Das Rückkehrgespräch
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Hilfreich beim Anfechten der Kündigung wegen Krankheit kann eine Passage im Sozialgesetzbuch IX (Paragraf 84, Absatz 2) sein, in der es um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten geht. "Der Gesetzgeber verlangt hier schlicht betriebliches Eingliederungsmanagement", erläutert Fachanwalt Heinz Meyerhoff.
Darunter sei etwa ein Rückkehrgespräch mit dem Erkrankten zu verstehen, in dem die Ursache seiner Arbeitsunfähigkeit besprochen und gezielt Hilfe angeboten werde, sie zu überwinden.
http://www.vorgesetzter.de/kommunikation/mitarbeitergespraeche/topnews03453.html
Kommunikation - Mitarbeitergespräche
Das Rückkehrgespräch: Wenn Fehlstunden zum Problem werden
Eine Form des Mitarbeitergesprächs ist das so genannte Rückkehrgespräch, das immer dann geführt werden sollte, wenn ein Mitarbeiter nach längerem und häufigem Fehlen wieder bei der Arbeit erscheint. Rückkehrgespräche sind daher in der Regel unangenehm, schließlich geht es darum, herauszufinden, aus welchem Grund der Mitarbeiter so oft der Arbeit fern bleibt und ob es an der Zeit ist, Konsequenzen daraus zu ziehen. Die häufigsten Ursachen für ein ungewöhnliches Fehlen von Mitarbeitern sind eine generelle Unzufriedenheit mit der Arbeit, aber auch ein schlechtes Klima innerhalb eines Teams, fehlende Anerkennung, Über- oder Unterforderung sowie ein schlechtes Vorgesetztenverhalten.
Rückkehrgespräche verlangen einiges Fingerspitzengefühl, schließlich soll es dazu dienen, in einer vertrauensvollen Atmosphäre zu kommunizieren und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wer den betreffenden Arbeitnehmer zu sehr unter Druck setzt und zu einem offiziellen Krisengespräch unter vier Augen bittet, löst noch zusätzliche Verunsicherung aus. Besser ist es, das Gespräch zunächst nicht in einem hoch formellen Rahmen durchzuführen. So signalisiert man dem Betroffenen die Bereitschaft, sich seine Probleme wirklich ernsthaft anhören zu wollen.
Wichtigstes Ziele der Rückkehrgespräche ist natürlich die künftige Reduktion der Fehlzeiten. Als Vorgesetzter sollte man versuche, herauszufinden, wie es überhaupt zu so vielen Fehlstunden kommen konnte und was getan werden kann, um die Zufriedenheit des Mitarbeiters wieder zu steigern. Die bloße Tatsache, dass dem Mitarbeiter Interesse signalisiert wird, kann schon genügen, die verlorene Motivation wieder zu beleben. Es ist wichtig, dass man als Vorgesetzter ein offenes Ohr für die Belange seiner Mitarbeiter hat, schließlich kann man selber gar nicht alle Konflikte so genau mitbekommen wie es vielleicht notwendig wäre. Geben Sie dem Mitarbeiter daher die Gelegenheit, sich auszusprechen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Oftmals ist die Kommunikation von einer Ebene zur anderen mangelhaft, Konflikte bauen sich auf und werden solange totgeschwiegen, bis die Situation eskaliert. Schließlich liegt der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in Ihrem eigenen Interesse. Liegen greifbare betrieblich bedingte Ursachen für die hohe Fehlstundenzahl vor, sollten Sie die Bereitschaft signalisieren, diese Probleme zu beheben.
Heikel sind Rückkehrgespräche auch, weil andere sie falsch verstehen könnten und der Betroffene zusätzlich als Blaumacher abgestempelt werden könnte. Dennoch sollten derartige Gespräche in jedem Fall stattfinden, bevor man zu härteren arbeitsrechtlichen Schritten greift und zum Beispiel eine Kündigung androht. Gelingt es, eine für den Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber vorteilhafte Lösung zu finden, ist beiden besser geholfen, als wenn man es bis zur Kündigung kommen lässt.
[http://www.vorgesetzter.de/kommunikation/mitarbeitergespraeche/artikel00341.html kleiner Leitfaden für die PA`ler ] http://www.personalverlag.de/news/www.personalverlag.de/news_15381.html http://www.personalverlag.de/news/www.personalverlag.de/news_15381.html
Was Sie rechtlich wissen müssen
Arbeitsrechtlich dienen Rückkehrgespräche vorrangig 2 Zielen: Sie kommen durch das Gespräch zum einen Ihrer Fürsorgepflicht (insbesondere § 618 BGB) nach, indem Sie ergründen, ob es betriebliche Ursachen für die Krankheit/en gibt und wie diese ggf. behoben werden können. Zum anderen üben Sie mit dem Gespräch auch eine gewisse Kontrolle aus – ob Ihr Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringt.
Ihr Arbeitnehmer kann sich diesem Gespräch auch nicht entziehen, denn als Arbeitgeber dürfen Sie kraft Ihres Weisungs- bzw. Direktionsrechts (§ 106 GewO) Ihren Arbeitnehmer zu einem persönlichen Gespräch während der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit bestellen.
Übrigens: Der Inhalt des Gesprächs braucht sich nicht auf Themen zu beschränken, die unmittelbar die Arbeitsleistung betreffen. Vielmehr dürfen auch allgemein die Grundsätze der gegenseitigen Zusammenarbeit besprochen werden (LAG Hessen, 7.7.1997, 16 Sa 2328/96, NZA 1998, 822), z.B. Probleme, die sich aus der Rückkehr nach einer Abwesenheit ergeben. Ihr Mitarbeiter braucht im Rückkehrgespräch aber nur auf zulässige Fragen zu antworten. Im Rahmen eines Kranken(rückkehr) gesprächs besteht somit keine Pflicht, Ihnen Auskünfte über die Art der Erkrankungen und deren zukünftige Entwicklung zu geben (ArbG Mannheim, 12.1.2000, 11 Ca 310/99, RDV 2000, 281).
Wenn Sie einen Betriebsrat haben
Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob Sie Rückkehrgespräche von sich aus anordnen können, oder ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Sofern es sich um ein einzelnes Fürsorgegespräch handelt, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Die Rechtslage ist aber anders, wenn es sich um “formalisierte Gespräche” mit mehreren Mitarbeitern handelt. Solche Gespräche sind gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (BAG, 8.11.1994, 1 ABR 22/94, NZA 1995, 857; BAG, 25.1.2000, 1 ABR 3/99, NZA 2000, 665).
Achtung! Wenn Sie das Mitbestimmungsrecht missachten, darf Ihr Mitarbeiter die Teilnahme am Gespräch verweigern, bzw. dürfen Sie die Gesprächsergebnisse rechtlich nicht nutzen. Im Übrigen gilt: Die Arbeitnehmervertretung kann die Einführung der Rückkehrgespräche zwar nicht verhindern, wohl aber Einfluss auf das Verfahren und die Inhalte des Gesprächs nehmen.
Tipp: Den Betriebsrat können Sie außen vor lassen, wenn Sie nur in Einzelfällen und dann auch nur ganz individuelle Gespräche führen.
http://www.sozialnetz-hessen.de/ca/ph/het/Hauptpunkt/aaaaaaaaaaaahfo/Unterpunkt/aaaaaaaaaaaanrv/HauptframeID/aaaaaaaaaaaanrv/HauptframeTemplate/aaaaaaaaaaaaapq/ http://www.inpexconsult.de/download/Rueckkehrgespraech.rtf
Mobbing/Krankheit/RückkehrGespräch (last modified 2008-11-04 07:00:08)