1. BEISPIEL:
Mobbing gegen Lehrer
Zitat: "Das Interview mit Kurt R. Werner Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing (BLM) e.V., erschienen in BLICKPUNKT SCHULE (BPS), Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes, Themenheft Mobbing in der Schule, 2/97, S. 8-13, beschreibt die komplexen systematischen und vorsätzlichen Rechtsverletzungen als Ausdruck organisierter Kriminalität und Korruption durch Beamte am Beispiel des Arbeitsbereiches Schule und verweist auf die fatalen politischen Folgen für die noch jugendlichen Schüler/Schülerinnen durch von Lehrern vorexerzierte Bösartigkeit und Heimtücke. Blickpunkt Schule (BPS): Herr Werner, Sie sind Gründungsmitglied und erster Vorsitzender der "Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing (BLM) e.V.). Ihr Verein besteht seit Juni 1996. Mobbing an der Schule - gibt es das?
Kurt Werner: Mehrere Kolleginnen und Kollegen aus mehreren Bundesländern, die seit Jahren schwer gemobbt wurden, haben sich im Juni 1996 zur Gründung eines Schutz- und Trutzbündnisses gegen Mobbingangriffe am Arbeitsplatz zusammengefunden. Die Lage für jeden einzelnen war ausweglos. Jeder war isoliert und fand keine Hilfe mehr, weder bei Behörden, Ärzten, Anwälten und Verwaltungsgerichten mit ihren undurchsichtigen Urteilen. Die zerstörerischen über einen langen Zeitraum dauernden Angriffe auf eine Person wurden individualisiert, indem das Opfer als bedauernswertes, unabwendbares in seiner Person liegendes Einzelschicksal dargestellt wurde. Der Hauptgrund dafür, dass Menschen durch Mobbing zugrunde gerichtet wurden, ist der,dass man es geschehen läßt und niemand rechtzeitig eingreift. Viele Kolleginnen und Kollegen, denen am Arbeitsplatz Schule übel mitgespielt wurde und wird, fürchten, sie allein seien davon betroffen. Sie werden von Selbstzweifeln geplagt, verlieren ihr Selbstvertrauen und fragen: Was habe ich nur falsch gemacht? Doch Mobbing bzw. Psychoterror hat nichts mit der Persönlichkeit des Opfers zu tun, sondern mit der des Mobbers. Es geschieht massenhaft seit vielen Jahren und es kann jeden treffen.
Mobbing ist ein zusammenfassender Begriff zahlreicher Einzelerscheinungen, die in ihrer Summe und zeitlichen Nachhaltigkeit auf die physische, psychische, berufliche und finanzielle Schädigung des Opfers abzielen und eine Vielzahl strafbarer Handlungen darstellen.
Der Begriff Mobbing bezeichnet systematische Handlungen, die als Angriffe auf
- soziale Beziehungen (z.B. man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen),
- das soziale Ansehen (z.B. man spricht hinter dem Rücken schlecht über den Betroffenen),
- die Möglichkeit, sich mitzuteilen (z.B. man wird ständig unterbrochen, schreien, drohen),
- die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. Zuweisung von Arbeiten mit deutlichen Unterforderungen, selten mit Überforderung) und
- die Gesundheit (z.B. Androhung körperlicher Gewalt, sexuelle Handgreiflichkeiten) gerichtet sind in der Absicht, anderen Menschen und ihren Angehörigen vor allem Leid von unterschiedlicher Dauer und Intensität zuzufügen, letztlich mit dem Ziel, sie aus der Arbeitsgemeinschaft auszugrenzen und sie dann in ein physische, psychische und materielle Krise zu stürzen.
- Ein solches Verhalten ist besonders im Öffentlichen Dienst, besonders im gesamten Bildungsbereich, zu beobachten. Mobbing ist extrem sozialschädlich, weil es nicht nur das Mobbingopfer selbst, sondern auch seine Familie oder Angehörige benachteiligt. Das Arbeitsplatzklima wird durch Machtmissbrauch und durch Willkürmaßnahmen vergiftet und ist durch Angst und Denunziation geprägt. Eine solche Arbeitsatmosphäre mindert in erheblichem Maße die Arbeitskraft und das Leistungsergebnis der Bediensteten, verringert die Lebensqualität und führt zu unverantwortlich hohen Sozialkosten für die Staatsgemeinschaft.
Mobbing stellt sich als Gewalt von Behörden dar, die sich gegen Unschuldige und unsere demokratischen Freiheiten richten. Oft gehen Macht und Gewalt vor Recht. Das kann nicht so bleiben! Jungen Menschen wird auf diese Weise in der Schule Verachtung von Menschen vorgeführt und Bösartigkeit vorgelebt. Das widerspricht den demokratischen Bildungszielen und dem Auftrag der Friedenserziehung.
