Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Immer häufiger wird das Thema "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz" sowohl in der allgemeinen Presse als auch in der arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Fachliteratur aufgegriffen. Fast ist man geneigt anzunehmen, psychische Belastungen seien erst eine Entwicklung der Arbeitswelt unserer heutigen Zeit. Vergegenwärtigt man sich jedoch die Bedeutung dieses Begriffes, so wird schnell klar, dass psychische Belastungen schon seit jeher zwangsläufig mit jeder Form von Arbeit verbunden sind.
Nach DIN EN 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung" Teil 1 ist unter psychischen Belastungen "die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" zu verstehen. Es handelt sich also um von außen einwirkende, nicht im Inneren der Person begründete Belastungen (wie sie z. B. bei psychischen Erkrankungen aus innerer Ursache auftreten können). Berücksichtigt man die genannte Definition, so wird deutlich, dass es psychische Belastungen am Arbeitsplatz auch schon in der Vergangenheit gegeben hat.
Vor allem aufgrund der folgenden Faktoren rücken die psychischen Belastungen in der heutigen Arbeitswelt verstärkt in den Vordergrund:
- "Arbeitsverdichtung" mit steigenden Leistungsanforderungen und Zeitdruck für die Mitarbeiter
- Dienstleistungsorientierung
- - Ansprüche an die Kundenorientierung - Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit - Variabilität der Arbeitszeit
- Entwicklung neuer Arbeitsformen, insbesondere mit Zunahme an Informations- und Kommunikationstechnologie, z. B. Telearbeit, Call-Center
- Notwendigkeit zu ständiger Anpassung an neue Arbeitsmittel, Arbeits- und Organisationsformen
- - Anforderungen an die Lern- und
- Anpassungsbereitschaft der Mitarbeiter
- - Anforderungen an die Lern- und
- Wechsel der Inhalte und der Rahmenbedingungen der Arbeit, z.B.
- - Projektarbeit - befristete Arbeitsverträge - Wechsel von Eigentümern der Betriebe - Wechsel von Firmenphilosophien - Veränderung sozialer Arbeitsstrukturen (z. B. geringere
- Kontinuität sozialer Kontakte)
- - Projektarbeit - befristete Arbeitsverträge - Wechsel von Eigentümern der Betriebe - Wechsel von Firmenphilosophien - Veränderung sozialer Arbeitsstrukturen (z. B. geringere
- Kostendruck
- - Notwendige Beachtung der Effizienz und
- Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns durch die Mitarbeiter
- - Notwendige Beachtung der Effizienz und
- Angst vor Arbeitsplatzverlust
- Ansprüche an die soziale Kompetenz von Vorgesetzten und Mitarbeitern
Wie bei jeder Belastungsform, die von außen auf den Menschen trifft, führen auch psychische Belastungen im Organismus zu einer Einwirkung, die als Beanspruchung bezeichnet wird. Wie auch bei körperlichen Beanspruchungsformen sind die individuellen Verarbeitungsweisen und Folgen psychischer Belastungen bei jedem Betroffenen unterschiedlich. Dies hängt von den jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Persönlichkeit (die auch als Ressourcen bezeichnet werden) ab, zudem von der jeweiligen konkreten Situation. Reichen diese persönlichen Ressourcen für ein folgenloses "Auffangen" der Belastung und Beanspruchung (auch als Kompensation bezeichnet) aus, so wird zunächst keine Reaktion des Organismus auf die Belastung erkennbar. Werden diese individuellen Kompensationsmöglichkeiten jedoch überschritten, so resultieren hieraus erkennbare Folgereaktionen, die als Beanspruchungsreaktionen bezeichnet werden. Beanspruchungsreaktionen können hinsichtlich ihrer Bewertung neutral, positiv oder negativ sein.
