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Krankenkasse
Die Krankenkasse trägt die Last des betrieblichen Versagens. Warum die Krankenkasse die Hände in den Schoß liegt erschließt sich mir mich! Sobald die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobbing beim Betroffenen ein bestimmtes Ausmaß erreicht haben, kommt früher oder später die
Krankenkasse ins Spiel. Dann könnten folgende Punkte interessant werden:
MDK
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wird auf Drängen von manchen Arbeitgebern oder auch von der Krankenkasse selbst beauftragt, eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand des Mobbingbetroffenen abzugeben.
Rest folgt...
Krankengeld
- Nach dem Lohnfortzahlungszeitraum im Krankheitsfall (i.d.R. 6 Wochen für die gleiche Krankheit) stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlungen ein und die Krankenkasse leistet Krankengeld.
Das Krankengeld wird für 78 Wochen bezahlt, danach wird der Patient "ausgesteuert".
Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit
- Normalerweise steht einem Urlaub während des Bezugs von Krankengeld nicht im Wege. Allerdings ist zu beachten, dass die Krankenkasse rechtzeitig informiert werden muß.
Die Krankenkasse möchte normalerweise eine Bestätigung, dass der Arzt aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen die Urlaubsreise hat. Sobald diese Bescheinigung vorliegt hat die Krankenkasse normalerweise keine Einwände gegen die Urlaubsreise und bezahlt das Krankengeld auch während dieser Zeit weiter aus.
Diesen ärztlichen Nachweis muss die Krankenkasse von jedem Versicherten einfordern, der eine Urlaubsreise während des Krankengeldbezugs durchführt. Bitte denken Sie auch an:
Ist nun eine Krankenbasse privat einer Betriebskrankenkasse überlegen? Bitte prüfen Sie ob ein Gesetzliche Krankenversicherung oder eine Gesetzliche Krankenversicherung private krankenversicherung für Sie das richtige ist.
Mobbing/Krankenkasse (last edited 2009-03-13 15:20:04 by )