- Beispiele für Mobbingmöglichkeiten in der Schule sind:
- Entscheidungen ohne vorherige Rücksprache,
- besonders erschwerender Stundeneinsatzplan, z.B. überdurchschnittlich hohe korrekturzeitintensive Fächer,
- räumlich weit auseinander liegende Klassenräume,
- pädagogisch unausgewogen zusammengestellte Klassen,
- Verweigerung von Kommunikation,
- Kritik oder Beschwerden hinter dem Rücken,
- Vorenthalten von beruflich erforderlichen Informationen,
- Benachteiligung bei Beförderungsentscheidungen,
- Verteilung von zeitintensiven Sonderaufgaben,
- Unterforderung, z.B. trotz hoher Qualifikation nur Anfängerklassen,
- fehlende Transparenz bei der Stunden- und Fächerverteilung,
- falsche Bezichtigung mangelnder Aufsichtswahrnehmung,
- Einschüchterungsversuche nach bekanntem Instrumentarium: Anschreien, verbale Drohungen,
- Nötigung durch Drohung mit disziplinarischen Mitteln,
- sexuelle Angebote und sexuelle Annäherung, bei Ablehnung berufliche Nachteile,
- subtile Methoden der Ausgrenzung von Kollegin/Kollege, weil durch Kritik und Offenheit unbequem geworden,
- Stigmatisierung als Querulant,
- fehlende Anerkennung für erfolgreiche Arbeit in fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Sicht,
- Probleme ungelöst lassen,
- Spannung verschärfen,
- durch Halsstarrigkeit Klärungsmöglichkeit vereiteln,
- kreative Unterrichtsformen unterbinden,
- Machtkämpfe fördern,
- Nichteinhaltungen von Regeln und Abmachungen,
- eine Eigengesetzlichkeit schaffen,
- Unterordnung von Interessenvertretungen, z.B. Personalrat, Gewerkschaft,
- Aufforderung an Schüler, Eltern, oder Betriebe, Beschwerden zu verfassen,
- Aufforderung an Aufsichtsbehörden durch Schulleitung, gegen einzelne Kollegen Disziplinarverfahren oder psychiatrische Überprüfung von "unerwünschten" Kolleginnen und Kollegen einzuleiten.
BPS: Seit wann wird Mobbing in der Schule beobachtet und aus welchen Gründen wird Ihrer Meinung nach gemobbt?
Kurt Werner:
- in der Schule, wie sie oben aufgeführt sind, sind seit ca. 15 Jahren bekannt. In der Vergangenheit fehlte eine systematische Beobachtung und Beschreibung der Erscheinungsformen des Mobbing als Formen der Gewalt und die Analyse ihrer Struktur und Herkunft. So blieben zahlreiche Mobbingangriffe unentdeckt, das Opfer mußte sich für die Gewalttaten bloßstellen lassen und rechtfertigen. Die Mobber haben bis heute mit dem Denkmuster der Individualisierung eine mentale Tabuzone geschaffen, nicht über die Gewaltformen zu reden. Völlig hilflose und verbreitete Verniedlichungsformen der Erklärung sind zum Beispiel, dass "es so etwas doch schon immer gegeben habe" und das Opfer "mal sich selbst fragen müsse, was es verkehrt gemacht habe".
Als Motiv für Mobbing können fehlendes ethisches Bewußtsein, ein niederes Geltungsbedürfnis, Rache und große Unzufriedenheit über die Arbeitsplatzsituation eine Rolle spielen. Als Ursache für solche Grundhaltungen von Mitmenschen können mangelhafte oder unzufrieden stellende Arbeitsbedingungen, Mängel der Arbeitsorganisation, des internen Informationssystems, Über- oder Unterbelastung, mangelhafte Personalpolitik und die Reaktion des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern in Frage kommen. Ungelöste hartnäckige Organisationsprobleme verursachen starke negative Einflüsse auf Arbeitsgruppen bzw. Kollegen. Die Streßtoleranz der Gruppe wird dadurch gemindert, was eine "Sündenbock-Mentalität" verursachen kann und zu Ablehnungsreaktionen gegen Einzelne führen kann.
Die Ursache glaubt man manchmal auch im Verhalten des Opfers gefunden zu haben. Aber auch in diesen Fällen kann festgestellt werden, dass die Ursache dieses Verhaltens in unzufrieden stellenden Arbeitsbedingungen gefunden werden kann. Dadurch können Einzelne ihre Unzufriedenheit über störende und gefährdende Arbeitsbedingungen zum Ausdruck bringen. Durch Mobbingangriffe wird die ungelöste Arbeitsplatzproblematik dauerhaft vertuscht und bietet den Mobbern die Möglichkeit, Lehrerinnen und Lehrer zu unterdrücken.
BPS: Wer sind die mobbenden Personen und wer sind die Opfer?