In diesem Zusammenhang gelangt das Internationale Arbeitsamt der Weltgesundheitsorganisation (WHO / ILO) im Jahr 2000 auf der Basis von Umfragen zu einer ausgesprochen pessimistischen Beurteilung: "Beeinträchtigtes psychisches Befinden ist eine der häufigsten Ursachen für mangelhafte Arbeitsleistungen und krankheitsbedingte Abwesenheit von der Arbeit. Der größte Anteil an Fehlzeiten, geringer Produktivität, Behinderung und Unfällen ist auf depressive Störungen zurückzuführen. Stress, bedingt durch unrealistische Arbeitsanforderungen, sozial isolierende Arbeitsbedingungen, mangelhafte Mitgestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume, zunehmender Zeit- und Verantwortungsdruck sind die Hauptursachen psychischer Störungen. In den letzten 10 Jahren hat der arbeitsbedingte Stress zugenommen, und seelische Befindungsstörungen unter den Beschäftigten haben sich epidemisch verbreitet."
Posttraumatische Belastungsstörungen Hierunter versteht man Folgen einer Fehlverarbeitung psychischer Belastungen, die sich nach gravierenden traumatischen Ereignissen entweder bei dem/der Betroffenen selbst oder bei Zeugen eines derartigen Ereignisses einstellen können. Gemeint sind hiermit insbesondere akute, unvorhergesehene, gesundheitsbedrohende oder gar lebensgefährliche Einwirkungen. Diese sind insbesondere Unfälle mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen, Überfahren von Personen, Überfälle mit Gewaltandrohung etc. Zahlreiche Opfer oder Zeugen derartiger Ereignisse können diese in einer Form verarbeiten, so dass auch nachfolgend keine wesentlichen psychischen Fehlbelastungen auftreten. In durchschnittlich etwa 10 bis 20 % derartiger Ereignisse treten jedoch psychische Folgen in unterschiedlicher Form und Ausmaß auf, die behandlungsbedürftig sind und nicht selten zu Arbeitsunfähigkeit in dem Sinne führen, dass eine Tätigkeit, die zu dem Ereignis geführt oder mit dem Ereignis in Verbindung gestanden hat, zeitweilig oder längerfristig nicht mehr ausgeübt werden kann.
Aus dem Bereich der BGFE ist hierbei insbesondere an elektrische Unfälle mit Körperdurchströmung, Abstürze aus großen Höhen (z.B. im Freileitungsbau) und an die ggf. beteiligten Zeugen zu denken. Hieraus kann sich u.U. ergeben, dass Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen oder in großer Höhe von den Verunfallten oder einem Zeugen nur noch unter Überwindung eines erheblichen psychischen Widerstands oder schließlich überhaupt nicht mehr ausgeübt werden können.
Folgende Stadien können unterschieden werden:
- Akutreaktion nach dem Ereignis: Realisierung des Ereignisses, beginnende Verarbeitung, seelische "Schockwirkung".
- Psychische Verarbeitung und Erholung von dem Ereignis
- Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
- Mögliche Spätfolgen (nicht obligat) im Abstand zwischen Tagen bis Wochen/Monaten: Vegetative Reaktionen (Schweißausbrüche, Schlaflosigkeit) und/oder psychische Reaktionen (wie z.B. Zwangsgedanken an das Ereignis, Grübelzwang, zunehmender psychischer Widerstand gegen die mit dem Ereignis in Verbindung stehende Tätigkeit, Widerstand gegen die Ausübung der Tätigkeit)
- In Einzelfällen: Langfristige oder dauerhafte Unmöglichkeit der Ausübung der Tätigkeit
Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung posttraumatischer Belastungsstörungen:
- Unmittelbar nach dem Ereignis direkte Kontaktaufnahme mit dem/der Betroffenen durch Arbeitskollegen (Peer-Intervention), die für die Erstintervention geschult sind; hierbei Abschirmung des Betroffenen, Beruhigung, Zuspruch.
