr tiefgreifend sind.
Allerdings genügt es nicht, das Problembewusstsein durch alle Hierarchieebenen zu schärfen, denn es fehlt sowohl Individuen wie Organisationen in der Regel an Strategien und Methoden, wie derartige Konflikte systematisch und objektiv analysiert und ausgeräumt werden können. Die Betriebsvereinbarung bei VW hat deshalb zwei Ziele: Es geht einerseits darum, im Rahmen einer „partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ Mitarbeiter auf allen Ebenen für Mobbinghandlungen an sich und für deren Folgen zu sensibilisieren. Andererseits werden Abläufe und Strukturen für die Konfliktbewältigung festgelegt, die eine faire, schnelle und nachvollziehbare Lösung des Problems erlauben. Das reicht von der Aufklärung bis hin zu konkreten Sanktionen im nachgewiesenen Fall.
Wobei Erika Stetz die Ausgangslage unmissverständlich klar stellt: „Mobbing ist nicht nur das Problem von Betroffenen, im Hintergrund stehen immer auch betriebliche Probleme, die ein mobbingförderndes Klima von Aggression und Angst erzeugen.“ Es geht deshalb bei der Bekämpfung von Mobbing darum, den konkreten Konflikt auszuräumen und zugleich zu überprüfen, inwieweit die Arbeitssituation für den Konflikt mit verantwortlich ist. Entscheidend dafür ist jedoch an erster Stelle, dass Mobbinghandlungen und -folgen auch von nicht beteiligten Kollegen und Vorgesetzen als solche wahrgenommen werden und alle Beteiligten wissen, dass sie Unterstützung finden, wenn sie gegen Mobbing aktiv werden.
Deshalb wird das Thema „Sensibilisierung“ bei Volkswagen auch als immer wieder kehrender Tagesordnungspunkt in Seminaren und bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen aufgegriffen. Schon bei Einführung der Betriebsvereinbarung bot das Unternehmen Führungskräften, Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Ausbildern spezielle mehrtätige Qualifizierungsprogramme. Eine Gruppe von ausgewiesenen Ansprechpartnern zu den Themen „Mobbing und Diskriminierung“ wurde ausführlich geschult und im Rahmen einer Supervision weiter betreut. Um die Gefahr auszuschalten, dass die innerbetrieblich offensiv diskutierte Einführung der Betriebsvereinbarung nicht als Strohfeuer endet, wurde zugleich sicher gestellt, dass das Thema Mobbing Pflichtbestandteil für Standardseminare und Qualifizierungsmaßnahmen wurde. Vor allem wurden Inhalte und Ziele der Betriebsvereinbarung auch fest in den Basisseminaren für Auszubildende verankert.
Junge Mitarbeiter lernen so von Beginn an, dass Mobbing bei VW nicht Voraussetzung für dieses gemeinsame Handeln von Betriebsrat und Unternehmensleitung war die Erkenntnis, dass Mobbing nicht eine unternehmensspezifische Schwäche darstellt, sondern eine zwar schädliche, aber doch immer wieder zu beobachtende Reaktion angesichts der „Zwangsgemeinschaft Belegschaft“. Erika Stetz, Betriebsrätin bei VW in Wolfsburg und eine der Initiatorinnen der Betriebsvereinbarung: „Man arbeitet nicht zusammen, weil man sich gern hat, sondern weil man zusammen im Auftrag des Arbeitgebers bestimmte Aufgaben erfüllen soll.“ Wenn sich jemand in dieser Zwangsgemeinschaft nicht wohlfühlt, so Stetz weiter, hat er zunächst einmal keine „offizielle“ Möglichkeit, dagegen anzugehen, und das äußert sich dann in inakzeptablem Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Die daraus resultierende Probleme für den Einzelnen, der darunter zu leiden hat, aber auch für das Gruppengefüge, werden leider zu häufig durch Wegsehen und Weghören zur „Privatsache“ erklärt. Eine solche Situation ist für einen erfolgsorientierten Weltkonzern nicht haltbar, einerseits aus Fürsorgepflicht gegenüber den betrofBerichte aus der Praxis News 1/03 7 toleriert wird.