Kurt Werner: Als Mobber gegen Lehrer sind uns Politiker, Schulaufsichtsbeamte, Schulleitungen, Personalräte, Gewerkschaftsvertreter, Kolegen, Amtsärzte und Verwaltungsrichter bekannt. Vor allem obrigkeitshörige Leute fallen als Mobber immer wieder auf. Mobber haben informelle Gewaltstrukturen entwickelt, die sich bislang einer wirklichen Kontrolle entziehen konnten. Von ihrer Persönlichkeitsstruktur scheinen es Leute zu sein, die von wenig Mitgefühl für Mitmenschen gekennzeichnet sind und ein starkes Machtstreben durch unaufrichtiges Verhalten entwickelt haben, um andere zu schädigen, sie sind sehr feige und nicht bereit, für ihr Handeln Verantwortung zu tragen, sie schieben die Verantwortung für Gewalthandlungen immer dem Opfer und dem nächsthöheren Vorgesetzten zu. Dabei werden kriminelle Verhaltensweisen erkennbar, die durch die Amts- und Machtposition verdeckt werden. Sie haben zum Teil krankhaften Wiederholungsdrang, andere zu schädigen. Im außerbehördlichen Bereich landet die Gruppe unintelligenter Täter hinter Gitter. Als intelligente Täter haben sie Positionen bezogen, in denen sie fast nie zur Verantwortung gezogen werden. Es sind eher persönlichkeitsschwache Personen, die starken Persönlichkeiten im Schulleben erheblichen Schaden beifügen oder sie vernichten. Ein Großteil ihrer narzißtischen Geltungssucht leitet sich aus der Schadenfreude her, über andere so viel Gewalt ausüben nach Gutdünken ausüben zu können. Es ist paradox: Die Schwachen vernichten die starken Mitmenschen, die aufgrund ihrer Hilfsbereitschaft und ihres sozialen Engagements, ihrer hohen fachlichen Qualifikation der Gemeinschaft sehr nützlich sind.
- Mobbing kann aus Schikanen, psychischer Gewalt, sozialem Ausschluß und Verfolgung einschließlich sexueller Belästigung bestehen. Nach unseren Erfahrungen sind neben Lehrern vor allem Frauen bevorzugte Opfer schwerer Gewalt. Insgesamt handelt es sich um sozial zugewandte, fachlich hochqualifizierte und pädagogisch sehr engagierte und verantwortungsbereite Lehrerinnen und Lehrer, die zur Zielscheiben für schweres Mobbing gemacht werden. Den Opfern fehlt oftmals ein "wirksames soziales Netz", d.h. Kollegen, Bekannte und Freunde, die das Opfer vor Angriffen massiv verteidigen würden. Die Mobber prüfen vor ihren Angriffen die möglichen Gegenreaktionen durch zunehmend stärker werdende Provokationen, durch Mißachtung und benachteiligendes Verhalten. Bereits in diesem Stadium sollte den Mobbern entschieden entgegengetreten werden. Sind die Gegenreaktionen von Anfang an heftig, lassen die Mobber schnell wieder von ihren Opfern ab.
- Typisch für Mobbing sind
- Verleumdung,
- absichtliches Zurückhalten von dienstlich erforderlichen Informationen,
- Vermittlung inkorrekter Informationen,
- absichtliche Sabotage und Verhinderung der Arbeitsleistung,
- Ausschluß, Boykott und
- Verachtung der Kollegin/ des Kollegen,
- Verfolgung in verschiedenen Formen,
- Drohungen,
- Angstverursachung,
- absichtliche Beschimpfungen,
- überkritische und negative Kommentare,
- böswillige Überwachungen ohne Wissen des Opfers.
Zu diesen Methoden der systematischen Isolierung kommen beleidigende und bösartige administrative Sanktionen, die plötzlich, grundlos und ohne Erklärungs- und Lösungsversuche qegen einen Lehrer vollzogen werden. Sie finden absichtlich statt, damit sie eine schwere persönliche Beleidigung oder einen Machtmißbrauch darstellen. Diese Methoden führen zu langanhaltendem Streß und psychischen Belastungen. Die Einstellungen, die zu diesen Sanktionen führen, charakterisieren sich durch krassen Respektmanqel, verstoßen gegen allqemeine Grundlagen des ehrlichen, anständigen Benehmens gegenüber den Mitmenschen und haben einen kurz- und langfristigen Negativeffekt auf Einzelne und ganze Kollegien.
BPS: Hier spielen sicherlich Neid und Frust über kaum vorhandene Aufstiegsmöglichkeiten eine Rolle ?
Kurt Werner: Die beruflichen Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sind innerhalb der Schule durch das verbreitete Mobbing eingeschränkt. Die fast aussichtlosen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten verstärken vorhandene Neid- und Frustgefühle karrierebewußter Kolleginnen und Kollegen. In der Personalpolitik zeigt die Schulverwaltung oftmals, daß die fachliche Qualifikation und das berufliche Engagement für Schülerinnen und Schüler und für ein gutes schulisches Arbeitsklima nicht entscheidend für die Beförderungsauswahl sind. Auswahlkriterien sind oftmals Zugehörigkeit zu politischen Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen. Durch dieses Eingreifen von Politikern in die Personalpolitik und ihren Folgewirkungen wird Mobbing extrem begünstigt, die Leistungsfähigkeit unserer Schulen erheblich gestört und die Staatsgemeinschaft massiv geschädigt.
BPS: Nach welchen Mustern verlaufen solche "Mobbing-Kampagnen"?