- Rasche Weiterleitung des Betroffenen an einen erfahrenen Psychologen oder Arzt mit Kenntnissen der Psychotraumatologie; hierbei Aufzeigen von Gesprächs- und erforderlichenfalls Therapieangeboten, Kontaktöffnung für evtl. notwendige Folgeberatungen
- Nur bei Bedarf: Folgeberatungen in kompetenten ambulanten psychologischen und/oder ärztlichen Einrichtungen.
- Bei Bedarf: Ambulante, ggf. auch längerfristige Therapie; hierbei überwiegend Einsatz der Gesprächstherapie und Verhaltenstherapie. Erfahrungsgemäß reicht eine ambulante Therapie in den meisten Fällen aus; hierbei wirkt häufig die Beibehaltung des häuslichen und familiären Umfeldes positiv.
- Erforderlichenfalls Einbindung in Gruppen von ebenfalls Betroffenen ("Selbsthilfegruppen") als unterstützende Maßnahme.
- In seltenen Fällen bei Bedarf: Stationäre psychiatrisch-psychologische Behandlung. In Fällen, in denen sich das persönliche Umfeld oder auch die Nähe zur Arbeitsstelle negativ auswirken (z.B. bei ständigen Vorwürfen durch Familienangehörige, Arbeitskollegen oder Vorgesetzte, bei Verfolgung durch Strafbehörden) kann eine stationäre Behandlungsmaßnahme notwendig werden.
Mobbing Unter Mobbing wird eine konfliktbeladene Kommunikationssituation am Arbeitsplatz innerhalb der Kollegenschaft bzw. einzelner Kolleginnen und Kollegen oder aber zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern verstanden. Kennzeichnend ist hierbei, dass einzelne Personen in systematischer Form angegriffen oder ausgegrenzt werden, wobei diese in der Regel unterlegen sind. Nach Leymann (1992) sind wesentliche Kriterien eines Mobbing folgende:
- Angriff auf die soziale Beziehung
- - Verweigerung der Ansprechbarkeit durch den
- Betroffenen
- - Verweigerung der Ansprechbarkeit durch den
- Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen
- - Unterbrechung der eigenen Wortbeiträge - Einschränkung der Möglichkeit, sich zu äußern - Emotionsgeladene, negative Bewertungen - Ständige Kritik an der Arbeit und den
- Arbeitsergebnissen
- - Unterbrechung der eigenen Wortbeiträge - Einschränkung der Möglichkeit, sich zu äußern - Emotionsgeladene, negative Bewertungen - Ständige Kritik an der Arbeit und den
- Herabsetzung des sozialen Ansehens
- - Verbreitung von Gerüchten - Schlecht reden über den Betroffenen - Lächerlichmachung - Vermutung psychischer Erkrankungen des Betroffenen - Angriff auf die Privatsphäre, politische, religiöse
- Einstellungen
- Qualifikationsstufe des Betroffenen
- - Verbreitung von Gerüchten - Schlecht reden über den Betroffenen - Lächerlichmachung - Vermutung psychischer Erkrankungen des Betroffenen - Angriff auf die Privatsphäre, politische, religiöse
- Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
- - Zunehmende Einschränkung der Arbeitsaufgaben - Vergabe von sinnlosen oder inadäquaten,
- unterfordernden Aufgabenstellungen
- - Zunehmende Einschränkung der Arbeitsaufgaben - Vergabe von sinnlosen oder inadäquaten,
- Angriffe auf die Gesundheit
- - Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt - Zwang zu gesundheitsschädigenden Arbeiten - Sexuelle Handgreiflichkeiten - Verursachung von kostenträchtigenden Schädigungen
- durch den Betroffenen
- - Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt - Zwang zu gesundheitsschädigenden Arbeiten - Sexuelle Handgreiflichkeiten - Verursachung von kostenträchtigenden Schädigungen
Welche Situationen stellen kein Mobbing dar? Der Begriff "Mobbing" wird derzeit allgemein sehr häufig verwendet. Zu einem großen Teil werden hierbei auch die "alltäglichen" Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz innerhalb der Kollegenschaft sowie zwischen Vorgesetzten und Untergebenen gemeint. Sofern es sich hierbei um die nahezu unvermeidlichen Auseinandersetzungen in Sachfragen sowie im Hinblick auf die ebenso unvermeidbaren, oft auch unterschwelligen Präferenzen und Abneigungen einzelner Menschen untereinander handelt, so kann hier nicht von Mobbing gesprochen werden.