D.h., die Mitarbeiter, die mittelfristig die VW-Kultur mitprägen, werden von vornherein sensibilisiert und lernen, sich ggf. zu wehren – schließlich sind junge Mitarbeiter und Auszubildende vergleichsweise häufig von Mobbing betroffen, wie die Erfahrung zeigt. Genauso wichtig wie die Sensibilisierung ist es, dass die Belegschaftsmitglieder genau wissen, was zu tun ist, wenn sie sich gemobbt fühlen oder Mobbing im eigenen Arbeitsbereich auftritt. Bei VW setzt man dabei auf ein dreistufiges Vorgehen. An erster Stelle steht die Beratung, für die den Betroffenen ausgewiesene und entsprechend geschulte Ansprechpartner zur Verfügung stehen, z. B. Betriebsratsmitglieder, Vorgesetzte oder Frauenbeauftragte. Im Rahmen dieser Beratungen wird zunächst der Sachverhalt beschrieben und geklärt. Auf dieser Grundlage wird durchgesprochen, welche Möglichkeiten es zur Lösung des Problems gibt, bis hin zu arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen. Ziel der Beratung ist es, dass den Beteiligten klar wird, welche Folgen sich aus den verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten ergeben. Im Idealfall (Anm.:würden ja dann alle mit open source content management arbeiten. Nicht immer da BESTE setzt sich durch, sonst wäre ich noch da!) führt schon die Beratung dazu, dass die mobbenden Personen Problembewusstsein und Bereitschaft zur Verhaltensänderung zeigen.
Ist das nicht der Fall, können sich die gemobbten Mitarbeiter mit einer förmlichen Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die Betriebsvereinbarung an die Personalabteilung werden. Das Personalwesen ist aufgrund der Betriebsvereinbarung dazu verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich zu ermitteln, wobei Täter wie Opfer gehört werden. Auf dieser Basis wird das weitere Vorgehen entschieden:
Idealerweise wird das Problem im Rahmen dieser Anhörung erledigt, andernfalls wird es an den Personalausschuss weiter geleitet, der dann personelle oder disziplinarische Schritte einleitet. Zur Wahl stehen dabei betriebsinterne Maßnahmen gemäß der VW-Arbeitsordnung wie Belehrung, Verweis, Verwarnung oder Geldbußen, aber auch allgemeine arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung.
Natürlich ist es das Bestreben der Verantwortlichen bei VW, Mobbinghandlungen ohne derart drastische Schritte zu bekämpfen. Dafür spricht, dass die arbeitsrechtlichen Hürden für eine Kündigung als „letzte Lösung“ hoch gesetzt sind und gerichtliche Klärungen nur angestrebt werden, wenn das Ziel „Partnerschaftlichkeit“ trotz aller Bemühungen nicht erreichbar scheint.
„Ziel der in der Betriebsvereinbarung festgelegten Schritte ist es ja gerade, Mobbing von vornherein auszuschließen, bzw. solche Handlungen und ihre Ursachen möglichst frühzeitig zu erkennen und systematisch anzugehen,“ erläutert Erika Stetz. Denn „partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ ist dann erreicht, wenn derartige Fälle auf möglichst niedriger Ebene und ohne formalistische Verfahren gelöst werden. Auch wenn es angesichts von zigtausenden von Mitarbeitern bei VW eine Illusion sein dürfte, Mobbing grundsätzlich zu verhindern bzw. immer umgehend und im Konsens zu beenden, zeigt sich die Betriebsrätin mit der Entwicklung der letzten Jahre zufrieden:
„Schon vom Tabuthema hin zum Abschluß der Vereinbarung haben wir meines Erachtens viel erreicht und waren wegweisend in der Industrie und in Deutschland. Das haben auch die vielen Anfragen aus anderen Unternehmen gezeigt, die sich nicht nur für die Betriebsvereinbarung , sondern auch für die praktische Umsetzung interessieren.“ Jahrelange Erfahrungen mit der Betriebsvereinbarung werden sicherlich auch dazu führen, dass gerade die Prävention weiterausgebaut wird. Besonders stolz ist Erika Stetz über die Tatsache, dass diese Betriebsvereinbarung gleichzeitig ein Basisbaustein für die Unterzeichnung der so genannten Sozialcharta im Volkswagen-Konzern weltweit ist. „In der Sozialcharta, die für alle Konzernstandorte gilt und die die grundlegenden sozialen Rechte und Prinzipien im Konzern festlegt, sind auch die Grundzüge der Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten“ verankert - und das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Kontakt: erika.stetz at volkswagen.de
Aber Fr. Stetz ist stets bemüht!
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Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/Betriebsvereinbarung-Spagatt-zwischen-Anspruch-und-Wirklichkeit (last edited 2010-02-05 12:50:06 by DetlevLengsfeld)