Kurt Werner: Es werden falsche Verdächtigungen von den Behörden selbst produziert oder bei Eltern und Schülern Beschwerden bestellt. Das rechtliche Gehör der Beschuldigten wird oftmals nicht gewährt. Es wird ein Verdacht fingiert, durch den ein beabsichtigtes Verfahren gegen ein Mobbing-Opfer in Gang gesetzt werden kann. Den Anschuldigungen der Behörden können jahrelange Mobbingangriffe in der Schule vorausgegangen sein, z.B. Beschimpfungen durch Schulleitung, Personalrat, einzelne Kollegen, benachteiligende Stundenpläne, Vorenthalten von Informationen und Materialien für die Dienstausübung. Schulleitung und Schulaufsicht bleiben zum Nachteil des Opfers untätig. Beschwerden werden sogar mit Strafmaßnahmen bzw. verstärkten Mobbingangriffen unterdrückt. Verfahren gegen Mobbing-Opfer durch die Schulbehörden haben meiste die berufliche Vernichtung des Opfers zum Ziel. Um das Opfer aus dem Arbeitsleben auszuschließen, werden scheinobjektive Gefälligkeitsgutachten von Amtsärzten bestellt, die als Ergebnis dieangeblich "dauerhafte Dienstunfähigkeit" beinhalten. Gegen derartige Diskriminierungen kann sich ein Mobbing-Opfer kaum noch wehren. Gleichzeitig werden Personalakten derart manipuliert, daß die Verwaltungsrichter vielfältig angereichertes Material vorfinden, um gewalttätiges Vorgehen der Schulbehörden zu legalisieren, z.B. unbekannte belastende Akteninhalte. Das Opfer erhält kein rechtliches Gehör zu belastenden Akteneinträgen. Richter benötigen derartiges Material, um die Mobbing-Angriffe zu legalisieren.
So dreht sich die Gewaltspirale der Verwaltung durch Fehlurteile der Verwaltungsgerichte (evtl. auch Arbeitsgerichte) immer stärker. Erhebliche Rechtsunsicherheit und Einschüchterung der Bediensteten wird verursacht. Die Rechtsverdrehungsformel "gestörter Schulfrieden" der Verwaltungsgerichte ist ein Mobbingprodukt der Richter. Mit dieser üblen Formel beschneidet die Verwaltungsgerichtsbarkeit dem Opfer das Recht auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte und stellt es rechtlos. Die in einem demokratischen Rechtsstaat geltende Unschuldsvermutung für jeden Bürger bis zum Nachweis des schuldhaften Verhaltens ist durch die Verwaltungsrichter außer Kraft gesetz worden. Ihre merkwürdigen Begründungen für "gestörten Schulfrieden" sind Ausdruck von Realitätsferne und Menschenverachtung. Das Mobbing-Opfer ist den Willkürmaßnahmen schutzlos ausgeliefert.
BPS: Könnten Sie vielleicht ganz kurz ein besonders eklatantes Beispiel für Mobbing vorstellen ?
Kurt Werner: Es gibt ein äußerst krasses und aktuelles Beispiel, das jüngst vom Schulausschuß und Plenum des Niedersächsischen Landtages gebilligt wurde: Ein Regierungspräsident beabsichtigt, einem Kollegen dienstliche Probleme zu bereiten, die zur Entlassung führen sollen. Er beauftragt Schulleitung und Personalrat, diesen Kollegen zu überwachen und schriftliche Berichte anzufertigen. Schulaufsichtsbeamte, Schulleiter, Personalräte verweigern jedes dienstliche Gespräch, dienstliche Unterlagen werden ihm verweigert. Von Schulsekretärinnen, Schulleiter und Kolleginnen und Kollegen gehen vierzig direkt an den Regierungspräsidenten Lange in Braunschweig gerichtete Faxe ein, auf denen Beobachtungen festgehalten werden, wie z.B. Telefonate. Der Schulassistent der Schule versucht den Kollegen mit seinem PKW anzufahren, unter den Augen von drei Kollegen wird er wenige Wochen später im Lehrerzimmer von einem Kollegen tätlich angegriffen und wird von der behandelnden Ärztin 10 Tage krank geschrieben. Am Tag seiner Dienstaufnahme streikt das gesamte Kollegium am Vormittag gegen die Anwesenheit des Kollegen, schickt ca. 700 Schüler nach Hause, das Kollegium einschließlich des Schulleiters fahren nach Hause. Am nächsten Tag verfügt der Regierungspräsident Lange die sofortige Suspendierung vom Dienst, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und die Eröffnung eines Zwangspensionierungsverfahrens mit der Wirkung, daß der Beamte nur noch ca. 50 % seiner Bezüge erhält. Die Verfügungen waren 10 Tage vorher mit dem Personalrat vereinbart worden. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden durch den rechtswidrigen Beamtenstreik wurden vom Regierungspräsidenten Lange mit den Pflichtstunden der Lehrer verrechnet. Die an ihn gerichteten Faxe hatte er ausdrücklich beim Kollegium bestellt. Die Staatskanzlei in Niedersachsen teilte dem Kollegen mit, daß mit den Zwangsmaßnahmen beabsichtigt sei, daß er den Regierungsbezirk verlasse. In einem anderen Regierungsbezirk könne er wieder zum vollen Gehalt arbeiten, wenn er auf jegliche Kostenerstattung verzichte und seine Versetzung beantrage. Der Niedersächsische Landtag beschließt entgegen einer Resolution des Beamten, daß die Mobbingvorgänge von ihm gebilligt sind. Eine ganze Familie wird von der niedersächsischen Regierung unter Druck gesetzt im Stil der Sippenhaft - kein Einzelfall."