Mobbing beinhaltet, wie die vorangegangene Übersicht zeigt, stets eine Systematik der Ausgrenzung einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, in Einzelfällen auch von Vorgesetzten, die bewusst oder unbewusst ablaufen kann. Mobbing am Arbeitsplatz im eigentlichen Sinn des Wortes ist somit ein vergleichsweise seltener Sachverhalt. Aussagen in der allgemeinen Presse, die z. T. von exorbitant hohen Zahlen an Mobbingopfern ausgehen, sind deshalb kritisch zu hinterfragen.
Leicht mit Mobbing verwechselt werden können Situationen, in denen in Einzelfällen tatsächlich eine Isolierung und Sonderstellung einzelner Mitarbeiter resultiert, deren Gründe jedoch nicht in einer ungerechtfertigten oder überzogenen Handlungsweise der anderen Mitarbeiter oder Vorgesetzten liegt, sondern vielmehr im Verhalten des oder der Betreffenden selbst. Solche Situationen können insbesondere dann entstehen, wenn der oder die Betreffende sich über allgemein geltende Vorschriften (z. B. zum Arbeitsschutz), allgemein geltende innerbetriebliche Anweisungen und Vorgaben oder über nachvollziehbare und vernünftige Einzelanweisungen von Vorgesetzten wiederholt hinwegsetzt bzw. gegen diese verstößt. Auch in derartigen Fällen kann die fast zwangsläufige Reaktion der Vorgesetzten und der übrigen Mitarbeiter zu einer Isolierung des Betreffenden führen, so dass sich dieser unter Umständen als vermeintliches Opfer übelmeinender Kollegen oder Vorgesetzter sieht oder darstellen möchte. In Wirklichkeit handelt es sich hierbei jedoch um ein innerbetrieblich selbstverständlich nicht akzeptables Verhalten, das zurecht zu negativen Konsequenzen für den Einzelnen führt. Es handelt sich hierbei letztlich um sogenanntes Querulantentum Einzelner, das den Arbeitsfrieden erheblich stören kann.
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Zschiesche E-Mail
Weitere Informationen zu psychischen Belastungen als Teil arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, über die Ursachen und Folgen psychischer Belastungen, über rechtliche Grundlagen sowie Möglichkeiten, wie der Betrieb mit psychischen Belastungen umgehen kann, finden Sie in unserem Mitteilungsmagazins "Brücke", Ausgabe 2/2003, das Sie ab April hier herunterladen können.
http://www.lvbg.de/lv/pages/presse/pdf_bild/lv8_270903.pdf
Ob Stress letztendlich krank macht hängt auch von den individuellen dispositionellen Faktoren ab. Es kommt schließlich darauf an wie man eine Stress-Situation erlebt, wahrnimmt und bewertet. Die persönlichen Ressourcen (z.B. soziale Unterstützung) und die physiologische Disposition (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) sind entscheidende Elemente bei der Stressverarbeitung. Aufgrund der individuellen Verarbeitungs- und Bewältigungsstrategien sind die langfristigen Folgen einer chronischen Belastung nicht ausreichend exakt vorherzusagen. Lediglich die kurzfristigen Stress-reaktionen, die je nach individueller Stressbewältigung unterschiedlich ausfallen können, lassen sich zumindest messtechnisch erfassen. Allerdings ist eine objektive Quantifizierung der psychischen Belastung nicht möglich. Dies hängt damit zusammen, dass auch außerberufliche und soziale Belastungsfaktoren mit berücksichtigt werden müssen.
Mobbing/Krankheit/CopyingRessourcen (last edited 2008-12-01 12:55:16 by )