BBG Wolfsburg
Berufsbegleitender Dienst Wolfsburg
Goethestr. 46
38440 Wolfsburg
Fachkraft: Rita Wiora / Elke Kalles
Tel.: 05361-23379
Fax.: 05361-881137
e-mail: bbd@netzwerk-wolfsburg.de
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http://www.soziales.niedersachsen.de/master/0,,C2072520_N2062962_L20_D0_I1740859,00.html
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http://www.soziales.niedersachsen.de/master/0,,C1877240,00.html
Gestern hatte ich ein intensives Gespräch in WOB (Fr. Wiora). SUPER (ich weiß, ich schreie). Da werden sie geholfen
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Berufsbegleitender Dienst
- Psychosozialer Dienst im Auftrag des Integrationsamtes - Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX Teil 2
Wir bieten Hilfe
Psychische und soziale Störungen kommen weitaus häufiger vor, als von vielen angenommen wird.
Das gilt vor allem für den wichtigen Lebensbereich Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen, insbesondere psychisch behinderte, sind im Arbeitsleben mehr als andere von sozialer Isolation, beruflichem Abstieg oder gar Kündigung bedroht.
Damit es nicht soweit kommt, unterstützt und berät der BBD die Betroffenen und ihre Arbeitgeber, auf Wunsch in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat, Kolleginnen und Kollegen, Ärzten, anderen Diensten, Ämtern und Einrichtungen.
Der BBD übernimmt die psychosoziale Betreuung im Auftrag des Integrationsamtes des Nds. Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben nach § 102 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches IX.
Ein aufgeschlossenes und professionelles Team erfahrener Fachkräfte behandelt Ihre Angelegenheiten streng vertraulich. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Unser Angebot ist für Sie kostenlos.
Der BBD wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe der Unternehmen finanziert.
. für Sie als Arbeitnehmer bei
- Gefährdung des Arbeitsplatzes
- Konflikten mit Kolleg/-innen oder Vorgesetzten
- Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
- Umsetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
- dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
.. für Sie als Arbeitgeber bei
- der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Leistungsschwankungen
- Fehlzeiten, Störungen des Betriebsfriedens
- Finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX; Informationen und Antragstellungen, z.B. außergewöhnlichem Betreuungsaufwand und Lohnkostenzuschuss, Ausstattung des Arbeitsplatzes u.ä.
- Analysen von Arbeitsabläufen über Anforderungs- und Leistungsprofile unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen
Mobbing/GegenWehr/AnsprechPartner/BBD (last modified 2008-11-04 07:00:05)