BPS:Welche Rolle spielen die Schulaufsichtsbehörden, denen ja eine besondere Fürsorgepflicht den Bediensteten gegenüber obliegt?
Kurt Werner: Schulaufsichtsbehörden kennen fast alle Vorgänge an den Schulen, sie sind in uns bekannten Fällten immer aktiv an der Verfolgung Unschuldiger beteiligt. Zur Verhinderung einer Beförderung haben sie z.B. angebliche Beschwerden von Schulklassen gesammelt, zu denen zuvor Klassenlehrer und Kollegen die Schüler aufgefordert und ihnen bei der Abfassung geholfen haben. Später hat die Behörde den Schulleiter schriftlich angewiesen, die Noten des verfolgten Kollegen in Abschlusszeugnissen der angeblichen Beschwerdeklassen zu ändern. Erst zwei Jahre später erfuhr der betroffene Kollege davon. Befördert wurde ein Kollege, den der Personalrat zuvor zur Beförderung ausgewählt hatte.
Zahlreiche beamtenrechtliche Bestimmungen, wie z. B. die Pflicht zur offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu achtungsvollem Verhalten, Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage und die gesetzliche Fürsorgepflicht, den Beamten vor unberechtigten Angriffen zu schützen und ihn und seine Familie vor wirtschaftlicher Not zu bewahren, sowie angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, könnten das Mobbing in den Schulen sofort beenden. Sie werden in Mobbingfällen zur Benachteiligung des Opfers von den Schulaufsichtsbehörden nicht angewandt. Aufsichtsbehörden richten ihre Gewalt in den Schulen gegen Kollegen, Schüler und deren Familien. Jungen Menschen in der Schule wird durch Mobbing Menschenverachtung und aggressives Verhalten beigebracht.
BPS: In einem Ihrer Tagungspapiere sprechen Sie von organisierter Kriminalität - was meinen Sie damit?
Kurt Werner: Das bedeutet, daß der dringende Verdacht besteht, daß Schulaufsichtsbehörden, Amtsärzte und Verwaltungsrichter ihre Entscheidungen gemeinsam verabreden. Sie sollten unabhängig voneinander arbeiten, aber dies tun sie offenbar nicht. Ein Mobbing-Opfer und seine Familie erfährt somit von keiner Institution unseres Staates irgendwelche Hilfe. Das Mobbing-Opfer ist den verschiedenen missbräuchlichen Verfahrensabläufen hilflos ausgeliefert. durch Verwaltungsrichter und Verwaltungsbeamte wird der Schein demokratischen Handelns für Außenstehende erzeugt, wodurch Opfer ebenfalls isoliert werden. Hierdurch werden demokratische Freiheitsrechte ausgehöhlt. Eine Machtclique von Beamten in unserem Staat handelt nach einer illegitimen Eigengesetzlichkeit. Wir fordern alle Staatsanwaltschaften, Generalstaatsanwaltschaften und Richter auf, den geschilderten Mobbingvorgänge zum Schutz unserer Persönlichkeitsrechte und unserer Verfassung mit Entschiedenheit nachzugehen.
BPS: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, lassen sich also auch die Amtsärzte und Verwaltungsrichter instrumentalisieren?
Kurt Werner: Der Verdacht ist gerechtfertigt, daß sich die "Urteile" der Amtsärzte und Verwaltungsrichter nach den Wünschen der Schulaufsichtsbehörden richten und auf diese Weise dazu beitragen, den gemobbten Beamten aus seinem Beruf zu drängen. Uns sind mehrere Fälle bekannt, daß die Schulaufsichtsbehörden rufschädigendes Material, wie z. B. unbekannte angebliche Beschwerden in den Personalakten sammeln, damit es dem betroffenen Mobbing-Opfer im rechtliche Streit sehr schaden soll. Rechtliches Gehör wird oftmals nicht gewährt. Akteninhalte sind auf verschiedene z. T. unzugängliche Akten zerstreut, so daß auch eine Akteneinsicht nicht immer Klarheit verschafft. Der behördliche Verdacht der dauerhaften Dienstunfähigkeit führt zur Aufforderung einer amtsärztlichen Untersuchung, dessen Ergebnis die Grundlage einer Zurruhesetzungsverfahrens darstellt. In einem Fall forderte der Regierungspräsident den ihm unterstellten Amtsarzt auf, er möge eine Untersuchung mit dem Ziel durchführen, die Dienstunfähigkeit des Beamten festzustellen. Eine andere Behörde bestellte beim Gesundheitsamt ein Gefälligkeitsgutachten über die Dienstunfähigkeit einer Beamtin. Ohne die Kollegin gesehen zu haben, bestätigte dieAmtsärztin (Oldenburg) ohne Bezug auf eine konkrete Krankheit mit hellseherischen Fähigkeiten die angebliche Dienstunfähigkeit in den nächsten 25 möglichen Dienstjahren, die Verwaltungsrichter übernahmen sowohl zahllose haltlose Anschuldigungen in der Personalakte und das "Urteil" des Gesundheitsamtes und bestätigten damit die Entlassung der Beamtin aus dem Dienst. Vorausgegangen waren fünf Jahre schweren Mobbings. Die Kollegin konnte 220 Fälle dokumentieren, in der Zeit waren an drei verschiedenen Schulen 23 Angreifer gegen Sie tätig. Das hat die Verwaltungsrichter offensichtlich nicht berührt. Durch diese Art ärztlicher "Begutachtung" und richterlichen "Urteile" wird das Mobbing als heimliche Gewalt der Behörden scheinbar legalisiert und dadurch wirksam vertuscht und langfristig enorm stabilisiert. Erst solche Aushöhlungsformen unserer demokratischen Verfassung bringen Opfer meist zum Schweigen über das erlittene Unrecht. Außenstehenden sind die diffusen Akten nicht zugänglich, so daß allenfalls nur oberflächliche Formen des Mobbings gesehen werden, die behördliche Struktur der Gewalt jedoch verborgen und erhalten bleibt. Durch die zum Teil erhebliche Komplexität der Vorgänge sind Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Journalisten meist unvorbereitet und überfordert. Einige Verwaltungsgerichte stehen im dringenden Verdacht, schwere Dienstrechtsverletzungen der Schulaufsichtsbehörden übersehen und strafbare Handlungen zu legalisieren. Die besonders für Lehrer verhängnisvolle Rechtsverdrehungsformel vom angeblich "gestörten Schulfrieden" kann für Denunziationen beliebiger Art benutzt werden. Bereits durch eine bestellte Unterschriftenliste von Kollegen gegen einen gemobbten Beamten nimmt sich die Schulaufsichtsbehörde das Recht, gegen einen Beamten Sanktionen zu verhängen. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Beamtengesetze und verfassungsrechtliche Prinzipien werden durch "bestellte Diffamierungen" und durch den dadurch geschaffenen "Druck der Straße" aufgehoben. Die Exekutive achtet nicht mehr streng auf die Einhaltung der Gesetze, sondern stachelt zur Denunziation gegen Einzelne an. Die Richter billigen diese Mobbingmaßnahmen mit dem Pseudoargument des "gestörten Schulfriedens" ohne Sachprüfung. Denunziation und Hetze sind offenbar erwünscht. Dem Verdacht des Prozessbetruges durch die Schulaufsichtsbehörden und der Rechtsbeugung durch Richter wird nicht nachgegangen.
BPS: Wie kämpft Ihr Verein gegen Mobbing von Lehrerinnen und Lehrer und mit welchem Erfolg?
Kurt Werner: Das Mobbing-Opfer schildert uns die gesamten Umstände. Wir sind zunächst um Komplexitätsreduktion des Sachverhaltes verschiedener Kommunikationsebenen bemüht: Es handelt sich um eine Mischung von Alltagskommunikation unter Kollegen, pädagogischer Tätigkeit und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Wir setzen uns persönlich mit dem Arbeitgeber in Verbindung und schildern dem Behördenleiter die Mobbing-Umstände, bitten um die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen und die Rehabilitierung des Opfers. In sehr komplexen Mobbingvorgängen haben wir alle Akten überprüft und die Methoden der ungerechtfertigten Beschuldigungen und den Mißbrauch von demokratischen Rechtsverfahren aufgedeckt. Mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen versuchen wir die Sachlage zu klären und denken gemeinsam über mögliche Schritte zum Abbau der Behördengewalt und Rehabilitation nach. Die Betroffenen fühlen sich oftmals der Behördenwillkür grenzenlos ausgeliefert, Anwälte und Ärzte werden von den Behörden nicht ernstgenommen, wenn sie sich für das Opfer einsetzen. Wenn wir uns für die Mobbing-Opfer einsetzen, merken die Behörden zum ersten Mal, daß das Opfer nicht mehr isoliert ist und werden zurückhaltender. Die Betroffenen werden wieder selbstsicherer und beginnen, sich selbstbewußter zu wehren. Ihre Resignation verringert sich erheblich, sie sehen wieder Zukunftsperspektiven. Die Machtansprüche der Behörden und ihr fortgesetztes Gewaltverhalten sind jedoch nicht zu unterschätzen. In einem schweren Mobbingfall in Kassel mußte eine Kollegin drei Tage in der Schulhalle ausharren, weil ihr ihre Schulleiterin den Zugang zu ihrem Klassenraum verwehrte. Diese Schulleiterin erklärte, sie habe "von oben den Befehl erhalten, daß die Kollegin als dienstunfähig gelte und die Schule verlassen muß". Gleichzeitig war als Ersatz eine neue Kollegin eingestellt worden, die ihre Klasse übernahm. Die Schulbehörden beabsichtigten,die kaltgestellte Kollegin in die Frühpension zu schicken - wie schon mehrere Kolleginnen ihrer Schule in kurzer Zeit vor ihr. Dem Hessischen Innen- und Kultusministerium sind die exorbitanten Mobbingvorgänge in Kassel bestens bekannt. Weil wir mit der Kollegin und der Schulleiterin der Schule sprachen, erstattete die Schulbehörde in Kassel Strafanzeige wegen angeblichen Hausfriedensbruch in der Schule. Die hessische Schulbehörde hatte sich länderübergreifend mit der niedersächsischen Schulbehörde des Helfers in Verbindung gesetzt. Die niedersächsischen Beamten informierten die hessischen Beamten über Inhalte der Personalakte. Man vereinbarte sogenannte Parallelverfahren: Die Kasseler Behörde erstattete Anzeige wegen angeblichen Hausfriedensbruch, die niedersächsische Behörde erhielt diese sofort und eröffnete ein Disziplinarverfahren mit der vermuteten "Begründung", daß ein "Hausfriedensbruch begangen sein könne". Hier werden länderübergreifend Sanktionen verabredet, um uns mundtot zu machen und uns abzuschrecken, Mobbingopfern zu helfen.
In solchen Willkürhandlungen wird ein erschreckendes Ausmaß an Menschenverachtung sichtbar. Ethisches Bewußtsein und verfassungsmäßiger Auftrag deutscher Behörden scheint extrem egozentrischen Befriedigungsbedürfnissen einzelner Aufsichtsbeamter gewichen zu sein. Der länderübergreifende rechtswidrige Datenaustausch von Personalakteninhalten zeigt auch, daß die Mobber in den Behörden keine Grenzen kennen: Ein Mobbingopfer kann weder durch Versetzung an andere Schulen noch durch Wechsel des Bundeslandes einer Mobbingverfolgung durch Behörden entkommen. In einer fünfjährigen Verlaufsstudie konnten wir sogar nachweisen, daß die Versetzungsentscheidungen der Behörden gegen den Willen eines Beamten wegen angeblich "gestörten Schulfriedens" bislang unentdeckte und schlimmste Mobbingangriffe auf die berufliche Existenz des Opfers sind. Die Stigmatisierung des Opfers wird maßlos gesteigert, die Mobbingangriffe werden schwerer und häufiger an der neuen Schule, bis das Mobbingopfer entweder selbst aufgibt oder letztlich von der Schulbehörde "vom Dienst suspendiert" oder "frühpensioniert" wird. Ein Beispiel solcher behördlicher Hetzjagd der Behörden gegen eine Kollegin ist gegenwärtig in Kassel zu beobachten.
BPS: Haben Sie sich auch an den Hessischen Kultusminister gewandt?
Kurt Werner: Wir haben uns an den Hessischen Kultusminister Holzapfel gewandt mit der Bitte, den unvorstellbaren Mobbingvorgängen in Kassel, wo z. B. aus einer Schule allein in wenigen Jahren mehrere Kolleginnen zwangspensioniert wurden, ein Drittel des Kollegiums gemeinsam einen Versetzungsantrag unterzeichnet haben, nachzugehen und zu beenden. Inzwischen haben die Kolleginnen gesehen, daß ihnen eine Versetzung nichts brächte, die Arbeitsbedingungen sind auch an anderen Schulen nicht mobbingfrei. Herr Holzapfel hat sich seit September 1996 nicht um unsere Bitten gekümmert. Es scheint dort ein eiskaltes menschliches Klima zu herrschen.
BPS: Sie sind also bundesweit tätig?
Kurt Werner: Ja, wir erhalten Mitteilungen von Garmisch-Partenkirchen bis Flensburg, von Aachen bis Berlin, von Rostock bis Dresden. Wir sprechen nach Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen mit den dortigen Schulbehörden. Allen Landtagen habe wir im letzten Jahr einen Entschließungsantrag gegen Mobbing im Öffentlichen Dienst als Entwurf zugesandt und aufmerksame Beachtung gefunden. Allein der jetzige Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Herr Prof. Wernstedt aus Niedersachen wehrt sich mit seiner SPD-Fraktion im Landtag, dieses Thema zu behandeln. In Rheinland-Pfalz dagegen hat die SPD-Fraktion unsere Empfehlungen aufgenommen, verstärkt und beginnt, gegen Mobbing vorzugehen. Unsere Standpunkte sind: - Bösartiges Verhalten kann die akzeptiert werden, egal wer sich daran beteiligt oder wer das Ziel ist. - Von besonderer Wichtigkeit ist, daß der Dienstherr durch positives handeln Mobbing unter Angestellten und Beamten verhindert. - Der Dienstherr darf nie einen untergebenen Beamten oder Angestellten durch Machtmissbrauch oder andere böswillige Verhaltensweisen oder Reaktionen schikanieren, er sollte immer das Abhängigkeitsverhältnis zu vertrauensbildenden Schritten nutzen. - Die beste Art, ein gutes Arbeitsklima mit realistischen Normen zu schaffen, ist das gute Beispiel des Dienstherrn selbst. Er sollte durch sein Beispiel eine zuverlässige Basis schaffen für zweiseitigen Dialog, gemeinsame Kommunikation und ein echtes Streben, Probleme zu lösen. Ein solches Klima reduziert oder eliminiert Mobbing. - Regeln der Kooperation sollen in der Arbeitsklima-Politik klargemacht werden, besonders in der Einführung neuer Kolleginnen und Kollegen. Dies sollte fortwährend kontrolliert werden. - Man sollte Mobbing nie verbergen, auch nicht, wenn es zu Loyalitätskonflikten führt. - Man sollte sich so schnell wie möglich, sachlich und respektvoll mit allen Arbeitsplatzproblemen befassen. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege kritisiert werden, sollte die/der Betroffene davon informiert werden und die Gelegenheit der Rechtfertigung und Richtigstellung erhalten. Der Arbeitgeber muß sich auch bewußt sein, daß provozierendes Betragen ein Zeichen unzufrieden stellender Arbeitsbedingungen sein kann und muß sich bemühen, diese Probleme zu lösen. - Die Arbeitsorganisation sollte es dem leitenden Personal ermöglichen, jedes Kollegium kennenzulernen und sich regelmäßig mit ihm zu unterhalten.
BPS: Welchen Rat können Sie gemobbten Kolleginnen und Kollegen geben, sich gegen ungerechtfertigte Angriffe zur Wehr zu setzen?
Kurt Werner: 1. Zuerst kühlen Kopf behalten. Nicht durch überfallartige Verfahren psychisch schocken lassen. 2. Kontakt aufnehmen. Jederzeit können Kolleginnen und Kollegen mit uns, dem örtlichen Personalrat, dem Bezirkspersonalrat oder dem Hauptpersonalrat beim Kultusministerium Kontakt aufnehmen. 3. Einsicht in die Personal- und Schulakte nehmen. Dort sollten die Unterlagen für die Verfahren aufbewahrt werden. Entsprechende Schriftstücke kopieren. Lieber mehr als zu wenig kopieren, damit Zusammenhänge in den Akten sichtbar werden. Vor Aufnahme von Aktenstücken in die Personalakte ist der Beamte zu hören. Diese Pflicht der Behörde wird oft verletzt. 4. "Dienstunfallanzeige wegen Mobbing in der Schule" erstatten und an den Dienstherrn richten. Die Dienstunfallanzeige muß als solche bezeichnet werden, die Mobbingfälle sind stichwortartig aufzulisten, die dienstlichen und gesundheitlichen Folgen sind zu benennen. Es können auch Lösungsvorschläge gemacht werden. Der Dienstherr muß eine Dienstunfallanzeige nach dem Bundesversorgungsgesetz beschleunigt behandeln und aufklären. 5. Gegendarstellungen schriftlich in der personalführenden Behörde einreichen. Auf diese Weise können die unvollständigen und falschen Darstellungen in den Akten nicht einfach von Gerichten übernommen werden. 6. Wir fordern jedes Kollegium, die Schulleitung und die Personalräte auf, an Mobbing nicht teilzunehmen. Stattdessen sollte über Mobbingformen aufgeklärt werden.
BPS: Welche Ziele haben Sie sich im Kampf gegen Mobbing für die nächste Zeit gesteckt?
Kurt Werner: - Umfassende Aufklärung in der gesamten Lehrerschaft über Erscheinungsformen des Mobbings und Möglichkeiten friedlicher und leistungsbezogener Zusammenarbeit. - Politische und administrative Gegenmaßnahmen gegen die zunehmende Ausweitung von Mobingangriffen im Öffentlichen Dienst und für Rehabilitierung von Mobbingopfern zu sorgen. - Mobbingfälle dokumentieren und Gewalthandlungen der Schulbehörden schonungslos beschreiben. - Änderung der Personalpolitik bei der Besetzung von Leitungspositionen, weniger Parteizugehörigkeit, dafür mehr Leistungsbezogenheit als Auswahlkriterium. - Ermutigung von Mobbing-Opfern, sich wirksam zu wehren. - Vernetzende Kommunikation mit Betroffenen, Behörden und Politikern. - Aufnahme des Mobbing als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (siehe vorbildliche Strafgesetzregelung in Schweden). - Mobber in den Schulbehörden sollten von ihren Posten abgesetzt werden. - Wir wollen in Göttingen etwa alle zwei Monate ein öffentliches Diskussionsforum in der Form installieren, zu dem Politiker, Journalisten, Richter, Regierungspräsidenten, Leitende Regierungsschuldirektoren zum Thema "Besondere Mobbingfälle" aus dem Schulleben zu Wort kommen.
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-- DetlevLengsfeld 2008-10-07 18:27:37
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Mobbing/Lichtblicke/KurtWerner/Lehrer (last edited 2009-11-04 09:45:55 by DetlevLengsfeld)